Bundesgesetz, mit dem ein FWIT-Rat-Gesetz erlassen wird und das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz sowie das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (FWIT-Rat-Errichtungsgesetz – FREG)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2023 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die zunehmend überschneidende Tätigkeit des Rats für Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Rat) gemäß den §§ 17 ff des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes (FTFG), BGBl. Nr. 434/1982 sowie des Wissenschaftsrates gemäß § 119 des Universitätsgesetzes 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 (in der Folge "bisherige Räte") hinsichtlich der Aufgaben und bearbeiteten Themen führt zu vermeidbaren strukturellen Doppelgleisigkeiten.
Ziel(e)
Das vorliegende Gesetzesvorhaben beruht auf dem Regierungsprogramm 2020-2024: Im Kapitel "Wissenschaft und Forschung" (Seiten 211 ff.) wird zum Thema "Kompetitive Forschungsförderung in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung ausbauen – Exzellenz fördern – Governance verbessern" u.a. die Prüfung der institutionellen Neuordnung der Räte im Bereich Wissenschaft und Forschung RFTE, ÖWR und ERA-Council Forum (von verstärkter Koordinierung bis hin zur Zusammenlegung) vorgeschlagen. Auch die OECD empfiehlt Österreich in ihrem OECD Reviews of Innovation Policy: Austria 2018 – Overall Assessment and Recommendations (December 2018) "die Zusammenlegung der Räte, Stärkung der wirtschaftlichen Kompetenz innerhalb des neuen Rates und Anbindung an die höchste politische Ebene".
Aufgrund der globalen Herausforderungen, der fortschreitenden Digitalisierung im internationalen Kontext und der zunehmenden Bedeutung von Lösungen auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz aber auch aufgrund der aktuellen durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Pandemie entstandenen Krisen besteht somit ein bedeutendes öffentliches Interesse an einer wesentlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen, die die Generierung wissenschaftlicher Grundlagenerkenntnisse und Innovation in Österreich bewirken. Denn Wissenschaft, Forschung und Innovation leisten einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft.
Dem FWIT-Rat obliegt die umfassende Beratung der Bundesregierung in Fragen von Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste. Diese Beratungstätigkeit umfasst auch forschungspolitische Fragen an der Schnittstelle zwischen nationaler und europäischer FTI-Politik und soll europäische Expertise mit Sichtweisen über die österreichische FTI-Politik verbinden. Zu den Aufgaben des FWIT-Rats zählt auch die Erstattung von Vorschlägen für die dreijährigen FTI-Pakte gemäß Forschungsfinanzierungsgesetz.
Nachdem mit Verabschiedung des Forschungsfinanzierungsgesetzes, der FTI-Strategie 2030 und des FTI-Pakts 2021-23 sowie des FTI-Pakts 2024-26 und auch mit der Einrichtung des Austrian Microdata Centers bereits Meilensteine zur Erhöhung der Stringenz in der österreichischen Forschungs- und Innovationspolitik erfolgt sind, soll nun mit der Zusammenlegung der Räte im Bereich Forschung, Wissenschaft und Innovation, d.h. des Rats für Forschung und Technologieentwicklung ("FTE-Rat") gemäß den §§ 17 ff Forschungs- und Technologieförderungsgesetz – FTFG, BGBl. Nr. 434/1982, sowie des Wissenschaftsrates gemäß § 119 Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, (in der Folge "bisherige Räte") und unter Einbeziehung der Themen des ausgelaufenen ERA Council Forums ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung neuer Governance gesetzt werden. Die Beratungstätigkeit des FWIT-Rats umfasst auch die Themenbereiche des ausgelaufenen ERA Council Forum, sodass forschungspolitische Fragen an der Schnittstelle zwischen nationaler und europäischer FTI-Politik behandelt und europäische Expertise mit Sichtweisen über die österreichische FTI-Politik zusammengeführt werden.
Nach Beschluss des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020, der FTI-Strategie 2030, des FTI-Pakts 2021-23 sowie des FTI-Pakts 2024-26 fehlt als letzter Baustein für die neue Governance die Zusammenführung der Räte.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Um die österreichische Innovationslandschaft auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten, sieht der vorgeschlagene Entwurf Folgendes vor:
- Schaffung einer vollrechtsfähigen juristischen Person öffentlichen Rechts mit dem Namen "Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat" bzw. kurz "FWIT-Rat" (Art. 1 § 1 Abs. 1 des vorliegenden Entwurfes);
- Auflösung der bisherigen Räte (Art. 2 Z 8 und Art. 6 Z 3 des vorliegenden Entwurfes);
- finanzielle Autonomie des FWIT-Rats (Art. 1 § 8 des vorliegenden Entwurfes).
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Initiierung von universitären Kooperationen mit Universitäten, außeruniversitären Institutionen und der Wirtschaft auf nationaler und EU-Ebene, Stärkung von Brücken und Wissenstransfer zwischen Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Wirtschaft" für das Wirkungsziel "Schaffung eines in Lehre und Forschung national abgestimmten, international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes." der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Forcierung von weiteren exzellenzbezogenen Forschungsaktivitäten im europäischen/internationalen Forschungsraum" für das Wirkungsziel "Sicherstellung eines hohen Grads an Spitzenforschung durch erfolgreiche Teilnahme am EU-Forschungsrahmenprogramm sowie durch kompetitive Förderungsmaßnahmen in der Grundlagenforschung in Österreich" der Untergliederung 31 Wissenschaft und Forschung im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Steigerung der Forschungs-, Technologie- und Innovations-Intensität (FTI-Intensität) des österreichischen Unternehmenssektors" der Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung) im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Entwicklung von modernen, effizienten, leistungsfähigen und sicheren Technologien zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel und Ressourcenknappheit (societal challenges)" der Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung) im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Steigerung der Beschäftigung im Bereich Forschung, Technologie und Innovation mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen" der Untergliederung 34 Innovation und Technologie (Forschung) im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Stärkung der Innovationskraft der österreichischen Unternehmen mit einem Fokus auf Digitalisierung durch weitere Intensivierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, durch Verbreiterung der Innovationsbasis und durch Ausbau des Technologietransfers" der Untergliederung 33 Wirtschaft (Forschung) im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die bisherigen Gesamtkosten von ca 2,65 Mio. Euro pro Jahr für die bisherigen Räte sollen zukünftig gesenkt werden. Diese Einsparungen sollen einerseits bei den Sachkosten – etwa durch Reduktion der Aufwandsentschädigungen für zukünftig nur mehr 12 anstelle von 20 Mitgliedern – sowie andererseits bei den Personalkosten erzielt werden. Die bisherigen Kosten von ca 2,65 Mio Euro pro Jahr setzen sich wie folgt zusammen:
- 1,09 Mio Euro Personalkosten FTE-Rat
- 0,37 Mio Euro Personalkosten Wissenschaftsrat
- 0,71 Mio Euro Sachkosten FTE-Rat
- 0,48 Mio Euro Sachkosten Wissenschaftsrat
Für das Jahr 2023 wird eine Reduktion der bisherigen Gesamtkosten für beide Räte von ca. 2,65 Mio Euro auf insgesamt rund 2,34 Mio Euro angestrebt. Da das Gesetz im 2. Quartal 2023 in Kraft tritt, verringert sich der erwartete Budgetaufwand auf 1,56 Mio Euro. Für die Folgejahre wird eine Reduktion auf 2 Mio Euro jährlich angestrebt.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Nettofinanzierung Bund |
‑1 581 |
‑2 031 |
‑2 033 |
‑2 033 |
‑2 034 |
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Budget-Anteile (in Tsd. €) |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
815 |
1 091 |
1 091 |
1 091 |
1 091 |
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie |
567 |
727 |
727 |
727 |
727 |
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft |
142 |
182 |
182 |
182 |
182 |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
1 581 |
2 031 |
2 033 |
2 033 |
2 034 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
gem. BFRG/BFG |
31.01.01 Zen. u. Serviceeinr. |
|
21 |
31 |
33 |
33 |
34 |
gem. BFRG/BFG |
31.03.02 Basisfin. v. Inst. |
|
851 |
1 091 |
1 091 |
1 091 |
1 091 |
gem. BFRG/BFG |
33.01.02 Innov. Tech. Transf. |
|
142 |
182 |
182 |
182 |
182 |
gem. BFRG/BFG |
34.01.02 FTI-Infrastruktur |
|
567 |
727 |
727 |
727 |
727 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung ist gemäß BFG/BFRG gegeben.
Ab 1.1.2023 wird in der UG 31 das DB 0302 durch DB 0303 ersetzt.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
15,21 |
0,10 |
23,27 |
0,15 |
23,73 |
0,15 |
24,21 |
0,15 |
24,69 |
0,15 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
BMBWF – Koordination der programmspezifischen Maßnahmen, Monitoring, Berichtswesen |
Bund |
VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S |
0,10 |
0,15 |
0,15 |
0,15 |
0,15 |
Begleitung und Monitoring der Aktivitäten des Rates ab 01.05.2023
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Bund |
5 322,75 |
8 143,81 |
8 306,68 |
8 472,81 |
8 642,27 |
Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Bund |
136 667,00 |
211 000,00 |
217 500,00 |
224 000,00 |
230 500,00 |
|
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
3 Vertragsbedienstete BMBWF |
Bund |
1 |
136 667,00 |
1 |
211 000,00 |
1 |
217 500,00 |
1 |
224 000,00 |
1 |
230 500,00 |
Berücksichtigt wurden die laufenden Bezüge (2 x v2/2; 1 x v1/3) ab 01.05.2023, jedoch keine Überstunden, Belohnungen, Prämien oder Geldaushilfen.
Die Gehaltssprünge aufgrund der Vorrückungen der Bediensteten sowie eine fiktive Gehaltsaufwertung für 2023 v. 5 %, 2024 ff. 3 % wurden eingerechnet.
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Bund |
1 423 333,00 |
1 789 000,00 |
1 782 500,00 |
1 776 000,00 |
1 769 500,00 |
|
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||||
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Anteil BMBWF (exkl. 3 VB) |
Bund |
1 |
714 000,00 |
1 |
880 000,00 |
1 |
873 500,00 |
1 |
867 000,00 |
1 |
860 500,00 |
Anteil BMK |
Bund |
1 |
567 333,00 |
1 |
727 000,00 |
1 |
727 000,00 |
1 |
727 000,00 |
1 |
727 000,00 |
Anteil BMAW |
Bund |
1 |
142 000,00 |
1 |
182 000,00 |
1 |
182 000,00 |
1 |
182 000,00 |
1 |
182 000,00 |
Die bisherigen Kosten von ca 2,65 Mio Euro pro Jahr setzen sich wie folgt zusammen:
- 1,09 Mio Euro Personalkosten FTE-Rat
- 0,37 Mio Euro Personalkosten Wissenschaftsrat
- 0,71 Mio Euro Sachkosten FTE-Rat
- 0,48 Mio Euro Sachkosten Wissenschaftsrat
Das Räte-Gesetz soll mit 1.5.2023 in Kraft treten.
Für das Jahr 2024 und Folgejahre wird eine Reduktion der bisherigen Gesamtkosten für beide Räte auf 2,0 Mio. Euro angestrebt.
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