2061 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über das Volksbegehren „Kinderrechte-Volksbegehren“ (1796 der Beilagen)

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „Kinderrechte-Volksbegehren“

Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge:

1.     die vollständige UN Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang heben,

2.     den Import von Produkten, die Kinderarbeit im Produktionsprozess oder der Lieferkette aufweisen, verbieten,

3.     in Schulen die tägliche Turnstunde einführen und dafür Sorge tragen, dass diese regional bezogenes Schulessen kostenlos anbieten,

4.     für eine signifikante und nachhaltige Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes sorgen und

5.     die staatliche Unterhaltsgarantie umsetzen.

Begründung:

„Alle fünf von den InitiatorInnen geforderten Maßnahmen sind langjährig artikulierte und wesentliche Forderungen der Debatte über Kinderrechte, welche allesamt ihrer überfälligen Umsetzung harren und keiner gesonderten Begründung bedürfen.“

 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Lukas PAPULA

1. Stellvertreter(in)

Mag. Marcus HOHENECKER

2. Stellvertreter(in)

Madeleine KREUZER

3. Stellvertreter(in)

Viktoria HOFER

4. Stellvertreter(in)

Michaela MAIER


 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 2022-0.724.472

Volksbegehren „Kinderrechte-Volksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Kinderrechte-Volksbegehren“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.292

5.232

2,24

Kärnten

434.057

11.126

2,56

Niederösterreich

1.293.587

36.699

2,84

Oberösterreich

1.099.371

30.180

2,75

Salzburg

392.320

10.555

2,69

Steiermark

954.863

23.643

2,48

Tirol

540.198

11.409

2,11

Vorarlberg

274.970

5.787

2,10

Wien

1.136.200

37.384

3,29

Österreich

6.358.858

172.015

2,71

 

Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl


 

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.292

5.232

2,24 %

2.516

2.716

Kärnten

434.057

11.126

2,56 %

5.467

5.659

Niederösterreich

1.293.587

36.699

2,84 %

19.281

17.418

Oberösterreich

1.099.371

30.180

2,75 %

16.981

13.199

Salzburg

392.320

10.555

2,69 %

5.245

5.310

Steiermark

954.863

23.643

2,48 %

12.739

10.904

Tirol

540.198

11.409

2,11 %

6.172

5.237

Vorarlberg

274.970

5.787

2,10 %

3.092

2.695

Wien

1.136.200

37.384

3,29 %

22.296

15.088

Österreich

6.358.858

172.015

2,71 %

93.789

78.226

 

 

Das Volksbegehren wurde von 172.015 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Lukas Papula namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Mag. Marcus Hohenecker, Madeleine Kreuzer, Viktoria Hofer und Michaela Maier.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 01. Februar 2023 in der 197. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Ausschuss für Familie und Jugend zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat das gegenständliche Volksbegehren gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG‑NR in öffentlicher Sitzung am 14. Februar 2023 erstmals in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG‑NR sind der Bevollmächtigte und zwei Stellvertreter:innen des Bevollmächtigten des Volksbegehrens den Beratungen beizuziehen. Nach Berichterstattung und Wortmeldung durch die Abgeordnete Barbara Neßler wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 6. Juni 2023 hat der Ausschuss für Familie und Jugend das gegenständliche Volksbegehren erneut in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig die Durchführung eines öffentlichen Hearings gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG‑NR beschlossen, dem nach § 40 Abs. 1 GOG‑NR einstimmig folgende von den Fraktionen nominierte Expert:innen beigezogen wurden: Mag. Alexandra Lugert, Mag. (FH) Erich Fenninger, DAS, Tom Seliger, Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez und Mag. Dr. Caroline Culen. Als informierte Vertreter:innen aus den Ressorts wurden gemäß § 40 Abs. 1 GOG‑NR einstimmig aus dem Bundeskanzleramt, Sektion V: Verfassungsdienst, Bereich EU und Verfassung, Referatsleiterin Dr. Brigitte Ohms, aus dem Bundesministerium für Justiz Abteilungsleiter Dr. Peter Barth und aus dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Sektionschefin Doris Wagner BEd MEd beigezogen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG‑NR sind der Bevollmächtigte und zwei Stellvertreter:innen des Bevollmächtigten des Volksbegehrens den Beratungen beizuziehen. An der Sitzung nahmen der Bevollmächtigte Lukas Papula sowie seine Stellvertreterin Madeleine Kreuzer teil.

Nach einer persönlichen Stellungnahme der Stellvertreterin des Bevollmächtigten Madeleine Kreuzer gaben die Expert:innen Mag. Alexandra Lugert, Mag. (FH) Erich Fenninger, DAS, Tom Seliger, Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez und Mag. Dr. Caroline Culen ihre Eingangsstatements ab. Nach einer persönlichen Stellungnahme des Bevollmächtigten Lukas Papula ergriffen die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Christian Oxonitsch, Rosa Ecker, MBA, Barbara Neßler, Michael Bernhard, Mag. Johanna Jachs, Petra Wimmer, Eva Maria Holzleitner, BSc, Maximilian Köllner, MA und Dr. Helmut Brandstätter in zwei Fragerunden das Wort.

Die aufgeworfenen Fragen wurden von den Expert:innen beantwortet. Anschließend folgte eine Wortmeldung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab.

Nach ergänzenden Statements der informierten Vertreter:innen aus den Ressorts Dr. Brigitte Ohms, Dr. Peter Barth und Doris Wagner BEd MEd folgte eine abschließende Stellungnahme des Bevollmächtigten Lukas Papula.

 

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen zum Volksbegehren „Kinderrechte-Volksbegehren“ in der Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend vom 6. Juni 2023 wurde einstimmig beschlossen; diese ist in Anlage 1 enthalten.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Barbara Neßler gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 06 06

                                Barbara Neßler                                                                 Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann