1961 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie
über die Regierungsvorlage (1947 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert wird
Ausgehend von den Erfahrungen mit den Sonderregelungen im § 239a WTBG 2017 sollen die mündlichen und schriftlichen Fachprüfungen nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 auch in Zukunft digital absolviert werden. Die Prüfungen können dadurch praxisrelevanter und an die Anforderungen des Arbeitsalltags angepasster gestaltet werden.
Die Kandidaten sollen die Klausuren künftig ortsunabhängig von ihrem eigenen Laptop oder PC durchführen können. Diese Vorgehensweise stellt auf den Universitäten bereits seit fast zwei Jahren die gängige Praxis dar. Um die Sicherheit der Prüfung zu gewährleisten, soll die Kammer der Wirtschaftstreuhänder umfangreiche Begleitmaßnahmen setzen, die in der Prüfungsordnung geregelt werden. Eine Sonderregelung zu der Durchführung der mündlichen Prüfungen per Videokonferenz wurde im Zuge der Covid-19 Krise eingeführt. Da sich diese Maßnahme sehr bewährt hat, soll die Bestimmung ins Dauerrecht übergeleitet werden. Mündliche Wirtschaftsprüfer-Fachprüfungen, die vor der Sonderregelung nur in Wien abgehalten wurden, konnten mit dieser Maßnahme in allen Bundesländern abgehalten werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordneter Dr. Elisabeth Götze der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker und der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1947 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 03 14
Dr. Elisabeth Götze Peter Haubner
Berichterstattung Obmann