Entschließung

betreffend Präzisierung und Umsetzung der vom IOC am 28. März 2023 publizierten Empfehlungen hinsichtlich der Teilnahme von Athletinnen und Athleten aus Russland und Belarus als „neutrale Athletinnen und Athleten“ bei internationalen Wettkämpfen

Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird ersucht, sich gegenüber internationalen und nationalen Sportverbänden und Sportorganisationen, vor allem aber gegenüber dem Internationalen und dem Nationalen Olympischen Comité einzusetzen, dass die vom IOC am 28. März 2023 publizierten Empfehlungen hinsichtlich der Teilnahme von Athletinnen und Athleten aus Russland und Belarus als „neutrale Athletinnen und Athleten“ bei internationalen Wettkämpfen präzisiert und im Sinne einer strengen Auslegung umgesetzt werden. Festzulegen ist hierbei im Besonderen die Definition von „Mannschaft“, die Definition von „Militärzugehörigkeit mit Vertrag“ und der Stichtag, an dem diese Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu bestimmen ist.