2057 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (2053 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden

Allgemeiner Teil

Die Einführung des e-Rezeptes führte zu einer Vereinfachung der Weiterleitung von ärztlichen Verschreibungen und zur Etablierung diverser Geschäftsmodelle, die die Grundprinzipien des Apothekenrechts unterlaufen können und Anpassungen auch im Bereich des Arzneimittelrechts erfordern. Mit der gegenständlichen Novelle wird den tatsächlichen technischen Entwicklungen im Hinblick auf die Wahrung des Rechts der Patient:innen zur freien Wahl der Apotheke und die Versorgungsstrukturen mit Arzneimitteln Rechnung getragen.

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc die Abgeordneten, Fiona Fiedler, BEd, Philip Kucher, Karl Schmidhofer, Ralph Schallmeiner und Mag. Gerald Hauser sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege, und Konsumentenschutz Johannes Rauch und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard  Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (2053 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 06 06

                      Dr. Werner Saxinger, MSc                                               Mag. Gerhard Kaniak

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann