2019 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 2138/A(E) der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Christian Hafenecker, MA, Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend weniger Inserate, mehr Transparenz und Neustart Medienförderung

Die Abgeordneten Henrike Brandstötter, Christian Hafenecker, MA, Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Hausdurchsuchungen im Umfeld des deswegen zurückgetretenen ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz haben eindrucksvoll bewiesen, wie staatliche Inseratenpolitik zur Einflussnahme auf Medien benutzt wurde. Sebastian Kurz dienten Inserate dazu, an die Macht zu kommen. Dieses durch die Chats von Thomas Schmid zutage getretene Sittenbild hat nachhaltig negative Auswirkungen auf die Politik, aber auch auf die Medien, deren Glaubwürdigkeit damit auf dem Prüfstand steht. Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit stehen im Raum. Dass die Abhängigkeit der Medienhäuser von Regierungsgeldern wie Inseraten, Presseförderung oder Privatrundfunkförderung steigt, zeigt ein Blick in die Bilanzen. Ein großer Teil der Verlage würde ohne die öffentliche Hand negativ bilanzieren.

Die Inseratenvergabe sowie die Medienförderung müssen daher auf neue Beine gestellt und der Inseratenkorruption einen Riegel vorgeschoben werden. Die bisherige Inseratenpraxis ist angesichts des Missbrauchspotentials für private Machtinteressen nicht mehr darstellbar. Darüber hinaus ist das System wettbewerbsverzerrend und intransparent. Eine Studie des Medienhauses Wien kommt zu folgendem aufschlussreichen Fazit: ‚Die Inseraten- und Förderpolitik von Österreichs Bundesregierung im Tageszeitungsmarkt ist in den vergangenen Jahren ideell und konzeptuell aus dem Ruder gelaufen. Aus Forschungssicht müssen wegen der sehr intransparenten, willkürlichen Inseratenvergabe der Bundesregierung, Bedenken hinsichtlich einer möglichen politischen Einflussnahme, wie sie von der EU-Kommission in ihrem ´Rechtsstaatlichkeitsbericht´ zu Österreich formuliert wurden, geteilt werden.‘

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne zeigen sich jedoch bei dem Thema trotz der massiven Missstände beratungsresistent und uneinsichtig. Die Bundesregierung hat sogar ganz im Gegenteil mit zwei Rahmenverträgen über insgesamt 210 Mio. Euro für vier Jahre gesetzlich festgelegt, dass wöchentlich Steuergeld in der Höhe von einer Mio. Euro und jährlich Steuergeld in der Höhe von 45 Mio. Euro für Media- und neun Mio. Euro für Kreativagenturleistungen ausgegeben werden dürfen. Damit ist klar, dass die Regierung an dem aktuellen System festhalten will und dies auch in Rahmenverträgen verankert hat.

Gleiches Bild zeigt sich bei der seit Jahren im Vergleich zu stetig steigenden Inseratenbudgets sehr gering dotierten und unverändert niedrigen Presseförderung. Diese hat massiven Reformierungsbedarf und muss endlich zu einer plattformunabhängigen Medienförderung umgebaut werden, mit dem Ziel die Unabhängigkeit der Medien, die Pressefreiheit und Medienvielfalt zu sichern. Im Zentrum soll die förderungswürdige journalistische Arbeit stehen. Statt mittelbar durch Inserate muss diese unmittelbar und adäquat dotiert sein sowie nach nachvollziehbaren Kriterien vergeben werden. Bisher war die Regierung auch bei diesem Thema nicht imstande, einen zeitgemäßen Entwurf zu liefern.

Auch beim Thema Transparenz hat die Regierung viel Luft nach oben. Denn momentan werden die gemeldeten Daten der Inserate von öffentlichen Stellen bei der RTR weder aufbereitet noch analysiert. Darüber hinaus ist nach geltender Rechtslage (§ 3 Abs 6 MedKF-TG) festgelegt, dass die Daten nach zwei Jahren wieder gelöscht werden. Ziel muss es jedoch sein, dass diese Daten allen Bürgerinnen und Bürgern transparent, nachvollziehbar und dauerhaft zur Verfügung stehen. In Zukunft soll die RTR nicht nur die Daten zur Verfügung stellen, sondern auch laufend Auswertungen vorlegen und so auch längerfristige Entwicklungen transparent machen. Die Bundesregierung soll sich im Gegenzug dazu verpflichten, dem Nationalrat jährlich einen Transparenzbericht vorzulegen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag zunächst in seiner Sitzung am 24. Jänner 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Henrike Brandstötter die Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Sabine Schatz, Mag. (FH) Kurt Egger und Dr. Susanne Fürst sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 19. April 2023 wiederaufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Henrike Brandstötter, Christian Hafenecker, MA, Mag. Christian Drobits und Mag. Eva Blimlinger sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab zu Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Christian Hafenecker, MA, Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 04 19

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                 Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann