Entschließung

betreffend „Einführung eines nationalen Gedenktages zum Gedenken an die während des Nationalsozialismus ermordeten Roma und Romnja, Sinti und Sintizze“

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Kunst, Kultur,
Öffentlichen Dienst und Sport, werden aufgefordert, den Völkermord an den Roma und Romnja, Sinti und Sintizze während des Nationalsozialismus als historische Tatsache anzuerkennen und den 2. August als nationalen Tag des Gedenkens an alle Opfer dieses Völkermords einzurichten.