2015 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 3299/A(E) der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Wiener Zeitung als Tageszeitung durch Zweckwidmung der Haushaltsabgabe

Die Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. März 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 23. März 2023 gaben Medienministerin Susanne Raab und die Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer eine Einigung über die Haushaltabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt. Ein weiteres Angebot mit öffentlich-rechtlichen Inhalten – die Wiener Zeitung – hat jedoch nach wie vor keine gesicherte Zukunftsperspektive. Die ‚Wiener Zeitung‘ wurde 1703 gegründet und ist derzeit noch die älteste bestehende Tageszeitung der Welt. Sie bietet qualitativ hochwertige Berichterstattung zu den wichtigsten politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Ereignissen und trägt maßgeblich zur Medienvielfalt in Österreich bei.

Die Redakteursversammlung der ‚Wiener Zeitung‘ hat nun in ihrer Sitzung vom 28. März 2023 einhellig eine Resolution zur dauerhaften Absicherung der Finanzierung des öffentlichrechtlichen Qualitätsjournalismus der ‚Wiener Zeitung‘ beschlossen. Laut Berechnungen der Redaktion reichen bereits 12 Millionen Euro pro Jahr aus, um den weit über die Grenzen Österreichs anerkannten öffentlich-rechtlichen Journalismus der Redaktion der ‚Wiener Zeitung‘ in Print und Online in vollem Umfang weiterbestehen zu lassen. Sie fordern daher, diese 12 Millionen Euro - wie es auch namhafte Expert*innen vorschlagen – durch Zweckwidmung von 25 Cent pro Monat der Einnahmen aus der Haushaltsabgabe für eine ‚Stiftung Wiener Zeitung‘ aufzubringen. Diese Stiftung soll das Weiterbestehen des Qualitätsjournalismus der ‚Wiener Zeitung‘ vollumfänglich sicherstellen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. April 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Sabine Schatz die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Henrike Brandstötter, Mag. Harald Stefan, Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Georg Bürstmayr, Christian Hafenecker, MA sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 04 19

                            Mag. Eva Blimlinger                                                     Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann