1976 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 3226/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tätigkeitsbericht – Erstanlaufstelle für Betroffene von Zahlungsschwierigkeiten

Die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. März 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Dezemberplenum im Jahre 2021, genauer gesagt, am 15. Dezember 2021, wurde der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zur Errichtung einer unbürokratischen Anlaufstelle für Personen, die sich mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert sehen, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, den Grünen und den Neos beschlossen.

Im Text des Entschließungsantrages wurde von ÖVP und den Grünen angemerkt:

,,Aufgrund der Fortdauer der Pandemie ist es jedoch weiterhin nicht auszuschließen, das Konsumenten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Um Konsumenten in diesem Fall eine schnelle und niederschwellige Hilfestellung zu bieten, sollte eine Erstanlaufstelle für Betroffene aber auch für Stakeholder und die Branche im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet werden, die eine direkte und verbraucherfreundliche Beratung der Betroffenen sicherstellt. Die Aufgaben dieser Stelle sollen verhältnismäßig sein und sich in die bestehende Systematik einfügen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Dazu ist eine Einbindung aller Betroffenen erforderlich.“ (2089/A(E))

Als im Juli 2022 die Konsumentenschutzsprecher:lnnen von SPÖ, FPÖ und Neos die Untätigkeit der Regierung in Fragen des Konsumentenschutzes anprangerten, führte der Konsumentenschutzsprecher der ÖVP die Errichtung der „Erstanlaufstelle für Verbraucher in Zahlungsschwierigkeiten im Konsumentenschutzministerium“ als Gegenbeweis an, wie die APA berichtete. (APA, 4. Juli 2022)

Diese ist auch im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter dem Titel Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten eingerichtet worden. Allerdings fehlt jegliche Information über die Tätigkeit und die Inanspruchnahme dieser Serviceeinrichtung. Aus diesem Grund ist die Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichtes wohl mehr als notwendig.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Mag. Christian Drobits die Abgeordneten Rudolf Silvan, MMag. Katharina Werner, Bakk. und Mag. Ulrike Fischer sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Mag. Christian Drobits und Mag. Ulrike Fischer einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Tätigkeitsbericht – Erstanlaufstelle bei Zahlungsverzug für Verbraucher:Innen in Zahlungsschwierigkeiten eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

Im Dezemberplenum im Jahre 2021, genauer gesagt, am 15. Dezember 2021, wurde der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zur Errichtung einer unbürokratischen Anlaufstelle für Personen, die sich mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert sehen, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, den Grünen und den Neos beschlossen.

Im Text des Entschließungsantrages wurde angemerkt:

„Aufgrund der Fortdauer der Pandemie ist es jedoch weiterhin nicht auszuschließen, das Konsumenten unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können. Um Konsumenten in diesem Fall eine schnelle und niederschwellige Hilfestellung zu bieten, sollte eine Erstanlaufstelle für Betroffene aber auch für Stakeholder und die Branche im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet werden, die eine direkte und verbraucherfreundliche Beratung der Betroffenen sicherstellt. Die Aufgaben dieser Stelle sollen verhältnismäßig sein und sich in die bestehende Systematik einfügen, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Dazu ist eine Einbindung aller Betroffenen erforderlich.“ (2089/A(E))

Im Jänner 2022 wurde eine Erstanlaufstelle für Betroffene und Stakeholder, mit einem klaren Fokus auf umfassende Beratung betroffener VerbraucherInnen mit Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten errichtet. Um Informationen über die Tätigkeit und die Inanspruchnahme dieser Serviceeinrichtung zu erhalten, sollte ein Bericht über die bisher herangetragenen und behandelten Fälle erstellt und an den Konsumentenschutzausschuss übermittelt werden.

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 3226/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.     diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 3226/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.     die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2023 03 21

                         Mag. Christian Drobits                                                            Peter Wurm

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann