1994 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 3158/A der Abgeordneten Tanja Graf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 01. Februar 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 1 Abs. 2 lit. k):

In Umsetzung des Artikel 12 der Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2021/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten) erhalten Vertriebene seit Kundmachung der Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO, BGBl. II Nr. 92/2022), Beschäftigungsbewilligungen auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 Z 14 AuslBG in allen Branchen ohne Arbeitsmarktprüfung. Darüber hinaus werden alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene mit bedarfsgerechten Angeboten wie z. B. mehrsprachigen Informationsmaterialien, Deutschkursen und Kompetenzerhebungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt und auch aktiv auf offene Stellen vermittelt.

Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen nun alle arbeitsmarktbehördlichen Hürden abgebaut werden. Aus der Ukraine Vertriebene, die nach der VertriebenenVO ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben und über einen Vertriebenenausweis verfügen, sollen generell vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen werden und damit bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung aufnehmen können. Damit soll vor allem die Arbeitsmarktintegration jener Vertriebenen, die einen dauerhaften Verbleib am österreichischen Arbeitsmarkt anstreben, weiter beschleunigt werden. Mit dem Wegfall der Bewilligungspflicht wird allerdings auch die Vorab-Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgegeben. Umso wichtiger ist es daher, über Kontrollen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sicherzustellen, dass Vertriebene unter Einhaltung der Kollektivverträge und nach entsprechender Anmeldung zur Sozialversicherung zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Aufgrund der Ausnahmeregelung kann auch das bisherige, sehr präzise Monitoring des Beschäftigungszugangs der Vertriebenen über die Bewilligungsdaten des AMS nicht mehr weiterverfolgt werden. Künftig muss auf die monatlich veröffentlichten Meldedaten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger zurückgegriffen werden, die jedoch nur nach Nationalität, nicht aber auch nach dem Aufenthaltsstatus ausgewertet werden können.

Zu Z 2 (§ 12d):

Stammmitarbeiter sind Saisonarbeitskräfte, die vorher ausschließlich im Tourismus oder in der Land- und Forstwirtschaft in Bereichen beschäftigt waren, wo für die Erledigung der Arbeiten und in der betrieblichen Kommunikation keine besonderen Deutschkenntnisse erforderlich waren, und daher im Rahmen ihrer saisonalen beruflichen Tätigkeit oftmals keine selbständige Sprachverwendung aufbauen konnten. Bei der Gewährung der Rot-Weiß-Rot – Karte soll auf diesen Umstand Rücksicht genommen und das Niveau der nachzuweisenden Sprachkenntnisse von A2 auf A1 gesenkt werden.

Zu Z 4 (Anlagen A, B, C und D):

Beim Zulassungskriterium ‚Sprachkenntnisse‘ sollen künftig in allen Kategorien der Rot-Weiß-Rot – Karte – unter Beibehaltung der jeweils maximal anrechenbaren Punkte – neben Deutsch und Englisch auch für die Sprachen Französisch, Spanisch und Bosnisch-Kroatisch-Serbisch (BKS) fünf Punkte vergeben werden können.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 23. März 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Graf die Abgeordneten Barbara Neßler, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Alois Stöger, diplômé und Bedrana Ribo, MA sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 03 23

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann