2044 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Dienstrechtliche und technische Umsetzung von Telearbeit in ausgewählten Bundesministerien – Reihe BUND 2022/27 (III-739 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des
Bundeskanzleramts
und der
Bundesministerien für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie Arbeit und Wirtschaft als auch Bildung, Wissenschaft und Forschung, Finanzen und Justiz
betreffend Dienstrechtliche und technische Umsetzung von Telearbeit in ausgewählten Bundesministerien
getroffen hat.
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 25. Sitzung am 18. Oktober 2022 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten David Stögmüller die Beratungen vertagt.
Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 16. Mai 2023 behandelt.
30. Sitzung am 16. Mai 2023
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Andreas Kühberger, Andreas Kollross, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Alois Kainz, Michael Seemayer sowie der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler und die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Dienstrechtliche und technische Umsetzung von Telearbeit in ausgewählten Bundesministerien – Reihe BUND 2022/27 (III-739 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.
Wien, 2023 05 16
Mag. Agnes Sirkka Prammer Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Berichterstattung Obmann