1891 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über die Regierungsvorlage (1790 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmförderungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht eine Stärkung des Filmstandorts Österreich vor, welche mittels Anreizsystem für nationale und internationale Filmproduktionen erreicht werden soll. Anreizsysteme spielen im zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Filmsektor eine wesentliche Rolle. Sie liefern den produzierenden Unternehmen Finanzierungsbestandteile und bilden entscheidende Faktoren bei der Frage, wo Produktionen abgewickelt werden. So setzen zahlreiche europäische Staaten Anreizsysteme als strategische Instrumente ein, um Wertschöpfung vor Ort zu steigern, Film-Investitionen aus dem Ausland anzuziehen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen sowie Produktionsinfrastruktur und digitale Expertise in einem wesentlichen Wachstumsfeld der Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig aufzubauen.
Das Fehlen eines solchen effektiven Instruments in Österreich verhindert bislang, dass Unternehmen und im Film- und Medienbereich Tätige vom enormen weltweiten Wachstumsschub des audiovisuellen Sektors ausreichend profitieren können. Die vorhandenen Förderinstrumente fokussieren auf nationale Kino- und Fernsehfilme und sind daher in der bestehenden Form nicht in ausreichendem Maße geeignet, um insbesondere für global agierende Streaming-Konzerne Wirkung zu entfalten.
Der Gesetzesentwurf trägt zur Verbesserung der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und Filmwirtschaft bei. Durch die neuen Förderungsprogramme FISA+ und ÖFI+ werden die Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft erneuert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen erhalten und gefördert sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich gesetzt.
Zu Art. 1 (Filmstandortgesetz 2023):
Zur Unterstützung der österreichischen Filmwirtschaft bei der erfolgreichen Umsetzung von nationalen und internationalen Filmproduktionen wurde das seit 2010 bestehende Förderungsprogramm „Filmstandort Österreich“ (FISA) im Jahr 2014 gesetzlich verankert. Nunmehr soll die Filmförderung in Österreich auf neue Beine gestellt werden. Unter dem Namen „FISA+“ sollen künftig internationale Filme, Serien und Serienfolgen sowie österreichische, nicht im Auftrag von Sendern oder Videoabrufdiensten hergestellte Filme, Serien und Serienfolgen gefördert werden. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Umsetzung von Filmproduktionen ist Planungssicherheit in Bezug auf die Finanzierung von Projekten ein wesentlicher Faktor für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs als Filmproduktionsstandort. Der Gesetzesentwurf soll die Rahmenbedingungen für die Filmförderung in Österreich weiter verbessern und die Planungssicherheit für die betroffene Branche durch die Verankerung einer wichtigen zusätzlichen Säule im österreichischen Filmförderungssystem gewährleisten. Somit kann der Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und Filmwirtschaft beitragen. Durch das Förderungsprogramm FISA+ werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft verbessert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen erhalten und gefördert sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich gesetzt. Für die Notifizierung der geltenden Fassung der Förderungsrichtlinien „Filmstandort Österreich“ bei der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2013 eine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) erstellt. Bei sämtlichen zukünftigen Änderungen der Richtlinien wird jeweils eine eigene WFA erstellt.
Zu Art. 2 (Änderung des Filmförderungsgesetzes):
Unter dem Namen „ÖFI+“ werden die Rahmenbedingungen für das Kinofilmschaffen in Österreich verbessert und die Planungssicherheit für die betroffene Branche wird durch die Verankerung einer zusätzlichen Säule im Österreichischen Filminstitut („Förderungen nach dem Standortprinzip“) gewährleistet. Die dadurch ermöglichte vielfältige Produktions- und Verleihtätigkeit erhöht die Wertschöpfungseffekte in Österreich.
Im Übrigen erfolgen mit dieser Novelle redaktionelle Änderungen, insbesondere Anpassungen an die neue Rechtschreibung, Anpassungen der Geschlechterbezeichnungen und Anpassungen der Ressortbezeichnungen an das Bundesministeriengesetz 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986 idF BGBl. I Nr. 98/2022.
Zu Art. 3 (Änderung des KommAustria-Gesetzes):
Die Änderung dient der Sicherstellung, dass Vorhaben, die Fördermittel nach dem Filmstandortgesetz 2023 erhalten, auch nach den Bestimmungen für den Fernsehfonds Austria gefördert werden können.
Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Maria Großbauer die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Thomas Spalt, Katharina Kucharowits und Mag. Julia Seidl sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1790 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2022 12 07
Maria Großbauer Mag. Eva Blimlinger
Berichterstattung Obfrau