1885 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2960/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei Abgabe aus diesem Lager geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Initiativantrag werden die nachstehenden Ziele verfolgt:

Zu Z 1 (§ 2 Abs. 2 COVID-19-Lagergesetz):

Das COVID-19-Lagergesetz tritt mit 31.12.2022 außer Kraft. Damit gibt es keine Rechtsgrundlage mehr zur Bewirtschaftung des Bundeslagers. Aufgrund des Andauerns der Pandemie ist zur Sicherstellung der ständigen Verfügbarkeit einer kritischen Anzahl an Produkten im COVID-19-Lager eine Verlängerung um ein weiteres Jahr erforderlich. Durch den neuen Abs. 2 soll die Kostentragung über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auch für das Jahr 2023 festgelegt werden.

Zu Z 2 (§ 3 Abs. 2 COVID-19-Lagergesetz):

Durch den eingefügten Satz in § 3 Abs. 2 wird die Gruppe der Bedarfsträger, an die eine unentgeltliche Abgabe von nicht mehr benötigten Gütern im Inland bzw. an inländische Bedarfsträger, ohne dass ein Engpass oder ein Ausfall etablierter Beschaffungswege vorliegen muss, um weitere Einrichtungen erweitert (z.B.: NGOs, andere Einrichtungen wie Krankenanstalten oder Sozialeinrichtungen). Somit kann eine bessere Verteilung vor Ablauf der Waren erzielt werden, um eine Vernichtung möglichst hintanzuhalten.

Zu Z 3 (§ 4 Abs. 2 COVID-19-Lagergesetz):

Die Rechtsgrundlage wird bis 30.06.2023 verlängert, um weiterhin einen Bundes-Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten verfügbar zu haben, um im Fall von Engpässen oder Bedarfsspitzen diese für einen bestimmten Zeitraum ausgleichen und somit auch dem temporären Ausfall etablierter Beschaffungswege bestmöglich entgegenwirken zu können. Ziel des COVID-19-Lagers ist die Bereithaltung eines ‚Notvorrats‘ für die Dauer der aktuellen Pandemie, welche nach wie vor noch anhält.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Gerald Hauser, Philip Kucher und Mag. Gerald Loacker sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 12 07

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann