1917 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3085/A) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden, hat der Budgetausschuss am 24. Jänner 2023 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und  ‑organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Z 2 (§ 53 Abs. 4):

Aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt sind auch die Kosten für die Beschaffung von Netzverlustenergie signifikant angestiegen (siehe dazu die Ausführungen der E-Control im Begutachtungsentwurf zur Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 – Novelle 2023). Um die Auswirkungen dieses Preisanstiegs abzufedern, sollen Bundesmittel bereitgestellt werden, die die Mehrkosten für Entnehmer abdecken.

Seit dem Jahr 2011 wird ein Großteil (ca 98 %) der benötigten Netzverlustenergie gemeinsam für alle teilnehmenden Netzbetreiber von der Austrian Power Grid AG (APG) beschafft. Für die an der gemeinsamen Beschaffung teilnehmenden Netzbetreiber können die Budgetmittel auch direkt bei der APG zur Bedeckung der angefallenen Beschaffungskosten bereitgestellt werden.

Aufgrund der aktuellen Kostenwälzungssystematik sind 80 % der Netzverlustkosten durch die Entnehmer und die restlichen 20 % durch Einspeiser zu tragen. Dieser Systematik folgend fällt nach Berechnungen der E-Control für Entnehmer im Jahr 2023 eine zusätzliche Kostenbelastung in der Höhe von rund 844 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr an. Durch die in der Bestimmung vorgesehenen 225 Euro pro MWh ergibt sich bei Netzverlustmengen von rund 3 TWh für ein Jahr eine Kostenentlastung in der Höhe von rund 675 Mio. Euro, das entspricht 80 % der Mehrkosten. 

Die Bedeckung der dafür benötigten Bundesmittel erfolgt auf Basis der Ermächtigung gem. Art. VI Abs. 6 BFG 2023 oder durch eine Änderung des Bundesfinanz- und Bundesfinanzrahmengesetzes.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Christoph Matznetter, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Kai Jan Krainer sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Mag. Susanne Kraus-Winkler das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Karlheinz Kopf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 01 24

                                 Karlheinz Kopf                                                           Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann