Fundrechts-Novelle 2023

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2023

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die gesellschaftlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen im Fundrecht haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Dezentrale Abgabestellen, sogenannte "Fundboxen", erleichtern das Abgeben von Fundgegenständen, sodass diese schneller zum Fundamt gelangen. Außerdem wird die Suche nach verlorenen Gegenständen durch Online-Portale (www.fundamt.gv.at) oder Online-Netzwerke (wie Facebook) immer einfacher und zeitsparender. Andrerseits wenden immer weniger Menschen den Such- und Zeitaufwand auf, verlorene Gegenstände wiederzufinden. In vielen Fällen ist ein Verlust durch Versicherungen gedeckt und der Erwerb neuer Gegenstände wird bevorzugt.

Die Zahl der Funde hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Nur etwas mehr als ein Drittel der Funde wird abgeholt, davon die allermeisten Funde innerhalb von sechs Monaten nach dem Verlust. Ab dem 7. Monat nach einem Verlust werden nur noch 0,4% der verlorenen Gegenstände abgeholt. Dennoch müssen alle Gegenstände für ein Jahr aufbewahrt werden, bevor sie der Verwertung zugeführt werden können. Dies ist für die Fundämter mit beträchtlichen Lagerkosten verbunden.

 

Ziel(e)

Da der Übergang des Eigentums auf den Finder Voraussetzung für die Beendigung der Aufbewahrungspflicht für die Fundämter ist, soll die Frist für den Eigentumserwerb durch den Finder verkürzt werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Der Entwurf sieht vor, die Frist für den Eigentumserwerb durch den Finder für Sachen, deren Wert im Zeitpunkt des Fundes 100 Euro nicht übersteigt, von einem auf ein halbes Jahr zu reduzieren.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, insbesondere durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse" der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Bei einer Verringerung der Aufbewahrungsfrist von Fundgegenständen, deren Wert im Zeitpunkt des Fundes 100 Euro nicht übersteigt, auf sechs Monate kann die Lagerfläche allein in Wien um 25% reduziert werden, sodass sich die Kosten hierfür um ca. 27.000 Euro pro Jahr verringern. Es kann auch auf die Auslagerung von Fundgegenständen verzichtet werden, woraus sich eine Einsparung von ca. 20.000 Euro pro Jahr ergibt. Es ist daher mit einer jährlichen Einsparung von insgesamt ca. 47.000 Euro allein für das Zentrale Fundservice Wien zu rechnen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1816693156).