1950 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über den Umsetzungsbericht 2022 zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-880 der Beilagen)
Am 21. Jänner 2021 wurde die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) vorgestellt. Die NAS verfolgt das Ziel, den Fortbestand von jüdischem Leben in Österreich langfristig abzusichern, Antisemitismus in all seinen Formen einzudämmen und Bewusstsein für das Erkennen von alltäglichem Antisemitismus zu schaffen. Seitdem wurden zahlreiche Meilensteine gesetzt, Initiativen ergriffen und verschiedenste Projekte zur Förderung jüdischen Lebens und Bekämpfung von Antisemitismus umgesetzt und unterstützt.
Das jüdische Leben gehört zu Österreich, es ist Teil der europäischen Geschichte und Identität. Nach der beinahe kompletten Vernichtung des jüdischen Lebens durch den Nationalsozialismus, ist Österreich wieder Heimat einer kleinen, aber selbstbewussten und aktiven jüdischen Gemeinde. Es liegt in der Verantwortung der Republik Österreich die sichere und freie Entfaltung dieser Gemeinde zu gewährleisten und für die Zukunft abzusichern.
Die NAS beruht auf sechs strategischen Säulen und insgesamt 38 Maßnahmen. Sie soll dabei aber stets auch als „lebendes“ Dokument gesehen werden, das ständig neu überdacht und erweitert werden muss. Die NAS ist folglich auch impulsgebend und wegweisend für viele weitere Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus.
Der vorliegende Bericht legt den aktuellen Stand (Jänner 2023) der Umsetzung der NAS dar. Der Bericht ist von der für die operative Koordinierung der Strategieumsetzung geschaffenen Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe in der Sektion IV des Bundeskanzleramtes (BKA) auf der Grundlage von Beiträgen verschiedener Ressorts (BKA, BMEIA, BMBWF, BMI, BMJ, BMKÖS, BMLV, und der Parlamentsdirektion) erstellt worden.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 22. Februar 2023 in Verhandlung genommen.
Aufgrund eines am 22. Februar 2023 eingebrachten Antrags des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, des Grünen Klubs im Parlament und des NEOS Parlamentsklubs wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Dr. Rudolf Taschner, Sabine Schatz sowie die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem
Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Umsetzungsbericht 2022 zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus, vorgelegt von der Bundesministerin für EU und Verfassung (III-880 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 02 22
Mag. Ulrike Fischer Mag. Jörg Leichtfried
Berichterstattung Obmann