191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft
über den Antrag 500/A(E) der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung der Mäuseplage
Die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln
arbeitet, hat strenge Auflagen für eine ausreichende Bekämpfung von
Mäusen und anderen Schadnagern zu erfüllen. Diese werden von der
Behörde
(z.B. Lebensmittelinspektion) auch streng kontrolliert.
Im Jahr 2019 gab es eine Feldmäuseplage, von der über 100 Betriebe und eine Fläche von ca. 3000 ha im östlichen Weinviertel betroffen waren. Die extreme Vermehrung der Feldmäuse hatte enormen Mäusefraß bei den verschiedensten Kulturen zur Folge: bei Mais, Kürbis, Rüben, Sonnenblumen und selbst Marillenbäumen und Wein. Die Ernteverluste waren für die Bauern massiv und nur schwer zu verkraften. Die Ausfälle betrugen je nach Standort zwischen 10 und 70 Prozent; manche Landwirte berichteten auch von Totalausfällen.[1]
Feldmäuse können mit ausreichend Bodenbearbeitung in der vegetationsfreien Zeit bekämpfen werden, indem man ihre Nester und Gänge durch Grubbern und Ackern regelmäßig zerstört.
Bedingt durch zahlreiche ÖPUL-Vorschriften
(‚Begrünung von Ackerflächen‘ in versch. Varianten,
z.B. Mulchsaat), für die die Bauern eine Prämie bekommen, unterbleibt
auch die Bodenbearbeitung weitgehend. Oft wird nur einmal ein Stoppelsturz
durch Grubbern direkt nach der Getreideernte durchgeführt und dann je nach
Begrünungsvariante eine zeitige Herbstackerung Ende August mit sofortigem
Anbau der Winterbegrünung durchgeführt. Danach bleibt das Feld bis
März/April des Folgejahres unbearbeitet. Das schafft den Feldmäusen
zusätzlich eine ‚ungestörte‘ optimale Atmosphäre und
sie können sich rasant vermehren.
Im heurigen Jahr droht sich die Situation aufgrund des lauen Winters, der zunehmenden Trockenheit mit zu erwartenden vielen Hitzetagen und der extremen Vermehrungsrate bei Feldmäusen zu wiederholen.
Um dieses Problem längerfristig in den Griff zu bekommen, ist für die nächste Zeit - zumindest bis zum Ende der laufenden GAP-Periode, wobei derzeit davon auszugehen ist, dass die neue GAP-Periode nicht vor dem Jahr 2022 beginnen wird - die gänzliche Freigabe der Bodenbearbeitung (Grubbern, Pflügen) in betroffenen Gebieten, d.h. regional begrenzt auf die Felder/Gegenden, welche vom Mäusefraß besonders betroffen sind, notwendig. Da eine Streichung der ÖPUL-Unterstützung existenzbedrohend wäre, hat das Aussetzen der Verpflichtung zur Begrünung der Ackerflächen sanktionsfrei zu erfolgen, sodass betroffene Landwirte ihre Gelder aus dem ÖPUL-Programm weiterhin beziehen können.“
Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. Mai 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Schmiedlechner die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer und Clemens Stammler.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Kolleginnen
und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Ernst Gödl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2020 05 20
Mag. Ernst Gödl Dipl.-Ing. Georg Strasser
Berichterstatter Obmann