1960 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den Wahrnehmungsbericht der Volksanwaltschaft betreffend "Jugend in Haft"
(III-859 der Beilagen)

Der vorliegende Bericht „Jugend in Haft“ ist das vorläufige Ergebnis eines Prüfschwerpunktes, den sich der Nationale Präventionsmechanismus im Sommer 2020 gesetzt hat. Er wendet sich den Lebens- und Aufenthaltsbedingungen von inhaftierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aber auch den Arbeitsbedingungen ihrer Betreuerinnen und Betreuer sowie strukturellen Fragen des Jugendstrafvollzuges, zu.

Die Adoleszenz ist eine Zeit, in der die Jugendlichen zu unabhängigen Erwachsenen heranwachsen. Dazu brauchen sie die bestmöglichen Voraussetzungen bzw. Unterstützung von außen, da diese Entwicklungsphase für die Jugendlichen oft schwierig und problembehaftet ist. In vielen Fällen befinden sie sich sowohl sozial als auch gesundheitlich in herausfordernden Situationen und geraten immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt.

Sind die Jugendlichen einmal in Haft, ist es umso wichtiger, ihnen während der Zeit ihrer Anhaltung eine „zweite Chance“ zu geben: Bisher Verabsäumtes nachzuholen, die Schule abzuschließen, eine Lehre zu absolvieren, Halt zu gewinnen, um künftig ein straffreies Leben zu führen und nicht rückfällig zu werden.

Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen haben aus den Wahrnehmungen der getätigten Kontrollbesuche in den Justizanstalten Empfehlungen für eine verbesserte Betreuung im Jugendstrafvollzug abgeleitet.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 14. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Cornelia Ecker, Rudolf Silvan, Christian Lausch, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Johannes Margreiter sowie die Volksanwältin Gaby Schwarz.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Wahrnehmungsbericht der Volksanwaltschaft betreffend "Jugend in Haft" (III-859 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2023 03 24

                    Mag. Romana Deckenbacher                                              Martina Diesner-Wais

                                  Berichterstattung                                                                           Obfrau