1975 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Antrag 1543/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Online-Formular für NS-Meldestelle
Die Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu einer starken Demokratie gehört eine aktive Zivilgesellschaft, die bei neonazistischen, rassistischen und antisemitischen, egal ob online oder offline, Vorfällen aktiv wird und nicht wegschaut. Eine Stelle, bei der ein möglicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz gemeldet werden kann, ist die NS-Meldestelle. Sie ist im österreichischen Innenministerium bzw. beim Verfassungsschutz angesiedelt.
Im Jahr 2019 gingen bei der NS-Meldestelle insgesamt 3.081 Hinweise ein, wovon der Verfassungsschutzbericht 964 als ‚relevante Sachverhalte‘ klassifiziert. 2018 erfasste man 3.176 eingegangene Meldungen, wobei 1.440 als relevant qualifiziert wurden.
Mit den aktuellen politischen Anstieg von neonazistischen und rechtsradikalen öffentlichen Aktivitäten und der damit zu erwartenden steigenden Selbstsicherheit der Szene ist die Verbreiterung der Meldemöglichkeiten als notwendig anzusehen. Bisher können Meldungen nicht über ein anonymisiertes Online-Formular eingereicht werden, sondern ausschließlich via E-Mail oder postalisch.
Angesichts der konstant hohen Rechtsextremismus-Zahlen und den demokratiepolitischen Herausforderungen ist es dringend empfohlen, alle möglichen Maßnahmen, die bei der Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus einsetzbar sind, weiter auszubauen. Ein vereinfachter Zugang zur Meldestelle kann hierbei ein Mosaikstein sein. Im BVT-Untersuchungssausschuss wies die Leiterin der Extremismusabteilung darauf hin, dass die NS-Meldestelle zudem überlastet sei und zusätzliche Ressourcen nicht zu Verfügung gestellt wurden. Diese Personalausdünnung ist demokratiepolitisch fahrlässig.
Demokratische Strukturen und ein funktionierendes parlamentarisch-demokratisches System sind keine Selbstverständlichkeit und müssen jeden Tag neu abgesichert werden. Die Meldestelle ist ein Rad in diesem System und dementsprechend muss alles getan werden, um die Datenerfassung und -aufbearbeitung auf dem aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten.“
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Sabine Schatz die Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr, Mag. Friedrich Ofenauer, Christian Ries sowie der Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr und Sabine Schatz einen selbständigen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Einrichtung eines Online-Formulars für die Meldestelle NS-Wiederbetätigung des BMI eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Die Meldestelle NS-Wiederbetätigung ist gemäß § 4 Z. 2 SNG beim BMI eingerichtet und wird durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst betreut, um Personen die Möglichkeit zu geben, niederschwellig und vertraulich einen Verdacht der NS-Wiederbetätigung zu melden. Um die Einreichung von Verdachtsfällen weiter zu vereinfachen, wird angeregt, die Einrichtung eines Online-Formulars zu prüfen. Dies hätte zudem den Vorteil bereits bestimmte Kategorien vorzugeben, um die Genauigkeit und die Standardisierung von Meldungen zu erhöhen. Hinzukommt die erhöhte Sicherheit, wenn Daten über verschlüsselte Kanäle übermittelt werden und die Speicherung in geschützten Systemen erfolgt.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende
Entschließungsantrag 1543/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz,
Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit
(für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1543/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2023 03 16
Ing. Manfred Hofinger Dr. Christian Stocker
Berichterstattung Obmann