2023 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Geschäftsordnungsausschusses
über den Antrag 3230/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Jörg Leichtfried, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert wird
Die Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Jörg Leichtfried, Philipp Schrangl, Agnes Sirkka Prammer, Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 1. März 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Zuge der Vorbereitung einer Umsetzung eines Klubregisters gemäß § 8 Abs. 3 Z 6 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 hat sich erwiesen, dass die mit BGBl. I Nr. 141/2022 erlassene Regelung im Hinblick auf die Verwendung des Begriffs „Klub“ einer legistischen Präzisierung bedarf. Es soll nunmehr klargestellt werden, dass das Klubregister Informationen über die „Gesamtklubs“ im Sinne des Klubfinanzierungsgesetzes 1985 enthalten soll. Die Regelungen zum Klubregister sollen künftig im Klubfinanzierungsgesetz 1985 und nicht im Geschäftsordnungsgesetz 1975 verankert werden.
Der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrates – als oberstes Verwaltungsorgan – soll gemäß dem neu vorgeschlagenen § 5b ein öffentlich einsehbares Verzeichnis (Klubregister) zu führen haben, das die Namen der parlamentarischen Klubs und die für diese vertretungsbefugten Personen enthält. Die parlamentarischen Klubs sollen verpflichtet sein, dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrates die hiezu erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Klubregister soll vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin des Nationalrates in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen sein.“
Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 20. April 2023 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Berichterstattung ergriff die Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker auch in der Debatte das Wort.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 04 20
Mag. Michaela Steinacker August Wöginger
Berichterstattung Obmann