2003 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Landesverteidigungsausschusses
über den Antrag 3132/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulagen bei Entsendungen für Übungen und Ausbildung in Krisenregionen
Die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 31. Jänner 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Stand Anfang 2023 waren weniger als 800 österreichische Soldat:innen im Auslandseinsatz. Der Sollzustand beträgt 1.100 Personen. Bereits 2021 wurde dieser Sollzustand mit 783 nicht erreicht. Die Gründe dafür sind divers, eine im Vergleich zu anderen Tätigkeiten unvorteilhafte Besoldung spielt aber eine Rolle. Es bedarf einer Aufwertung aller Auslandstätigkeiten für Bedienstete des BMLV, ob es sich um Einsätze oder Entsendungen handelt.
Das Problem beginnt bereits bei den Zulagen für Entsendungen zum Zweck von Übungen und Ausbildung in ausländische Krisengebiete. Bedienstete, die zu Übungs- oder Ausbildungszwecken in Krisengebiete entsendet werden, finden sich bei Zulagen oft im Vergleich zu Klima-, Erschwernis- oder Gefahrenzulagen bei Auslandseinsätzen schlechter gestellt. Auch können ins Ausland entsandten Personen dadurch benachteiligt werden, dass gewisse Zulagen gegen Auslandszulagen gegengerechnet werden, und dadurch ein gleichwertiger Einsatz in Österreich besser bezahlt wird als im Ausland. Die Limitierung bei gewissen Zulagen für ‚Einsätze‘ kann dazu führen, dass gewisse Zulagen für Ausbildungs- und Übungsmissionen (Entsendungen) nicht ausbezahlt werden, obgleich z.B. die klimabedingten Erschwernisse bei Wüsteneinsätzen und Trainingsmissionen identisch sind, oder Gefahren auch bei Ausbildungsmissionen in Krisengebieten signifikanter Natur sind.
Selbst wenn die Bediensteten des BMLV Auslandsmissionen nicht in erster Linie für monetäre Vorteile absolvieren, so bleibt das Gefühl der geringen Wertschätzung für riskantere, aufwendigere, das Privatleben beeinträchtigende Entsendungen bestehen, und kann zu einer Ablehnung von auf Freiwilligkeit basierenden Auslandsmissionen führen.“
Der Landesverteidigungsausschuss hat den
gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. April
2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter
Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die Abgeordneten Ing. Manfred
Hofinger und
David Stögmüller sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung
Mag. Klaudia Tanner.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer,
Robert Laimer,
Ing. Mag. Volker Reifenberger, David Stögmüller,
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff einen selbständigen
Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR
betreffend „Zulagen bei Entsendungen für Übungen und Ausbildung
in Krisenregionen“ eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Die Aufbringung von Personal für die Befüllung einzelner Auslandseinsätze des österreichischen Bundesheeres stellt derzeit bei einzelnen Einsätzen eine Herausforderung dar. Durch eine Novellierung des Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) soll generell die Teilnahme an Auslandseinsätzen attraktiver gestaltet werden, um eine entsprechende Befüllung sicherzustellen.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 3132/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Wien, 2023 04 17
Ing. Manfred Hofinger Ing. Mag. Volker Reifenberger
Berichterstattung Obmann