1959 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "Terroranschlag 2. November 2020" (III-807 der Beilagen)

Der Abend des 2. November 2020 gehört wohl zu jenen Tagen, bei denen sich viele Menschen, besonders Wienerinnen und Wiener, daran erinnern, wo sie sich aufhielten und was sie taten. Er fand ein jähes Ende, als ein gewaltbereiter Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ im Zentrum Wiens einen Terroranschlag verübte und in einer der beliebtesten Lokalmeilen Wiens wahllos vorübergehende Personen und Lokalgäste tötete und zum Teil schwer verletzte.

Das rasche Einschreiten der Polizei verhinderte weitere Opfer und wurde auch über die Landesgrenzen hinaus als positives Beispiel effizienten Polizeihandelns bei der Terrorbekämpfung anerkannt. Dieser positiven Bewertung kann sich die Volksanwaltschaft nur anschließen.

Doch bald tauchte in der öffentlichen Diskussion die Frage auf, ob der Anschlag nicht von Vornherein hätte verhindert werden können. Diese Frage steht im Zentrum des vorliegenden Berichts. Tragische Ereignisse wie die vom 2. November 2020 bewirken auch unvermeidlich einen starken Handlungsdruck auf Seiten der Politik und der zuständigen Behörden. Nicht selten wird versucht, Vollzugsdefiziten rasch durch legistische Maßnahmen und unter Zeitdruck durchgeführte Untersuchungen zu begegnen. Dagegen stellt die Volksanwaltschaft in diesem Bericht bewusst auf die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt und davor ab. Auch nahm die Berichtserstellung vergleichsweise lange Zeit in Anspruch, da möglichst konkret aufgezeigt werden soll, wo genau im System der Terrorbekämpfung die wesentlichen, so folgenschweren Fehler aufgetreten waren.

Nunmehr können die Ergebnisse dieser Untersuchung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Möge dieser Bericht einen weiteren Beitrag zur Aufarbeitung der Geschehnisse vom 2. November 2020 leisten.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 14. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher die Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Rudolf Silvan, Andreas Kollross, Christian Ries, David Stögmüller, Dr. Stephanie Krisper sowie der Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle Sonderbericht der Volksanwaltschaft betreffend "Terroranschlag 2. November 2020" (III-807 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.


Wien, 2023 03 14

                    Mag. Romana Deckenbacher                                              Martina Diesner-Wais

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau