1876 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten – Reihe BUND 2021/20 (III-322 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Länder Niederösterreich und Oberösterreich, der Stadtgemeinde Schwechat und der Stadt Wels

betreffend Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 16. Sitzung am 29. Juni 2021 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Andreas Kühberger die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzungen am 07. Dezember 2022 behandelt.

 

27. Sitzung am 07. Dezember 2022

 

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Karin Greiner, MMMag. Gertraud Salzmann, Wolfgang Zanger sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten – Reihe BUND 2021/20 (III-322 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2022 12 07

                            Andreas Kühberger                                            Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann