1951 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Regierungsvorlage

Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme des österreichischen Einspruchs gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Declaration

In accordance with Article 12, paragraph 2, of the Convention Abolishing the Requirement of Legalisation for Foreign Public Documents, the Republic of Austria had raised an objection to the accession of the Republic of the Philippines to the Convention.

Following a review of this objection, the Republic of Austria has decided to withdraw its objection to the accession of the Republic of the Philippines to the Convention.

Therefore, the Convention will enter into force between the Republic of Austria and the Republic of the Philippines as of [1 June 2023].

(Übersetzung)

Erklärung

Die Republik Österreich hatte gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung einen Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen erhoben.

Nach einer Überprüfung dieses Einspruchs hat die Republik Österreich entschieden, ihren Einspruch gegen den Beitritt der Republik der Philippinen zum Übereinkommen zurückzunehmen.

Das Übereinkommen tritt daher zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen am [1. Juni 2023] in Kraft.