1894 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 3010/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dieser Änderung wird die in der Stammfassung enthaltene Regelung, nach der Teil 1 Z 6 der Anlage am 31. Dezember 2022 außer Kraft tritt, geändert. Damit wird sichergestellt, dass Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung bis 31. Dezember 2023 den bisherigen Genehmigungspflichten unterliegen.

Die Bestimmung in Anlage Teil 1 Z 6 regelt, dass Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung genehmigungspflichtig sind, wenn diese einen Mindestanteil an den Stimmrechten von 10%, 25% und 50% am Zielunternehmen erreichen.

Vor allem die COVID-19-Krise, aber auch die Energiekrise und die russische Invasion in der Ukraine haben den Bedarf nach dem Schutz der Versorgungssicherheit in besonders sensiblen Bereichen aufgezeigt und verdeutlichen die Relevanz der Aufrechterhaltung einer derartigen Regelung.

Aus dem ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle (III-584 d.B. XXVII. GP) des BMDW geht hervor, dass vor allem die Sparten Gesundheit, Energie, Chemie und Informationstechnik von der Genehmigungspflicht betroffen sind. Um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in diesen sensiblen Bereichen auch künftig zu gewährleisten und zu verhindern, dass Direktinvestitionen zu einem Abwandern wichtiger und versorgungskritischer österreichischer Unternehmen führen, sind diese Direktinvestitionen wie bisher zu genehmigen.

Weiters soll spätestens ein halbes Jahr vor Auslaufen dieser Bestimmung erneut eine Evaluierung durchgeführt werden, um festzustellen, ob diese Schwelle beibehalten werden soll oder für diesen Bereich eine Unterstellung unter die 25%-Schwelle im Interesse der Sicherheit und öffentlichen Ordnung ausreichend ist.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze die Abgeordneten Andreas Ottenschläger und Mag. Gerald Loacker, Dr. Christoph Matznetter, Erwin Angerer und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie der Ausschussobmann Abg. Peter Haubner.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 12 07

                             Dr. Elisabeth Götze                                                              Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann