Entschließung

betreffend Fortsetzung des österreichischen Wegs der regionalen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Produktionsweisen mit dem Schwerpunkt der biologischen Landwirtschaft sowie der Ländlichen Entwicklung und den Maßnahmen des Agrarumweltprogramms

Die Bundesregierung, insbesondere die für Landwirtschaft zuständige Bundesministerin, wird ersucht, alle Maßnahmen in Österreich und auf europäischer Ebene zu ergreifen, um mittels der Gemeinsamen Agrarpolitik die notwendigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung zu schaffen. Eine wichtige Maßnahme soll dabei unter anderem der weitere Ausbau der Vorreiterrolle Österreichs in der biologischen Wirtschaftsweise in Europa sein. Übergeordnetes Ziel ist dabei die Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln und der Erhalt einer multifunktionalen, nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien.

 

Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden:

1)     Verankerung von Maßnahmen zu den folgenden Zielen im Rahmen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL = Agrarumwelt, Bio, Naturschutz, Tierwohl): Erhalt und Ausbau der Wasserqualität (Unterstützung im vorbeugenden Grundwasserschutz), Verbesserung der Luftqualität in Hinblick auf Feinstaub, Ammoniak, etc., Vermeidung von Bodenerosion, Humusaufbau, nachhaltige Forstbewirtschaftung, Erhalt nicht produktiver Landschaftselemente oder Landschaftsbereiche zur Verbesserung der Biodiversität, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Reduktion und nachhaltiges, effizientes und optimiertes Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmanagement. Verstärkung der (finanziellen) Anreizkomponente für Landwirtinnen und Landwirte (bei der Maßnahmenkalkulation) aufgrund des hohen gesellschaftlichen Mehrwerts des Programms für die Umwelt (z.B. Schutz der Biodiversität) sowie zusätzliche finanzielle Abgeltung von Klimamaßnahmen

2)     Fortführung der direkten und indirekten Umwelt- und Bio-Förderungen im Programm für Ländliche Entwicklung (inkl. LE-Projektmaßnahmen wie Bildung und Beratung, Informations- und Absatzförderungen, Investitionsförderungen). Hinsichtlich Bildung und Beratung diese für Bio ausbauen, und Verankerung von transparenten und evaluierbaren Leistungspaketen für die GAP­Abwicklung und Maßnahmen für Klima und Umweltschutz in den Beraterverträgen mit Landwirtschaftskammern und AMA.

3)     Forcierung der Regionalität und Saisonalität (Ziel: 100%) und der biologischen Landwirtschaft
(Ziel: 30% bis 2025 und 55% bis 2030) in der öffentlichen Beschaffung

4)     Ausschöpfen der Möglichkeiten zur ökonomischen und ökologischen Treffsicherheit der GAP­Maßnahmen in Hinblick auf den Erhalt der regionstypischen agrarischen Strukturen, und Weiterführung der Prüfung von GAP-Maßnahmen auf Klimatauglichkeit und Umweltfolgenabschätzung

5)     Entbürokratisierung vorantreiben durch Erleichterungen bei Mehrfachanträgen, bei der Existenzgründungsbeihilfe und der Investitionsförderung sowie stabile Flächenfeststellung zur Erhöhung der Rechtssicherheit

6)     Erarbeitung und Umsetzung eines Junglandwirte-Pakets in der GAP 2020+ und Sicherstellung der Förderungen für die Junglandwirtinnen und Junglandwirte analog der bisherigen Ausgestaltung

7)     Ökologische, klimagerechte und Tierwohl-Kriterien für Investitionsförderungen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung forcieren, z.B. Förderungen primär für Investitionen, die der Marktentwicklung und den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen, wie Tierwohlgerechter Stallbau.

 

Für den Bereich Biologische Landwirtschaft sollen insbesondere nachstehende Ziele verfolgt werden:

8)     Kontinuierlicher Ausbau der biologischen Landwirtschaft im GAP Strategieplan bis 2027,

9)     Ermöglichung des kontinuierlichen Einstiegs in die Bio-Förderung

10)   Positionierung der biologischen Wirtschaftsweise als strategisches Element zur Erreichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele in der Landwirtschaft

11)   Prüfung der rechtlichen Umsetzung einer einheitlichen Bio-Zertifizierung für die Außer­Haus­Verpflegung auf Basis der Vorschläge des Biobeirats.

12)   Förderung der Züchtung von samenfestem Bio-Saatgut, sowie Forschungsoffensive in Richtung Bio­und klimataugliche Landwirtschaft.