1908 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Wissenschaftsausschusses
über den Antrag 3064/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan
Die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Dezember 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit 1. Jänner 2021 wurde das Fachhochschulgesetz mit dem §2a ergänzt, in dem der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan gesetzlich verankert wurde:
(1) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) ist das strategische Planungsinstrument des Bundes für die Entwicklung des Fachhochschulsektors und die Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen. Er hat insbesondere zu umfassen:
1. die von den Fachhochschulen entsprechend den Zielen und leitenden Grundsätzen gemäß § 3 zu erbringenden Leistungen;
2. die Grundsätze für neue Fachhochschul-Studiengänge und Änderung bestehender Fachhochschul-Studiengänge zur Weiterentwicklung des hochschulischen Portfolios und der Hochschulstruktur;
3. die vorgesehenen finanziellen Mittel des Bundes.
(2) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan hat einen Planungszeitraum von zumindest drei Jahren zu umfassen.
(3) Mit jenen Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen, die Bundesmittel gemäß Abs. 1 Z 3 erhalten, sind Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen.
Verabsäumt wurde jedoch – analog zu den LV der Universitäten – einen Zeitplan festzulegen. Somit gibt es keinen verbindlichen Termin, bis wann dieser Plan vorzuliegen hat. Der aktuell gültige FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan endet mit dem Studienjahr 2022/23. Somit gibt es für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend noch kein strategisches Planungsdokument des Bundes für die weitere Entwicklung des Fachhochschulsektors in Österreich.
Die FPÖ drängt seit mehreren Monaten darauf, einen entsprechenden Plan endlich vorzulegen. Ein diesbezüglicher Antrag, der eine Vorlage des Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans (FH-EF-Plans) für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend bis zum 30. Juni 2022 verlangt hat, wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien vertagt. Ein weiterer diesbezüglicher Antrag vom 21. September 2022, mit dem eine Vorlage bis 30. Oktober 2022 verlangt wurde, wurde ebenso vertagt. Nun neigt sich das Jahr 2022 dem Ende zu und es gibt noch immer keinen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24.“
Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. Jänner 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, die Abgeordneten Martina Kaufmann, MMSc, BA, Mag. Martina Künsberg Sarre und Mag. Andrea Kuntzl.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner und Mag. Eva Blimlinger einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Im Laufe des Jahres 2022 wurde ein Entwurf für einen neuen FH-EF-Plan 2023/24 – 2025/26 unter Einbindung von Stakeholdern und Sozialpartnern erarbeitet. Dieser Entwurf ist noch in Endabstimmung.
Im Zentrum des neuen FH-Plans liegt die Stärkung des Alleinstellungsmerkmals der Fachhochschulen – nämlich die berufsfeldbezogene und praxisorientierte Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau.
Zentrale Maßnahmen dienen der Stärkung des Return of Investment wie sehr hohe Abschlussquoten in der Regelstudiendauer, besonders gute Arbeitsmarkteinmündung der Absolventinnen und Absolventen und erhöhte Durchlässigkeit.
Noch im Jänner 2023 soll der FH-EF-Plan in ein Konsultationsverfahren gehen. Der FH-EF-Plan soll unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auf Grund des Konsultationsverfahren im Frühjahr 2023 kommuniziert werden. Dann wird das strategische Planungsdokument beginnend mit dem Studienjahr 2023/24 vorliegen.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 3064/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc, BA, gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 3064/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2023 01 17
Martina Kaufmann, MMSc, BA Mag. Dr. Martin Graf
Berichterstattung Obmann