1932 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über das Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“ (1630 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“

Mentale Gesundheit ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes, erfülltes Leben, welches nicht durch Ängste oder Selbstzweifel geleitet wird. Die Situation der psychischen Gesundheit unter Kindern und Jugendlichen hat sich die vergangenen Jahre massiv zugespitzt und durch Covid-19 einen alarmierenden Höhepunkt erreicht. Wir fordern den Bundes(verfassungs)gesetzgeber dazu auf, Maßnahmen im Bereich Mental Health bei der Jugend zu tätigen. Weil's darum geht (Jugend-)Leben zu retten!

Begründung:

Weil die Antwort auf "Wie geht's dir?" nicht immer "gut" sein muss!

Dieses Volksbegehren ist kein GEGEN sondern ein FÜR.

Dieses Volksbegehren ist ein Teil der Initiative "Gut, und selbst?" zur entschiedenen Förderung der psychischen Gesundheit für Kinder und Jugendliche. Mit dieser Initiative wollen wir...

... das Thema psychische Gesundheit enttabuisieren, denn es soll genauso normal sein über psychische Belastungen zu reden, wie über Kopfweh.

... Bewusstsein schaffen, wo psychische Belastungen anfangen und wie man sich selbst und anderen helfen kann.

... Kinder und Jugendliche ermutigen, nicht länger zu schweigen, sondern darüber zu sprechen und sich Hilfe zu holen.

Die folgenden Maßnahmen dieses Volksbegehrens bauen einen Weg um diese Ziele zu erreichen. Hierbei sind alle in Österreich lebenden Personen gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Schweigen wir nicht, sondern reden wir! Schauen wir nicht weg, sondern handeln wir!

1.     Früherkennung und Prävention durch persönliches Umfeld

Die Früherkennung spielt beim Thema psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen eine große Rolle, da Betroffene früh unterstützt und damit eventuelle dramatische Entwicklungen vorgebeugt werden können. Das frühe Erkennen von psychischen Problemen muss gelernt sein. Mindestens genauso wichtig ist auch die Prävention psychischer Erkrankungen, in dem Kinder und Jugendliche mehr über sich selbst und den Umgang mit Belastungen lernen.

Deswegen braucht es die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen, das Angebot von Workshops und Informationsmaterial für Erziehungsberechtigte an der Schule sowie die Etablierung von Peer Coaches. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf den flächendeckenden Einsatz von bereits bestehenden evidenzbasierten Mobbing- und Suizidpräventionsprogrammen im Schulalltag gelegt werden.

Deswegen braucht es jetzt...

... leicht zugängliche, unbürokratische und flächendeckende Angebote zur Prävention und Früherkennung von psychischen Belastungen für Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, sowie Kinder und Jugendliche

2.     Schulsupportpersonal

Schulpsycholog:innen, Schulpsychotherapeut:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Vertrauenslehrer:innen, Jugend Coaches - all diese Personen helfen unzähligen Schüler:innen am Schulstandort. Allerdings ist das Angebot des Schulsupportpersonals zurzeit noch viel zu gering, weshalb es einen Ausbau dieser braucht! Ebenso soll eine diskrete Abhaltung von Terminen mit diesem Schulsupportpersonal, sowie das Einbinden dieser in den Unterricht als Expert:innen möglich sein, um die Hemmschwelle für Kinder und Jugendliche zu senken, sich Hilfe zu holen.

Deswegen braucht es jetzt...

... einen flächendeckenden Ausbau des Schulsupportpersonals, sowie das umfängliche und leicht zugängliche Einbinden in den Schulalltag.

3.            Lehrplan & Unterricht

Um das Thema psychische Gesundheit zu enttabuisieren, muss es auch im Unterricht aufgerollt und behandelt werden. Die Thematisierung eines bewussten Umgangs mit Sozialen Medien (Hass im Netz, Cybermobbing, Schönheitsideale etc.), aber auch die Vermittlung eines gesunden Lebensstils, würden helfen, die psychische Gesundheit von Schüler:innen präventiv zu unterstützen. Außerdem müssen "Hilfe zur Selbsthilfe" sowie die Information niederschwelliger Anlaufstellen für Betroffene und Angehörige im Unterricht Platz finden. Wenn Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren von Expert:innen über Themen wie Mobbing, Ausgrenzung, Rassismus und Suchtmittel aufgeklärt werden, kann viel Leid in der Zukunft vermieden werden.

Deswegen braucht es jetzt...

... eine möglichst breite Thematisierung der psychischen Gesundheit in allen Schulstufen und passenden Schulfächern, sowie das Einbinden von Expert:innen in den Unterricht für gezielte Aufklärung.

Mit dem Mental Health Jugendvolksbegehren soll nicht nur temporäre Aufmerksamkeit auf das Thema der psychischen Gesundheit unter Kindern und Jugendlichen gelenkt werden, sondern eine langfristige Enttabuisierung und Bewusstseinsschaffung sowie Unterstützung für Betroffene in der Gesellschaft bewirkt werden.

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Carina Reithmaier

1. Stellvertreter(in)

Mira Lobnig

2. Stellvertreter(in)

Sarah Drexler

3. Stellvertreter(in)

Paul Freysinger

4. Stellvertreter(in)

Ines Strohmayer

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 25. Mai 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.349.223

 

Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm­beteiligung in %

Burgenland

233.063

3.942

1,69

Kärnten

434.058

6.184

1,42

Niederösterreich

1.292.780

27.369

2,12

Oberösterreich

1.099.800

24.970

2,27

Salzburg

392.476

8.404

2,14

Steiermark

955.744

16.886

1,77

Tirol

540.468

9.216

1,71

Vorarlberg

274.705

5.361

1,95

Wien

1.138.385

35.799

3,14

Österreich

6.361.479

138.131

2,17

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               AL Mag. Robert Stein


 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs­erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.063

3.942

1,69 %

499

3.443

Kärnten

434.058

6.184

1,42 %

1.213

4.971

Niederösterreich

1.292.780

27.369

2,12 %

4.609

22.760

Oberösterreich

1.099.800

24.970

2,27 %

4.668

20.302

Salzburg

392.476

8.404

2,14 %

1.317

7.087

Steiermark

955.744

16.886

1,77 %

2.949

13.937

Tirol

540.468

9.216

1,71 %

1.492

7.724

Vorarlberg

274.705

5.361

1,95 %

914

4.447

Wien

1.138.385

35.799

3,14 %

2.971

32.828

Österreich

6.361.479

138.131

2,17 %

20.632

117.499

 

Das Volksbegehren wurde von 138.131Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 25. Mai 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigte des Volksbegehrens wurde Carina Reithmaier namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Mira Lobnig, Sarah Drexler, Paul Freysinger und Ines Strohmayer.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 21. September 2022 in der 171. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Ausschuss für Familie und Jugend zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat das gegenständliche Volksbegehren gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR in öffentlicher Sitzung am 29. September 2022 erstmals in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurden die beiden nominierten Stellvertreter:innen der Bevollmächtigten Paul Freysinger und Ines Strohmayer im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen. Als Berichterstatterin fungierte Abgeordnete Carina Reiter. In der sich daran anschließenden Debatte ergriffen der Stellvertreter der Bevollmächtigten des Volksbegehrens, Paul Freysinger, für eine einleitende Stellungnahme sowie die Abgeordnete Carina Reiter das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 14. Februar 2023 hat der Ausschuss für Familie und Jugend das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expert:innen beigezogen wurden: Mag.a Barbara Haid, MSc, Fiona Herzog, Univ.Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc, Mag.a Dr.in Caroline Culen und Univ.-Prof. Dr. Paul Plener, MHBA. Für das Volksbegehren nahmen gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR die Bevollmächtigte Carina Reithmaier sowie ihre Stellvertreter:innen Mira Lobnig und Paul Freysinger an der Sitzung teil.

Nach der persönlichen Stellungnahme der Bevollmächtigten und ihrer Stellvertreter:innen und den Eingangsstatements der Expert:innen Mag.a Barbara Haid, MSc, Fiona Herzog, Univ.Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc, Mag.a Dr.in Caroline Culen und Univ.-Prof. Dr. Paul Plener, MHBA ergriffen die Abgeordneten Nico Marchetti, Eva Maria Holzleitner, BSc, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Mag. Gerald Hauser, Barbara Neßler, Mag. Yannick Shetty, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Maria Großbauer, Christian Oxonitsch, Julia Elisabeth Herr, Maximilian Köllner, MA, Mag. Sibylle Hamann und Ralph Schallmeiner in zwei Frage- bzw. Wortmeldungsrunden das Wort.

Anschließend folgten Wortmeldungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch, der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm sowie des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek.

Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expert:innen beantwortet. Es folgte eine abschließende Stellungnahme der Bevollmächtigten Carina Reithmaier.

Ein von den Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Umfassende Umsetzung des Mental Health Jugendvolksbegehrens fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, N, dagegen: V, G).

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Covid-Krise sowie multiple weitere derzeitige Krisen wie Ukraine-Angriffskrieg und Teuerungen haben massive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von jungen Menschen, das bestätigen unzählige Studien. Die Ergebnisse der sogenannten MHAT-Studie[1] zeigen beispielsweise, dass zum Zeitpunkt der Befragung knapp ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen (23,9 %) von einem psychischen Problem betroffen war, während ein Drittel aller Jugendlichen im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Erkrankung leiden.

Hier herrscht starker Handlungsbedarf, den auch das Mental Health Volksbegehren mit seinen wichtigen Forderungen aufgegriffen und bekannt gemacht hat.

Zahlreiche Maßnahmen wurden von Seiten der Bundesregierung bereits gesetzt, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Im Bereich der kinderpsychiatrischen Versorgung kam es bereits zu Veränderungen beim Ausbildungsschlüssel, um dem momentanen Mangel bei den Kinder- und Jugendpsychiater:innen im niedergelassenen wie im stationären Bereich entgegenzuwirken.

Im Bildungsbereich wurde das neue fächerübergreifende Thema „Gesundheitsbildung“ in den Lehrplänen der Volkschule, Mittelschule und AHS-Unterstufe, die ab dem Schuljahr 2023/24 rollierend in der 1. bzw. 5. Schulstufe starten, inkludiert und auch die Mental Health Literacy als Teilgebiet darin explizit verankert. Darüber hinaus wurde das psychosoziale Unterstützungspersonal dauerhaft im Finanzausgleich verankert und eine fixe Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Der Bund stellt jährlich 7 Mio. Euro für die Kofinanzierung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern zur Verfügung. Dadurch wird eine Verdoppelung von 120 auf 240 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern ermöglicht. Auch die Anzahl der Schulpsychologinnen und –psychologen wurde um 20 % erhöht.

Zur Stärkung der sozialen Beziehungen in der Klasse wurde ein Schulveranstaltungsfonds eingerichtet, der Klassen mit 500 Euro bei der Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen finanziell unterstützt. Außerdem wurden Projekte, die die psychische Gesundheit und Resilienz der Jugendlichen stärken, gefördert.

Die Initiative „Extremismusprävention macht Schule“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ermöglicht den Schulen seit April 2022, kostenfreie Workshops zu Themen wie Mobbing, Gewaltprävention, usw. zu buchen. Erklärtes Ziel der Workshops ist es, Beziehungen in der Klasse positiv zu beeinflussen und so die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Bislang wurden über 500 Workshops an Schulen durchgeführt.

In den Bereichen Sport und Bewegung, die auch einen wesentlichen Einfluss auf die Resilienz haben, wurden im Bildungsbereich mit dem Monat des Schulsports und der Initiative „Starkmachen“ weitere Schritte gesetzt. Im Monat des Schulsports wurden zusätzliche Sporteinheiten, Schulsportfeste und ähnliches gefördert, um die Klassen-/Schulgemeinschaft zu stärken und Bewegung zu fördern. Ein One-Stop-Shop zur Unterstützung bei der Planung von Schulsportwochen sowie eine zusätzliche Förderung wurden eingerichtet. Im Rahmen der Initiative „Starkmachen“ kommen Spitzensportler:innen an Schulen, um dort im Rahmen von Workshops mit Bewegungseinheiten auf die Wichtigkeit von körperlicher Fitness und Resilienz hinzuweisen und Tipps dazu zu geben.

Im Bereich Früherkennung, Bewusstseinsbildung und niederschwellige Informationsangebote werden im Rahmen des Projekts „TOPSY Toolbox Psychosozial“ (2022-2024) derzeit von der Bundesjugendvertretung und der österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit kostenfreie Materialien und Angebote entwickelt, die sich vor allem an Jugendarbeiter:innen und Personen aus der Gesundheitsversorgung richten. Dadurch wird unter anderem auf den großen Bedarf an Handlungswissen zum Thema psychische Gesundheit reagiert und es werden auch Personen ohne psychosoziale Grundausbildung niederschwellig geschult. Das Projekt wird vom Fonds Gesundes Österreich und dem Sozialministerium gefördert. Das Bundeskanzleramt fördert das Projekt „gesundheitskompetente Jugendarbeit“ des bundesweiten Netzwerks Offene Jugendarbeit (bOJA), das auf eine Initiative der Österreichischen Plattform Gesundheitskompetenz des BMSGPK zurückgeht und gesundheitskompetente Einrichtungen der offenen Jugendarbeit qualifiziert sowie über ein Netzwerk und eine eigene Website Informationen für die Praxis bietet.

Mit Unterstützung des Bundeskanzleramts wurde seitens des Bundesnetzwerks Österreichischer Jugendinfos die Informationsbroschüre „Wie geht es dir“ zum Thema psychische Gesundheit erarbeitet, am Österreichischen Jugendportal des Bundeskanzleramts eine entsprechende Webversion eingerichtet und im Jahr 2022 eine entsprechende Informationskampagne der Jugendinformationsstellen durchgeführt.

Des Weiteren wurden die Projekte „Gesund aus der Krise“ und „Selbstwert“ ins Leben gerufen. Diese werden im kommenden Jahr weitergeführt und auf 20 Millionen Euro jährlich aufgestockt, um unkompliziert, niederschwellig und kostenlos Kindern und Jugendlichen psychosoziale Versorgung zur Verfügung zu stellen. Ein unkompliziertes und niederschwelliges Angebot ist unerlässlich, da gerade für Kinder der erste Schritt oft der schwierigste ist. Zudem ist es in diesem Alter besonders wichtig, Chronifizierungen und Aggravierungen vorzubeugen, da die psychische Gesundheit im Kindes- und Jugendalter große Bedeutung für die Gesundheit im Erwachsenen-Alter hat. Daher ist dringend geboten, sie dabei zu unterstützen. Begleitend werden in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt Sensibilisierungs- und Weiterbildungsworkshops angeboten, in denen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit Tätige lernen, wie sie mit psychischen Problemen junger Menschen umgehen sollen und Kinder/Jugendliche entsprechend begleiten können.

“Gesund aus der Krise“ - eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundeskanzleramtes, Sektion Familie und Jugend - wird vom Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) in enger Kooperation mit dem österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) umgesetzt. Diese Kooperation wurde erstmalig im Zuge des Projektes eingegangen und war aus der Sicht der unterfertigten Abgeordneten ein sehr wichtiger Schritt. Dieses Programm soll laufend evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden.

Das Projekt „Selbstwert“ wird von der ARGE Frauengesundheitszentren umgesetzt.

Im Rahmen der Agenda Gesundheitsförderung betreibt das BMSGPK zudem zur psychischen Gesundheitsförderung und Primärprävention eine Reihe von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, u.a. in Zusammenarbeit mit dem BMBWF – darunter die Ressourcenplattform WOHLFÜHLPOOL, Umsetzungsprojekte und Vernetzungsaktivitäten.

Um darüber hinaus die psychosoziale Versorgung junger Menschen in Österreich sicherzustellen und zu verbessern, braucht es zusätzliche Bestrebungen, auch Behandlungen durch Klinische Psycholog:innen als Kassenleistung mit den Krankenversicherungsträgern verrechnen zu können und die Kontingentierung der kassenfinanzierten Psychotherapie dem Bedarf entsprechend zu erhöhen sowie den Ausbau innovativer und interdisziplinärer Versorgungsangebote.“

 

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen zum Volksbegehren „Mental Health Jugendvolksbegehren“ in der Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend vom 14. Februar 2023 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 1 enthalten.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Nico Marchetti gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2023 02 14

                                 Nico Marchetti                                                                  Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann



[1] Quelle: G. Wagner, M. Zeiler, K. Waldherr, J. Philipp, S. Truttmann, W. Dür, J. Treasure, A. Karwautz (2017):  Mental health problems in Austrian adolescents: a nationwide, two-stage epidemiological study applying DSM-5 criteria.