2065 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 1131/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehr individuelle Freiheit beim Kinderbetreuungsgeld

Die Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Anteil der Männer, die in Österreich in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen, ist immer noch verschwindend gering. Zwar steigert sich der prozentuelle Wert langsam, von gleichwertiger Verteilung der Betreuungszeit kann aber lange noch keine Rede sein. Eine leichte prozentuelle Zunahme des Männeranteils, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, kann nämlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen nach wie vor deutlich mehr belastet sind, als Männer, wenn es um Sorge- und Betreuungsarbeit geht. Denn während Frauen häufig mehrere Jahre zu Hause bleiben und Kinderbetreuungsgeld beziehen, zeigt sich bei Männern die Tendenz, einmal für zwei Monate im Sommer in Karenz zu gehen und damit die Statistik aufzufetten.

Nun sind die meisten Familien nicht nur Ein-Kind, sondern Mehr-Kind-Familien. Und in der Regel nehmen Mütter das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch und steigen nach der Karenz wieder ins Berufsleben ein. In den meisten Fällen aber in reduziertem Stundenausmaß und nicht Vollzeit. Wenngleich dieser Wunsch legitim ist und vielen Familien mehr Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf ermöglicht, führt das häufig dazu, dass aufgrund des reduzierten Einkommens beim nächsten Kind auch sich auch der Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht mehr rentiert. Damit geht ein Anreizverlust für Männer einher, in Karenz zu gehen und Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. 

Während im Regierungsprogramm der Vorgänger-Regierung noch die Forderung nach einer ‚Evaluierung und Adaptierung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos im Sinne der Verbesserung der Wahlfreiheit‘ die Rede war, wollen Schwarz-Grün lediglich den Abbau bürokratischer Hürden bei Kinderbetreuungsgeld und Papamonat. Im Sinne dieser Forderung müssen sich auch die Bedingungen für Väter und Mütter verbessern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes aufteilen möchten, um beide möglichst viel Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. 

Aus diesem Grund müssen vor allem der Zugang und Anspruch auf einkommensabhängige Modelle des Kinderbetreuungsgeldes erleichtert werden. Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Eltern sich die ausgewählte Variante des Kinderbetreuungsgeldes nicht nur untereinander aufteilen können, sondern wenn sie das machen, auch individuell zwischen den Varianten wählen können sollen. Wenn für einen Elternteil die pauschale Variante attraktiv ist, und er oder sie seine/ihre Tage aufgebracht hat, soll der zweite Elternteil ebenso wählen können, ob die einkommensabhängige oder die pauschale Variante für ihn/sie attraktiver ist.

Damit schafft man einen Anreiz für Väter sich aktiver in die Kindererziehung und Betreuungsarbeit einzubringen, weil dadurch Ängste vor Einkommensverlusten abgefedert werden können - und das nicht nur nach der Geburt ihres ersten Sprösslings, sondern auch wenn es um weitere Kinder geht. Außerdem kann eine solche Entscheidungsmöglichkeit Frauen helfen, schneller wieder am Arbeitsmarkt zu partizipieren, wenn sie das wollen. Damit ‚verbessert man die Wahlfreiheit‘ für Eltern enorm. Denn neben positiven Effekten für die Kinder, die mehr Bezug zu beiden Elternteilen haben können, kann diese Maßnahme auch als weiterer Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit durch eine fairere und gleichwertige Aufteilung von Erziehungs- und Betreuungsarbeit zwischen Vätern und Müttern gesehen werden.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juni 2021 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Michael Bernhard die Abgeordneten Edith Mühlberghuber und Joachim Schnabel. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 neuerlich in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Michael Bernhard, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Barbara Neßler und Nikolaus Prinz. Im Anschluss daran wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 6. Juni 2023 hat der Ausschuss für Familie und Jugend den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Wimmer, Rosa Ecker, MBA, Michael Bernhard und Carina Reiter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: V, S, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Carina Reiter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2023 06 06

                                  Carina Reiter                                                                   Norbert Sieber

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann