1933 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über das Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“ (1798 der Beilagen)
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
„Volksbegehren ‚Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen‘
Die vielen willkrlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurckgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein.
Begründung:
Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidung treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein,
2.
Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:
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Vor- und Familienname |
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Bevollmächtigte(r) |
DDr. Christian Fiala |
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1. Stellvertreter(in) |
Mag. Dr. Michael Brunner |
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2. Stellvertreter(in) |
Sepp Rothwangl |
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3. Stellvertreter(in) |
Karin Kaiblinger |
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4. Stellvertreter(in) |
Gabriele Safran |
3.
Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.
Bundeswahlbehörde
Zl. 2022-0.724.472
Volksbegehren, Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen‘
Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren,Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen‘ festgestellt:
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Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimm-beteiligung in % |
|
Burgenland |
233.292 |
5.290 |
2,27 |
|
Kärnten |
434.057 |
13.221 |
3,05 |
|
Niederösterreich |
1.293.587 |
42.174 |
3,26 |
|
Oberösterreich |
1.099.371 |
39.386 |
3,58 |
|
Salzburg |
392.320 |
11.393 |
2,90 |
|
Steiermark |
954.863 |
26.850 |
2,81 |
|
Tirol |
540.198 |
14.651 |
2,71 |
|
Vorarlberg |
274.970 |
7.784 |
2,83 |
|
Wien |
1.136.200 |
24.187 |
2,13 |
|
Österreich |
6.358.858 |
184.936 |
2,91 |
Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
SC Mag. Dr. Mathias Vogl
4.
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
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Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen + Eintragungen |
Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen |
Unterstützungs-erklärungen |
Eintragungen |
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Burgenland |
233.292 |
5.290 |
2,27 % |
3.028 |
2.262 |
|
Kärnten |
434.057 |
13.221 |
3,05 % |
7.879 |
5.342 |
|
Niederösterreich |
1.293.587 |
42.174 |
3,26 % |
26.016 |
16.158 |
|
Oberösterreich |
1.099.371 |
39.386 |
3,58 % |
25.798 |
13.588 |
|
Salzburg |
392.320 |
11.393 |
2,90 % |
6.628 |
4.765 |
|
Steiermark |
954.863 |
26.850 |
2,81 % |
16.382 |
10.468 |
|
Tirol |
540.198 |
14.651 |
2,71 % |
9.612 |
5.039 |
|
Vorarlberg |
274.970 |
7.784 |
2,83 % |
5.036 |
2.748 |
|
Wien |
1.136.200 |
24.187 |
2,13 % |
15.289 |
8.898 |
|
Österreich |
6.358.858 |
184.936 |
2,91 % |
115.668 |
69.268 |
“
Das Volksbegehren wurde von 184.936 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde DDr. Christian Fiala namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Mag. Dr. Michael Brunner, Sepp Rothwangl, Karin Kaiblinger und Gabriel Safran.
Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 1. Februar 2023 in der 197. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Der Gesundheitsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR wurde die stellvertretende Bevollmächtigte Karin Kaiblinger im Sinne des Volksbegehrens beigezogen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Experten beigezogen wurden:
− Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur
− Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser, MSc.
Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Ralph Schallmeiner gab der Bevollmächtigte DDr. Christian Fiala per eingespielten Video eine einleitende Stellungnahme ab. Im Anschluss daran gaben die Experten jeweils einleitende Stellungnahmen ab. Danach ergriffen die Abgeordneten, Dr. Werner Saxinger, MSc, Rudolf Silvan, Dr. Dagmar Belakowitsch, Ralph Schallmeiner, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Gerald Hauser, Philip Kucher und Dr. Josef Smolle das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Experten beantwortet. Anschließend meldete sich der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch zu Wort. Die nominierte Stellvertreterin Karin Kaiblinger gab eine abschließende Stellungnahme ab.
Ein von den Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Covid-19-Schäden beheben – Ungerechtigkeiten beseitigen – Rechtsfrieden wiederherstellen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F dagegen: V, S, G, N).
Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der
Beratungen des Gesundheitsausschusses zum gegenständlichen Volksbegehren
am 15. Februar 2023 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 1
enthalten.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 Februar 15
Ralph Schallmeiner Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstattung Obmann