1916 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 3085/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Dezember 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Zu Artikel 1

Zu Z 1:

Es wird nur die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.

Zu Artikel 2

Zu Z 1:

Es handelt sich nur um eine redaktionelle Anpassung.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. Jänner 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karlheinz Kopf die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Kai Jan Krainer sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 01 24

                                 Karlheinz Kopf                                                           Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann