2064 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 3156/A(E) der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Härtefall-Regelung beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 1. Februar 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das an verschiedene Voraussetzungen geknüpfte Kinderbetreuungsgeld ist eine wichtige Familienleistung. Welche der beiden möglichen Varianten gewählt wird, also pauschaliertes oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, ist von mehreren Faktoren sowie persönlichen Umständen abhängig. Die Entscheidung obliegt daher allein den betroffenen Eltern.

Beide Varianten können nur voll in Anspruch genommen werden, wenn sich die Eltern die Betreuung teilen und den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes auf beide aufteilen. Leider kommt es immer wieder zu Härtefällen, die einen geteilten Bezug des Kinderbetreuungsgeldes unmöglich machen und den alleingestellten Elternteil oft vor große finanzielle Schwierigkeiten stellen.

Beim pauschalierten Kinderbetreuungsgeld sieht der Gesetzgeber für Härtefälle eine Lösung im Sinn der Betroffenen vor:[1]

In bestimmten Härtefällen kann es zu einer Verlängerung des Bezuges von pauschalem Kinderbetreuungsgeld (KBG-Konto) von 91 Tagen über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil alleine zusteht, kommen:

1      Der zweite Elternteil ist aufgrund eines bestimmten Härtefalles mangels gemeinsamen Haushalts mit dem Kind am Bezug des KBG verhindert (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft).

2      Ein dauerhaft alleinstehender Elternteil hat einen Antrag auf Festsetzung des Kindesunterhaltes bei Gericht gestellt (es wird aber noch kein Unterhalt bezogen beziehungsweise der vom Gericht zugesprochene vorläufige Unterhalt übersteigt nicht 100 Euro) und verfügt über ein maximal Nettoeinkommen von 1.400 Euro pro Monat (inklusive Familienleistungen) plus je 300 Euro pro Monat für weitere Personen im Haushalt, für die Unterhalt geleistet wird.

Leider gibt es beim Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld keinen Anspruch auf eine Härtefälle-Verlängerung. Das ist völlig unverständlich, da es nur wenige Härtefälle pro Jahr gibt und damit eine Härtefallregelung auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld keine wirkliche Belastung für das Bundesbudget wäre, den betroffenen Familien aber rasch eine enorme finanzielle Hilfe bringen würde.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 16. März 2023 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rosa Ecker, MBA die Abgeordneten Michael Bernhard, Mag. Johanna Jachs, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Petra Wimmer und Christian Oxonitsch sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Wimmer, Rosa Ecker, MBA, Michael Bernhard und Carina Reiter.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rosa Ecker, MBA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2023 06 06

                              Rosa Ecker, MBA                                                               Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann

 



[1] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/beihilfe-zum-pauschalen-kinderbetreuungsgeld-und-haertefaelle.html