Entschließung
betreffend „Einführung eines nationalen Gedenktages zum Gedenken an die während des Nationalsozialismus ermordeten Roma und Romnja, Sinti und Sintizze“
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der
Bundesminister für Kunst, Kultur,
Öffentlichen Dienst und Sport, werden aufgefordert, den Völkermord an
den Roma und Romnja, Sinti und Sintizze während des Nationalsozialismus
als historische Tatsache anzuerkennen und den 2. August als nationalen Tag des
Gedenkens an alle Opfer dieses Völkermords einzurichten.