2039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 3318/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. April 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Änderung der Kurzarbeitsbeihilfe verlängert die Möglichkeit der abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September 2023. Dies dient dem Übergang zur ursprünglichen Regelung vor der Pandemie, die ab Oktober 2023 gelten soll. Die erhöhte Beihilfe in Folge der erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung soll bereits ab dem vierten (statt dem fünften) Monat gebühren.

Sämtliche Sonderregelungen der Kurzarbeit für den Zeitraum der Pandemie sollen mit Ende September 2023 außer Kraft treten.“

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza, Alois Stöger, diplômé und
Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag. Dr. Martin Kocher.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit der Änderung soll ein legistisches Versehen korrigiert werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 05 11

                           Mag. Klaus Fürlinger                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann