1949 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über das Volksbegehren "RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG" (1661 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG“

Der Nationalrat möge ehestmöglich durch einfaches Bundesgesetz gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXVII. Gesetzgebungsperiode seine Auflösung beschließen. Hierdurch soll der Weg für die unverzügliche Abberufung der gesamten Bundesregierung und die Ernennung einer Expertenregierung bis zur Durchführung von Neuwahlen freigemacht werden.

Begründung:

Dieses Volksbegehren soll uns allen die Möglichkeit geben, der Österreichischen Bundesregierung endlich ein Ende zu setzen. In den zurückliegenden Monaten, spätestens jedoch in der „Corona-Krise“, wurden die Inkompetenz und Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung offenkundig.

Rechtsstaatlichkeit in Gefahr

Die Maßnahmen und Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus sind teilweise verfassungswidrig, nicht verhältnismäßig und menschlich völlig unangebracht. Grund- und Freiheitsrechte werden geknüpft an Zwangsmaßnahmen. Wer sich diesen nicht unterwirft, wird ausgegrenzt oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert.

Unser Leben, wie wir es kennen, die Rechtstaatlichkeit sowie unsere verfassungsgeschützten Grundrechte werden immer mehr beschnitten und sind in Gefahr.

Wir fordern die sofortige Aufhebung aller freiheitsberaubenden Gesetze, Verordnungen und Erlässe und den Verfall aller Anzeigen und Strafen, die auf Basis unklarer Rechtsvorschriften verhängt wurden. Freiheit ist unser höchstes Gut!

Unverhältnismässige Massnahmen

Die von der Bundesregierung erlassenen COVID-Verordnungen sind nicht evidenzbasiert und eine Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Versprochene Schutzmaßnahmen wurden nicht umgesetzt. Masken im Freien tragen zu müssen, ist völlig sinnbefreit.

Die verhängte Maskentragepflicht hat keinerlei Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen und ist ersatzlos aufzuheben. Zudem ist das Tragen der Maske vom gesundheitlichen und psychologischen Standpunkt aus kontraindiziert und kann für viele Menschen ein gesundheitliches Risiko darstellen. Jeder Bürger muss selbst entscheiden dürfen, Maske zu tragen oder nicht.

Wir fordern den Schutz vulnerabler Gruppen, wie es seitens der Regierung versprochen wurde. Angedachte Maßnahmen müssen schon vor ihrem Inkrafttreten von einem unabhängigen Gericht auf Verfassungskonformität überprüft werden. Ebenso sind unabhängige Experten zwingend einzubeziehen.

Spaltung der Gesellschaft und Unterdrückung von Kritikern

Das Volk wird gespalten. Die Grauzone zwischen Befürwortern und Kritikern wird kleiner. Andersdenkende und kritische Geister werden sozial geächtet und ausgegrenzt. Es gibt keinen Konsens über die Maßnahmen. Kritische Meinungen werden aber gar nicht erst zugelassen, sondern unterdrückt.

Zudem wird der Eindruck erweckt, dass Medien das Establishment stützen. Regierungstreue Boulevardmedien verunglimpfen Regierungskritiker und investigative Medien.

Um einen Konsens über die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zu bekommen, bedarf es die Förderung alternativer und freier Medien.

Transparenz ist die Basis für angemessene Debattenkultur.

Wir fordern die Wiederherstellung eines öffentlichen Konsenses auf wissenschaftlicher Basis und die Einbeziehung von unabhängigen Experten.

Leiden unserer Kinder und Schwächsten

Die Maßnahmen bringen unseren Nachwuchs in psycho-soziale und seelische Not. Depressive Zustände und Angstzustände sind im Zuge der Pandemie gestiegen. Gerade die Schwächsten trifft es besonders hart.

Kinder mit soziokulturell bedingten oder sonstigen Beeinträchtigungen sind durch den Online-Unterricht direkt benachteiligt. Die Schließung der Schulen und des damit verbundenen Online-Unterricht stellen für Familien, aber vor allem Alleinerziehende, eine zusätzliche Belastung dar.

Wir fordern den schulischen und universitären Regelbetrieb unverzüglich anzustreben. Menschen, insbesondere Kinder, haben ein Recht auf Bildung.

Undurchdachte Politik zerstört Existenzen

Die Corona-Politik hat eine bedrohliche Schieflage, indem sie unsere heimische Wirtschaft geschwächt und Lebensperspektiven zerstört hat. Die Wirtschaftleistung ist eingebrochen und viele Arbeitsplätze sind in Gefahr. Zick-Zack-Kurse, Unberechenbarkeit und eine kolportierte Angststrategie haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Der Mittelstand wird zerstört. Die gesellschaftliche Schere geht weiter auseinander. Die sozialen Unterschiede verstärken sich und die soziale Ungerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft verschärft sich und trägt zu einer Spaltung bei.

Die vollständige Erwerbsfreiheit, so wie es in einer freien Marktwirtschaft üblich ist, ist wiederherzustellen.

Wir fordern den sofortigen Stopp der Betretungsverbote, damit Unternehmer wieder wirtschaften können.

Land der Berge, Land der Schulden

Das Vorgehen der Regierung ist nicht nur seelisch und gesellschaftspolitisch eine Belastung, sondern auch für unseren Staatshaushalt. Geld-Umverteilungen, Rekordarbeitslosigkeit, Unternehmensschließungen und Reisebeschränkungen kosten uns Milliarden. Binnen kürzester Zeit hat man es geschafft, den Schuldenberg auf Rekordniveau heranwachsen zu lassen.

Österreich erleidet gerade den größten Wirtschaftseinbruch seit dem Zweiten Weltkrieg. Wer soll diesen Schuldenberg bezahlen?

Fehler im System. Ausbau direkter Demokratie

Die Repräsentative Demokratie hat diese Situation erst möglich gemacht und uns dieses Chaos eingebrockt.

Seit dem Bestehen der zweiten Republik wurden Ministerien und Behörden politisch eingefärbt. „Freunderlwirtschaft“ und Korruption sind leider bereits ein fester Bestandteil dieses Systems geworden. In unserer sogenannten Parteien-Demokratie werden wir alle fünf Jahre für weitere fünf Jahre „entmündigt“.

Leider verkommt diese Parteien-Demokratie innerhalb kurzer Zeit zu einem Marionetten-System, geleitet durch Medien, Konzerne und Banken einer globalistischen Diktatur, die ganz andere Ziele hat als die Mehrheit der Bürger einer freien Republik, was in Zeiten wie diesen ganz offenkundig geworden ist.

Wir verlangen unser verfassungsgemäßes Recht auf direkte Entscheidungsfindung anzuerkennen, das bewährte Züricher Direkte-Demokratie-Modell mit allen seinen Regeln zu übernehmen und in Verfassungsrang zu heben, denn: Nur Direkte Demokratie ist echte Demokratie! Die Direkte Demokratie soll somit ausgebaut werden.


2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Elias MÜHLBAUER

1. Stellvertreter(in)

Katharina HUBER

2. Stellvertreter(in)

Martin Karl KASER

3. Stellvertreter(in)

Michael DRAGOMIR

4. Stellvertreter(in)

David Dominik MÜHLBAUER

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 13. Juli 2022 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.494.363

Volksbegehren „RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 13. Juli 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen

(inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimmbeteiligung in %

Burgenland

233.100

5.002

2,15

Kärnten

433.968

12.929

2,98

Niederösterreich

1.292.627

38.113

2,95

Oberösterreich

1.099.491

39.169

3.56

Salzburg

392.337

10.328

2,63

Steiermark

955.116

25.269

2,65

Tirol

540.202

13.961

2,58

Vorarlberg

274.748

8.267

3,01

Wien

1.137.423

19.674

1,73

Österreich

6.359.012

172.712

2,72

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

AL Mag. Robert Stein

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen + Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive
Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.100

5.002

2,15 %

3.432

1.570

Kärnten

433.968

12.929

2,98 %

9.941

2.988

Niederösterreich

1.292.627

38.113

2,95 %

27.689

10.424

Oberösterreich

1.099.491

39.169

3,56 %

28.897

10.272

Salzburg

392.337

10.328

2,63 %

7.395

2.933

Steiermark

955.116

25.269

2,65 %

18.602

6.667

Tirol

540.202

13.961

2,58 %

10.222

3.739

Vorarlberg

274.748

8.267

3,01 %

6.508

1.759

Wien

1.137.423

19.674

1,73 %

13.966

5.708

Österreich

6.359.012

172.712

2,72 %

126.652

46.060

 

Das Volksbegehren wurde von 172.712 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 13. Juli 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Elias Mühlbauer namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind Katharina Huber, Martin Karl Kaser, Michael Dragomir und David Dominik Mühlbauer.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 18. November 2022 in der 185. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und danach dem Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 6. Dezember 2022 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden in dieser Sitzung der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes 1973 und ein weiterer, von diesem nominierter Stellvertreter gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 beigezogen.

Für das Volksbegehren nahmen der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Elias Mühlbauer sowie der Stellvertreter Michael Dragomir an der Sitzung teil.

Im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer beteiligten sich die Abgeordneten Michael Schnedlitz, Mag. Selma Yildirim, Mag. Gerald Loacker und Mag. Wolfgang Gerstl sowie der Bevollmächtigte des Volksbegehrens, Elias Mühlbauer, an der Debatte.

Anschließend wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl vertagt und am 22. Februar 2023 wiederaufgenommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden in dieser Sitzung der Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes 1973 und zwei weitere, von diesem nominierte Stellvertreter gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 beigezogen.

In dieser Sitzung wurde die Generaldebatte gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durchgeführt.

Für das Volksbegehren nahmen der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Elias Mühlbauer sowie die stellvertretenden Bevollmächtigten Michael Dragomir und Martin Karl Kaser an der Sitzung teil.

In der Debatte ergriffen der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Elias Mühlbauer, der Stellvertreter des Bevollmächtigten Martin Karl Kaser, der Stellvertreter des Bevollmächtigten Michael Dragomir sowie die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Mag. Selma Yildirim, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Wolfgang Gerstl, Christian Lausch, Dr. Johannes Margreiter, Michel Reimon, MBA und Thomas Spalt das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 02 22

                      Mag. Dr. Rudolf Taschner                                                Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann