Entschließung

betreffend Absicherung des lebensbegleitenden Lernens

 

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, im Rahmen der auslaufenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses, in Abstimmung mit dem Bundesminister für Finanzen rechtzeitig Gespräche mit den Bundesländern einzuleiten, sodass lebensbegleitendes Lernen auch weiterhin abgesichert ist und gestärkt wird.

Das Ziel hierbei ist die Fortführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses über das Jahr 2024 hinaus. Wichtig ist hier unter anderem auch die Absicherung von unentgeltlichen Bildungsangeboten für in Österreich lebende Jugendliche und Erwachsene ab 15 Jahren in den Bereichen Basisbildung und Nachholen des Pflichtschulabschlusses.

Neben diesen Mitteln sollen auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfond weiter in die Erwachsenenbildung fließen.

Die Validierungsstrategie, mit der informell und abseits des Bildungssystems (etwa am Arbeitsplatz, in der Freizeit, im Ehrenamt) erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anerkannt werden, soll fortgeführt werden.

Weiters soll die Strategie zum lebensbegleitenden Lernen laufend evaluiert, in einem partizipativen Prozess weiterentwickelt und an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.