1963 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

Berichtigte Fassung vom 22. März 2023

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 3255/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG geändert wird

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 01. März 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1:

Es erfolgt eine rein redaktionelle Anpassung.“

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Lukas Hammer die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und Michael Bernhard.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Lukas Hammer und Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1 (Z 2 zu § 25 Abs. 1 Z 4):

Mit der Änderung soll die Förderung von Investitionen zur Transformation der Industrie im Rahmen des üblichen in der Umweltförderung im Inland etablierten Verfahrens, also auch außerhalb von Ausschreibungen ermöglicht werden. Gleichwohl sind die übrigen Voraussetzungen, wie offenes, klares, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren sowie die Voraussetzungen gemäß lit. b bis d auch bei dieser Förderungsvergabe einzuhalten. Selbstverständlich kann diese Förderungsvergabe nur innerhalb der beihilfenrechtlichen Vorgaben gewählt werden. Diese Änderung des Vergabemodus erlaubt eine zielgruppenspezifische Adressierung der Fördernotwendigkeiten in diesem Förderbereich. Diese Änderung soll befristet bis zum 31. Dezember 2023 gelten.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages  mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N ) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 03 14

                                Lukas Hammer                                                                 Peter Haubner

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann