1958 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "NGO-Forum Soziale Grundrechte" (III-756 der Beilagen)

Der vorliegende Bericht trägt dem Umstand Rechnung, dass die Grund- und Menschenrechte prägende Elemente eines jeden Rechtsstaats sind. Wenn von den Menschenrechten die Rede ist, geht es meistens um die politischen Bürgerrechte. Weniger bekannt ist, dass es auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte gibt. In vielen Staaten sind sie auch in den jeweiligen Verfassungen verankert. Österreich ist das einzige EU-Land, wo das nicht der Fall ist. Unser Verfassungsrecht enthält weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen.

Diskussionen gab es immer wieder, etwa 2003 und 2004 beim Österreich-Konvent. Die Verankerung sozialer Grundrechte scheiterte aber bislang regelmäßig an der politischen Konsensfähigkeit. Nun hat sich auch die Bundesregierung in ihrem Programm die „Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes“ vorgenommen. Dazu leistet natürlich auch die Volksanwaltschaft als Österreichs Haus der Menschenrechte einen Beitrag.

Sie hat daher, nach einer längeren Pandemie-bedingten Pause, wieder zu einem NGOForum eingeladen, um gemeinsam mit der Zivilgesellschaft dieses gesellschaftspolitisch und menschenrechtlich so wichtige Thema zu vertiefen. Anhand der Themenfelder Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung (Arbeitslosigkeit, Alter, Unfall), Wohnen/Obdachlosigkeit, Daseinsvorsorge sowie Bildung wurde über Sinnhaftigkeit bzw. Ausgestaltung neuer, sozialer Grundrechte und deren Verankerung in der österreichischen Verfassung beraten.

Die Ergebnisse des NGO-Forums liegen in diesem Sonderbericht gesammelt vor. Sie wurden bereits im Rahmen des NGO-Forums präsentiert und mit Abgeordneten der Parlamentsparteien diskutiert. Die Podiumsdiskussion dazu können Sie in einem Video unter folgendem Link https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/soziale-grundrechte-indie-verfassung-parlamentsparteien-diskutieren nachverfolgen.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 14. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher die Abgeordneten Mag. Bettina Rausch, Sabine Schatz, Mario Lindner, Mag. Christian Ragger, Heike Grebien, Mag. Ulrike Fischer, Dr. Johannes Margreiter sowie der Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "NGO-Forum Soziale Grundrechte" (III-756 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2023 03 14

                    Mag. Romana Deckenbacher                                              Martina Diesner-Wais

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau