1939 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 2580/A der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Abschaffung der CO2-Bepreisung (Teuerungsstoppgesetz 2022), mit dem das Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, geändert wird

Die Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Als ob damit die heimische Bevölkerung nicht schon genug belastet wäre, hat die türkis-grüne Bundesregierung mit der sogenannten „ökosozialen“ Steuerreform bewiesen, dass sie vor weiteren enormen Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher nicht zurückschreckt. Statt in den Markt einzugreifen, um die Menschen zu entlasten, greift man ein, um eine politisch gewollte Teuerung herbeizuführen:

So werden sich die Kosten für das Heizen und die Mobilität massiv weiter erhöhen. Die seitens der Bundesregierung aus ideologischen Motiven beschlossene „CO2- Steuer“, die ab 1. Juli 2022 Treibstoffe, Öl und Gas weiter verteuert, wird in weiterer Folge viele Menschen vor enorme finanzielle Probleme stellen und Wohnen, Heizen, Autofahren nahezu unleistbar machen. Herbert Lechner von der Energieagentur rechnet damit, dass Bewohner von Einfamilienhäusern, die beispielsweise mit Gas heizen, dann mit Mehrkosten von 220 Euro rechnen müssen. Jene, die mit Öl heizen, müssen sogar 290 Euro zusätzlich bezahlen.

Die infolge der derzeit ohnehin exorbitant hohen Treibstoffpreise leidgeprüfte Bevölkerung wird durch diese CO2-Steuer von ÖVP und Grünen mit nochmals neun Cent je Liter zur Kasse gebeten. „Allein diese Steuererhöhung macht pro Tankfüllung rund fünf Euro aus“, so der Landesgeschäftsführer des ARBÖ OÖ, Thomas Harruk. („Kronen Zeitung“ vom 08.03.2022)

Der in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellte Klimabonus in der Höhe von 100 bis 200 Euro jährlich kann vor dem Hintergrund dieser auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommenden Teuerungen wohl nur als blanker Hohn bezeichnet werden und deckt die von der türkis-grünen Bundesregierung zusätzlich verursachten Mehrkosten für Energie, Heizen und vor allem Treibstoffe bei weitem nicht ab.

Die heuer ab Juli auf fossile Energien fällige CO2-Abgabe in Österreich wird – trotz Klimabonus – die Inflation zusätzlich treiben“, ist WIFO-Chef Felbermayr überzeugt: „Ja, sie wird weitergegeben werden und die Preise nochmal in die Höhe treiben.“ (APA0155/17.02.2022)

Gerade die Haushalte mit geringen Einkommen werden nicht nur in der kalten Jahreszeit, sondern im Alltag generell durch die steigenden Energie- und Treibstoffkosten und die Teuerung noch zusätzlich anfeuernden Maßnahmen der Bundesregierung am stärksten belastet.

Vor diesem Hintergrund stellt nunmehr auch die Spitze der WKO die Einführung der CO2-Bepreisung mit 1. Juli 2022 infrage. WKO-Generalsekretär Kopf stellte in diesem Zusammenhang fest, dass es angesichts der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs eine Debatte brauche, ob der geplante Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 ausgerechnet am 1. Juli dieses Jahres eingeführt werden solle. (APA0150/07.03.2022)

Kopf wird noch deutlicher, wenn er in der „Wiener Zeitung“ vom 07.03.2022 unmissverständlich klarstellt, dass es angesichts der Preissteigerungen „zynisch“ wäre, die Bepreisung „noch obendrauf zu setzen“.

Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieses Ansinnen postwendend von Seiten der Bundesregierung abgelehnt.

Mittlerweile hat sich auch der Oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer angesichts der hohen Inflation dagegen ausgesprochen, dass die CO2-Steuer mit 1. Juli 2022 in Kraft treten soll: „Wenn Deutschland schon über die Verlängerung von Atom- und Kohlekraftwerken diskutiere, sei man gut beraten, neue Belastungen aufzuschieben“, so Stelzer gegenüber Österreich. („Kurier“ vom 09.05.2022)“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Walter Rauch die Abgeordneten Ing. Martin Litschauer, Julia Elisabeth Herr, Fiona Fiedler, BEd, Joachim Schnabel sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 04. Oktober 2022 wieder aufgenommen, und es meldeten sich die Abgeordneten Walter Rauch, Ing. Martin Litschauer und Michael Bernhard zu Wort. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag abermals in seiner Sitzung am 16. Februar 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Joachim Schnabel, Mag. Yannick Shetty, Walter Rauch sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: V, S, G. N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Martin Litschauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 02 16

                         Ing. Martin Litschauer                                            Johannes Schmuckenschlager

                                  Berichterstattung                                                                Obmannstellvertreter