2039 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 3318/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. April 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die vorgeschlagene Änderung der Kurzarbeitsbeihilfe verlängert die Möglichkeit der abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September 2023. Dies dient dem Übergang zur ursprünglichen Regelung vor der Pandemie, die ab Oktober 2023 gelten soll. Die erhöhte Beihilfe in Folge der erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung soll bereits ab dem vierten (statt dem fünften) Monat gebühren.
Sämtliche Sonderregelungen der Kurzarbeit für den Zeitraum der Pandemie sollen mit Ende September 2023 außer Kraft treten.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2023
in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger die Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker,
Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza,
Alois Stöger, diplômé und
Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Mag.
Dr. Martin Kocher.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Mit der Änderung soll ein legistisches Versehen korrigiert werden.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 05 11
Mag. Klaus Fürlinger Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann