1872 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 2900/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“ bis zum 31. März 2023

Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 2. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auf der Grundlage des Antrags der Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP), Mag. Ulrike Fischer (Grüne), Kolleginnen und Kollegen betreffend wurde folgender Beschluss gefasst:

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Juni 2022

betreffend „Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, einen Rahmen in Abstimmung mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu schaffen, dass Haltbarkeitsanalysen im Wege von Studien und Evaluierungen durch die Branche und Fachstellen für eine sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern erstellt werden. Basierend auf den Ergebnissen werden darüber hinaus die jeweiligen Bundesminister ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist von 21 Tagen bei Eiern auf bis zu 28 Tage einzusetzen, damit nicht Eier, deren Mindesthaltbarkeit nicht erreicht ist, aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02594/index.shtml

 

Nachdem die Österreicher schon seit 2020 gewohnt sind, dass diese türkis-grüne Bundesregierung bei nahezu jedem ihrer „Projekte“ den „Ankündigungskaiser und Umsetzungszwerg“ gibt, ist auch im Zusammenhang mit der am 15. Juni 2022 gefasste Entschließung den begründeten sachpolitischen Verdacht, dass hier wieder einmal sprichwörtlich „Nichts passiert ist!“.

Tatsächlich haben die Österreicherinnen und Österreicher „niederschwellig“ vor allem eine noch nie da gewesene Teuerungswelle hervorgerufen durch die Nachwirkungen unverhältnismäßiger Corona-Maßnahmen, aber vor allem einer falschen Sanktionspolitik und eines fortgesetzten internationalen Wirtschaftskriegs im Zuge der Ukraine-Krise zu beklagen. Das trifft vor allem den Nahrungsmittelbereich. Gleichzeitig kommt es immer noch zu Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelvernichtung durch unverhältnismäßige und bürokratische Vorschriften in der Europäischen Union und in Österreich. Bisherige Maßnahmen hatten nur einen Placebo-Effekt, ohne das Problem an der Wurzel zu packen und für Produzenten, Groß- und Einzelhandel sowie die Endverbraucher endlich sachgerecht und lebensnah zu regeln.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Christian Ries die Abgeordneten Andreas Kühberger, MMag. Katharina Werner, Bakk., Clemens Stammler, Klaus Köchl und Mag. Ulrike Fischer sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Andreas Kühberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2022 12 06

                            Andreas Kühberger                                                                Peter Wurm

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann