2063 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 772/A(E) der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend erweiterter Beobachtungszeitraum für das Erfordernis der Erwerbstätigkeit beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Die Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) zu beziehen, müssen angehende Eltern - neben einer Reihe weiterer Anspruchsvoraussetzungen - nachweisen, dass in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes, eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ununterbrochen ausgeübt wurde. Unterbrechungen wirken sich nur dann nicht schädlich auf den Bezug des ea KBG aus, wenn sie nicht länger als 14 Tage dauern.

Diese spezielle Anspruchsvoraussetzung für den Bezug des ea KBG wird auf Grund der COVID-19-Krise für viele Eltern zu einem Problem. Die Corona-bedingte massive Steigerung der Arbeitslosigkeit in Österreich führt dazu, dass die ununterbrochen ausgeübte kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit während 182 Kalendertagen vor der Geburt nur schwer erreicht werden kann. Aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation, die noch lange andauern wird, werden Beschäftigte in hohem Maße von Kündigungen, Insolvenzen des Arbeitgebers, Job-Wechsel u.a. betroffen sein, die dazu führen, dass das Erfordernis einer zumindest 182-tägigen ununterbrochenen Erwerbstätigkeit nicht erfüllt wird.

Um die Situation von jungen Familien und werdenden Eltern zu erleichtern, wird daher vorgeschlagen, statt des Erwerbstätigkeitserfordernisses von 182 Tagen unmittelbar vor der Geburt bzw. unmittelbar vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes, einen erweiterten Beobachtungszeitraum von einem Jahr vorzusehen. Innerhalb dieses Beobachtungszeitraums müssen Arbeitnehmerlnnen insgesamt 182 Tage beschäftigt sein, um Anspruch aufs ea KBG zu haben.

Diese Maßnahme versteht sich als krisenfeste Familienpolitik - Väter, Mütter und Kinder profitieren davon gleichermaßen.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Petra Wimmer die Abgeordneten Christian Ries, Michael Bernhard, Dr. Gudrun Kugler, Barbara Neßler und David Stögmüller. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 10. März 2022 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Wimmer, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda und Michael Bernhard. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 29. September 2022 hat der Ausschuss für Familie und Jugend den gegenständlichen Entschließungsantrag neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Michael Bernhard, Petra Wimmer, Nikolaus Prinz und Heike Grebien. Im Anschluss daran wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag nun in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Wimmer, Rosa Ecker, MBA, Michael Bernhard und Carina Reiter.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Carina Reiter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 06 06

                                  Carina Reiter                                                                   Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann