1919 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 3086/A der Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Joachim Schnabel, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird

Die Abgeordneten Martin Litschauer, Joachim Schnabel, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 15. Dezember 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Verordnung (EU) 2022/1032 vom 29. Juni 2022 wurde die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 um einen Artikel 3a zur Zertifizierung von Speicheranlagenbetreibern ergänzt. Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Speicheranlagenbetreiber nach Maßgabe der in der Verordnung angeführten Kriterien und Vorgaben zertifiziert werden. Um eine effektiven Vollzug und die Einhaltung der unionsrechlichen Vorgaben durch die betroffenen Marktteilnehmer sicherzustellen, wird mit dem vorliegenden Antrag das Gaswirtschaftsgesetz 2011 um entsprechende Bestimmungen ergänzt.

Zu Z 3 (§ 105 Abs. 1 Z 9):

Speicherunternehmen werden dazu verpflichtet, die Aufnahme ihrer Tätigkeit im Voraus der Regulierungsbehörde anzuzeigen. Dies dient insbesondere dazu, die effektive Überwachung und Aufsicht durch die Regulierungsbehörde zu gewährleisten.

Zu Z 4 (§ 107a):

Die Regulierungsbehörde hat nach Maßgabe des Artikel 3a der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 Speicherunternehmen zu zertifizieren. Hiervon betroffen sind alle Speicheranlagen, die auf österreichischem Hoheitsgebiet gelegen sind. Die Verordnung selbst legt fest, bis zu welchen Zeitpunkten die Behörde einen Entwurf für einen Beschluss zur Zertifizierung zu erstellen hat. Ergänzend hierzu gilt die allgemeine Entscheidungsfrist von sechs Monaten nach § 73 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991. Soweit Speicherunternehmen bzw. Betreiber von Speicheranlagen zusätzliche Anforderungen zu erfüllen haben, sind angemessene Umsetzungsfristen vorzusehen.

Zu Z 5 (§ 161 Z 4):

Die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Zertifizierung durch die betroffenen Marktteilnehmer wird durch angemessene Verwaltungsstrafen sichergestellt.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 24. Jänner 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 01 24

                             Dr. Elisabeth Götze                                                       Gabriel Obernosterer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann