2032 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über das Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“ (1794 der Beilagen)

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren ‚FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG‘

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

Begründung:

Ziel dieses Volksbegehrens ist der Erhalt der Bargeldzahlung ohne Beschränkung. Bargeld MUSS alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. Alle anderen Bezahlformen wie Überweisungen, Kreditkarten, digitale Bezahlformen haben Zahlungsmittel-Eigenschaft und bleiben dem Bargeld untergeordnet. Eine verfassungsmäßige Verankerung des Bargelds ist notwendig, um den Erhalt des Bargelds ohne Beschränkungen sicherzustellen.

Die zunehmende Digitalisierung ermöglicht eine unglaubliche Datensammlung und macht jeden Bürger besorgniserregend gläsern. Bargeld gerät immer mehr in den Fokus von EU, Regierungen und Konzernen. In mehreren EU-Ländern ist die Bargeldzahlung bereits begrenzt, teilweise gelten als Obergrenze für Barzahlungen nur mehr € 500,--. Die digitale Zahlung wird stark beworben, die Bargeldzahlung wird eingeschränkt und schlecht geredet. Ein Beispiel ist ein Slogan von Bankenvertretern, der seit 2016 kursiert: ‚Bar zahlt nur mehr die Oma oder der Verbrecher‘. Dieses in die Welt gesetzte Vorurteil ist eine grobe Unterstellung wie auch eine verletzende Altersdiskriminierung.

Ein Ziel der Bargeldabschaffung ist, das Konsumverhalten der Bürger zu durchleuchten und die Bürger für jede Transaktion von digitalen Bezahlsystemen durch Konzerne und Kreditinstitute abhängig zu machen. So wird der Bürger künftigen Kosten und Gebühren von Banken und Finanzunternehmen hilflos ausgesetzt. Ohne Bargeld gibt es keine Möglichkeit mehr, sein Vermögen privat, frei und anonym unter Kontrolle zu halten.

Eine Umfrage zu Zahlungsmittel der Nationalbank ergab: 85 % der Bargeldbefürworter wollen Anonymität (Medikamente oder andere der Privatsphäre unterliegenden Produkte und Dienstleistungen), 92 % schätzen die Einfachheit und Schnelligkeit, 87 % die Gebührenfreiheit sowie 85 % die Übersichtlichkeit von Bargeld.

Die Bargeldgegner argumentieren, dass Bargeld der Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung diene. Dieser Generalverdacht bestätigt sich gemäß einer Studie von Prof. Schneider aus 2017 NICHT. Der gesamte Anteil an kriminellen Aktivitäten, die über das Bargeldaufkommen laufen, liegt bei 2 %. Daraus rechtfertigt sich die Diskriminierung des Bargelds nicht. Für Geldwäsche werden häufig ganz legale Wege über internationale Firmengeflechte, Banken und Strohmänner verwendet. Das gilt auch für die Terrorfinanzierung. Hier müssen andere polizeiliche Ermittlungsansätze gelten als der Generalverdacht jedes Bürgers und Unternehmers. Die Abschaffung bzw. die Beschränkung des Bargelds hat keine Treffsicherheit zur Eindämmung von Kriminalität.

Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Cyberkriminalität laufen vermehrt über Kryptowährungen, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Es gibt kein einziges Erpresserschreiben im Netz, das als Lösegeld Bargeld fordern würde.

Dieses Volksbegehren will, das Bargeldzahlung gesetzlich sichergestellt bleibt.
Es zielt nicht darauf ab, Kartenzahlungen, digitale Bezahlformen, Überweisungen oder Internetzahlungen zu bekämpfen. Wir wollen aber eindringlich darauf hinweisen, dass z.B. die Kartenzahlung nur eine Zwischenlösung darstellen könnte.

Große Konzerne arbeiten inzwischen an einer digitalen Identitätsplattform in Verbindung mit digitalen Währungen (Rubel, Juan, Dollar und Euro), wo Zahlungen nur über biometrische Erkennung möglich sind. Versuche in Nairobi oder Jordanien laufen diesbezüglich schon seit Jahren mit Gesichtserkennung oder Augenscan der Iris. Damit wird jede einzelne Transaktion nachvollziehbar und auswertbar.

Auch einer Einführung eines sogenannten Sozialkreditsystems, wie bereits in China eingeführt, könnte damit Tür und Tor geöffnet werden. Wer nicht genug ‚Credits‘ erarbeitet, darf dann bestimmte Ausgaben nicht mehr tätigen (z.B. Urlaubsreisen). Schon jetzt setzen manche Lokale, Fitness-Center, Hotels, etc., ausschließlich auf bargeldlose Zahlung und nötigen sogar Stammgäste zur Verwendung von Kreditkarte. Ein riesiges Spielfeld zur Steuerung, ja zur Unterwerfung des Bürgers, könnte geschaffen werden.

Bezahlen mit Bargeld hat erhebliche Vorteile:

·         Es funktioniert auf der ganzen Welt, immer, ohne Strom und Netzanbindung.

·         Es verhindert Altersdiskriminierung bzw. Benachteiligung von Menschen die mit der digitalen Welt nicht firm sind.

·         Es lehrt Kindern den Umgang mit Geld und dessen Wertigkeit wie auch das Haushalten mit Taschengeld.

·         Es verhindert durch Anonymität das Darstellen und Auswerten von Konsumverhalten, Bewegungsmustern, Freizeitgewohnheiten und die damit verbundene Katalogisierung des Bürgers.

·         Es ermöglicht die Verwahrung von Vermögen physisch zuhause oder in einem Schließfach.

·         Es ist die billigste Zahlungsform ohne Gebühren und Nebenkosten für den Nutzer. Digitale Zahlung einschließlich des Erhalts des Bezahlsystems dagegen sind teuer, umweltschädlich sowie energieaufwendig. Studien zufolge erzeugen die Rechner weltweit 2,5 mal so viel C02 wie der Autoverkehr.

·         Das physische Bargeld erleichtert es, in keine Schuldenfalle zu geraten. ‚Was ich nicht im Börserl hab, kann ich nicht ausgeben‘

·         Es ist immun gegen Hackerangriffe und/oder Black-Out's.

·         Es ermöglicht bei Dienstleistungen, insbesondere im Gastgewerbe, aber auch beim Gesundheitspersonal (physikalische Therapie) in einfacher Weise Anerkennung zukommen zu lassen. Eine digitale Zahlung verkompliziert oder verunmöglicht es sogar.

·         Es schützt unsere Privatsphäre!

·         Es unterstützt grundsätzlich die heimische, lokale Wirtschaft. Lieferungen von weltweiten Konzernen ohne Steuerleistung in Österreich erfordern eine digitale Zahlung.

·         Es schafft die Möglichkeit, einen Teil seines Vermögens in Bargeld zu verwahren.

·         Es stellt sicher, bei einer möglichen (vermeintlichen) Sperrung des Kontos weiter zahlungsfähig zu bleiben.

·         Bargeld überträgt keine Krankheitserreger. In der Corana-Pandamie ist bisher kein Fall bekanntgeworden, dass Geldscheine zur Übertragung des Coronavirus geführt hätten (René Gottschalk – Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes). Auch von Münzen gehe keine Gefahr aus (Viren mögen keine metallischen Oberflächen). Die Aufforderungen zur digitalen Zahlung zur Viruseindämmung entbehren jeder Grundlage. Auch Johannes Beermann (Vorstandsmitglied der deutschen Bundesbank), attestiert dem Bargeld kein besonderes Infektionsrisiko, ‚Die Wahrscheinlichkeit für eine Ansteckung ist wesentlich geringer als bei anderen alltäglichen Gegenständen‘.

·         Bargeld macht unabhängig.

Bargeld ist gedruckte Freiheit!

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Sabine Hatzl

1. Stellvertreter(in)

Josef Binder jun.

2. Stellvertreter(in)

Brigitte Binder

3. Stellvertreter(in)

Christine Binder

4. Stellvertreter(in)

Josef Binder sen.

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.724.472

Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.292

20.455

8,77

Kärnten

434.057

39.028

8,99

Niederösterreich

1.293.587

137.253

10,61

Oberösterreich

1.099.371

103.242

9,39

Salzburg

392.320

35.678

9,09

Steiermark

954.863

81.071

8,49

Tirol

540.198

33.506

6,20

Vorarlberg

274.970

17.305

6,29

Wien

1.136.200

63.400

5,58

Österreich

6.358.858

530.938

8,35

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

 

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.292

20.455

8,77 %

8.248

12.207

Kärnten

434.057

39.028

8,99 %

15.540

23.488

Niederösterreich

1.293.587

137.253

10,61 %

60.999

76.254

Oberösterreich

1.099.371

103.242

9,39 %

51.053

52.189

Salzburg

392.320

35.678

9,09 %

15.130

20.548

Steiermark

954.863

81.071

8,49 %

31.712

49.359

Tirol

540.198

33.506

6,20 %

13.465

20.041

Vorarlberg

274.970

17.305

6,29 %

7.539

9.766

Wien

1.136.200

63.400

5,58 %

26.040

37.360

Österreich

6.358.858

530.938

8,35 %

229.726

301.212

Das Volksbegehren wurde von 530.938 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigte des Volksbegehrens wurde Sabine Hatzl namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Josef Binder jun., Brigitte Binder, Christine Binder und Josef Binder sen.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 1. Februar 2023 in der 197. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und danach dem Finanzausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Der Finanzausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 21. Februar 2023 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden in dieser Sitzung die Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes 1973 und ein weiterer, von dieser nominierter Stellvertreter gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 beigezogen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc ergriff in der Debatte der stellvertretende Bevollmächtigte des Volksbegehrens Josef Binder jun. das Wort. Anschließend wurden die Verhandlungen auf Antrag des Abgeordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc vertagt.

Am 9. Mai 2023 hat der Finanzausschuss das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden in dieser Sitzung die Bevollmächtigte im Sinne des Volksbegehrengesetzes 1973 und zwei weitere, von dieser nominierte Stellvertreter gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 beigezogen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig folgende Expertinnen bzw. Experten beigezogen wurden:

·         Bernd Lausecker

·         em. Univ.-Prof. Dr Friedrich Schneider

·         Dr. Matthias Schroth, LL.M

·         Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitte Unger

·         Mag. Gabriele Zgubic

Für das Volksbegehren nahmen die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Sabine Hatzl sowie die stellvertretenden Bevollmächtigten Josef Binder jun. und Christine Binder an der Sitzung teil.

In der Debatte gaben der stellvertretende Bevollmächtigte Josef Binder jun. und die Bevollmächtigte Sabine Hatzl sowie im Anschluss daran die Expertinnen bzw. Experten jeweils einleitende Stellungnahmen ab. In einer ersten Fragerunde ergriffen die Abgeordneten Peter Haubner, Kai Jan Krainer, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Peter Wurm, Mag. Nina Tomaselli und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expertinnen bzw. Experten beantwortet. Anschließend daran meldete sich der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. zu Wort. In der darauffolgenden zweiten Fragerunde ergriffen die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Angela Baumgartner, Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Loacker und Mag. Ulrike Fischer das Wort. Die Expertinnen bzw. Experten beantworteten wiederum die an sie gerichteten Fragen. Der stellvertretende Bevollmächtigte Josef Binder jun. gab eine abschließende Stellungnahme ab.

 

Ein von den Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung-Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Haubner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 05 09

                                 Peter Haubner                                                                 Karlheinz Kopf

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann