Entschließung
betreffend die aktuelle Lage in Tunesien
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, im Verbund mit den EU-Partnern Tunesien und vor allem die tunesische Bevölkerung, mit jener der EU zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente bei der Bewältigung der sozioökonomischen und finanziellen Herausforderungen im Land gezielt und fortführend zu unterstützen. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit Tunesien bei der Umsetzung wichtiger struktureller demokratischer und rechtsstaatlicher Reformen im Land und notwendiger Schritte durch Tunesien selbst bei der Stabilisierung bzw. dem Abbau seiner Schuldenquote.
Des Weiteren wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, ersucht, sich im Verbund mit der EU gegenüber Tunesien dafür einzusetzen, dass die demokratischen Errungenschaften in Tunesien und verfassungsmäßig garantierten Rechte, die Grund- und Menschenrechte sowie die Gewaltenteilung vollumfänglich gewahrt bleiben.
Des Weiteren wird der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und der Bundesminister für Inneres ersucht, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe der EU mit Tunesien und Nordafrika die Akquise von qualifizierten Arbeitskräften nach Österreich weiter ausgebaut wird, die Kooperation auf den Gebieten der legalen Zuwanderung, der irregulären Migration und der Rückführung von Personen ohne Bleibemöglichkeit in Österreich sowie bei der Unterbindung des Menschenhandels verstärkt wird und EU-Mittel zur Schaffung von Perspektiven vor Ort in Tunesien und der gesamten nordafrikanischen Region aufgestockt werden.