1943 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 3117/A(E) der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlich verpflichtende Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Die Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Begründung
Über die im September 2015 von den Vereinten Nationen beschlossene ‚2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung‘[1] berichtete die Bundesregierung in ihrem Ministerratsvortrag vom 7.1.2016 und beauftragte die Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung derselben durch Integration der globalen Nachhaltigkeitsziele in die relevanten Strategien und Programme, bzw. gegebenenfalls entsprechende Aktionspläne und Maßnahmen auszuarbeiten.[2] Der Rechnungshof hat wiederholt empfohlen die Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklungsziele verbindlich in den Wirkungszielen des Bundes zu verankern.[3] Dies ist bis dato mangels dazu vorliegender Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes nicht umgesetzt worden.
Statt eines konkreten ‚SDG-Budgetings‘ werden die SDGs bislang den Wirkungszielen zugeordnet, eine eigenständige SDG-Zieldefinition erfolgt nicht[4]. Die SDG-Landkarte des Budgetdienstes zum BFG 2023 bietet einen Überblick, wie die Ressorts aktuell mit den Wirkungszielen des Budgetvoranschlages die Entwicklungsziele umzusetzen gedenken.[5] Der Bericht des Bundeskanzleramtes über die Wirkungsorientierung 2021 widmet ein ganzes Kapitel der Verbindung von UN-Entwicklungszielen und den Wirkungszielen des Budgets, die Wirkungsziele sollen an die UN-Nachhaltigkeitsziele herangeführt werden[6]. Im freiwilligen Bericht zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele aus dem Jahr 2020 wird allerdings vorgeschlagen nicht nur die SDGs bei Budgetentscheidungen mit zu berücksichtigen, sondern die Wirkungs- und nachhaltigen Entwicklungsziele zu koppeln, sie vor allem in der Planung von Gesetzen und Verordnungen zu berücksichtigen.[7]
Die Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsziele ist ein der eigentlichen Budgetierung bzw. der politischen Entscheidung über eine Maßnahme zeitlich nachgelagerter Vorgang. Effektiver ist die vorab verpflichtende Auseinandersetzung mit der Fragestellung, welchen Beitrag ein konkreter Gesetzesentwurf über ein politisches Vorhaben für die konkrete Umsetzung und Zielerreichung jedes einzelnen nachhaltigen Entwicklungszieles leistet. International kann dazu das Beispiel Liechtenstein angeführt werden, wo bei der Abschätzung der Auswirkungen von Gesetzesvorhaben die betroffenen UNO-Nachhaltigkeitsziele angeführt und der Beitrag zu deren Umsetzung eigens angeführt wird.
Derartige Informationen sollten daher auch in Österreich bereits im Legislativprozess vor der parlamentarischen Beschlussfassung im Nationalrat/Bundesrat vorliegen. Insgesamt hat sich das System einer detaillierten inhaltlich deskriptiven und zahlenmäßig messbaren Wirkungsfolgenabschätzung für den Gesetzwerdungsprozess bewährt, vor allem soweit dieser mit einem ex-post Berichtswesen kombiniert wird, und es den Abgeordneten und Ressorts ermöglicht, die Zielerreichung zeitnah evaluieren zu können. Querschnittsmaterien wie Gender Budgeting oder Climate Budgeting lassen sich über ein darauf ausgerichtetes Berichts- und Indikatorensystem gesamthaft darstellen.
Für die effektive Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ist es daher notwendig den Fokus auf diese zu zentrieren. Es reicht nicht die SDGs als Unterschritt des Budgetierungsvorganges den Wirkungszielen zuzuordnen, besser ist es, der Empfehlung des Rechnungshofes folgend, eine eigene SDG-Abschätzung zu machen und ein valides Berichtswesen zu den Zielerreichungsgraden zu etablieren.“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Februar 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA und Dr. Christoph Matznetter.
Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2023 02 21
Petra Bayr, MA MLS Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann
[1] Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 25. September 2015, „70/1. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, https://www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf, - s. Liste S. 15ff
[2] s Ministerratsvortrag 86/11 v. 7.1.2016, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:075178e9-b8fb-4466-b03e-4c00276ea320/86_11_MRV.pdf
[3] Rechnungshof, Bericht Reihe Bund 2018/34, S. 14, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00008/index.shtml sowie Bund 2022/5, S. 9, https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Agenda_2030_FuP.pdf
[4] s. auch Premrov in A&Wblog, „Budget für Wohlstand: SDG Budgeting in Österreich“ https://awblog.at/budget-fuer-wohlstand- sdg-budgeting-in-oesterreich/, 9.9.2022.
[5] https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2022/BD_-_SDG-Landkarte_BVA-E_2023_mit_Annex.pdf
[6] https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/wirkungsorientierte_verwaltung/dokumente/berichte_wo1.html
[7] https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/26661VNR_2020_Austria_Report_German.pdf, S. 103f