2067 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über den Antrag 3410/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Ing. Norbert Hofer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parlamentsgebäudesanierungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erteilt wird, erlassen wird
Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Sobotka, Doris Bures, Ing. Norbert Hofer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 25. Mai 2023 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Allgemeines
Aus derzeitiger Sicht wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die nachhaltige Sanierung des historischen Parlamentsgebäudes die in § 2 Parlamentsgebäudesanierungsgesetz (PGSG) genannte Höchstgrenze um bis zu 3% überschreiten könnten. Diese Annahme entspricht der seit Dezember 2021 konstanten Risikobewertung seitens des Projektmanagements der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Gleichzeitig kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass die Höchstgrenze von § 3 PGSG für die Interimslokation und Übersiedlung nicht voll ausgeschöpft wird.
Die voraussichtliche Überschreitung der in § 2 genannten Höchstgrenze ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die weitgehend, wenngleich nicht ausschließlich auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Im Einzelfall kann es schwierig zu beurteilen bzw. strittig sein, ob einzelne Kostenerhöhungen (z.B. aufgrund von Lieferverzögerungen, Materialengpässen, Fachkräftemangel, Materialkostensteigerungen oder Energiekostenerhöhungen) auf die Folge der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind oder auf andere Ereignisse, wie z.B. den Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme oder die globale Inflationsentwicklung, zurückzuführen bzw. insgesamt als mehrdimensional zu sehen sind.
Zu Artikel 1 (Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes):
In § 6 Abs. 2 letzter Satz soll vorgesehen werden, dass eine Überschreitung der Höchstgrenzen der §§ 2 oder 3 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, aber auch aufgrund sonstiger globaler Krisenentwicklungen, wie den Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme oder die globale Inflationsentwicklung, möglich ist.
Zu Artikel 2 (Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes erteilt wird):
Gestützt auf § 6 Abs. 2 letzter Satz PGSG soll mit dem vorliegenden Bundesgesetz eine Ermächtigung zur Überschreitung der Höchstgrenzen des PGSG erteilt werden.
Wie oben ausgeführt, wird nach derzeitigem Stand die Höchstgrenze von § 3 PGSG für die Interimslokation und Übersiedlung nicht voll ausgeschöpft. Die dafür veranschlagten Mittel im Detailbudget 02.01.06 (Parlamentssanierung) der Untergliederung 02 können im Überschreitungsfall primär zur Bedeckung herangezogen werden. Darüber hinaus wäre eine Überschreitung aus sonstigen Voranschlagsbeträgen oder aus Rücklagenentnahmen der Untergliederung 02 (Bundesgesetzgebung) zu bedecken.“
Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 06. Juni 2023 in Verhandlung genommen. Gemäß § 40 Abs. 1 GOG beschloss der Ausschuss einstimmig Mag. Alexis Wintoniak und DI Wolfgang Gleissner als Auskunftspersonen beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Karlheinz Kopf die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA sowie der Leiter des Budgetdienstes Dr. Helmut Berger.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2023 06 06
Karlheinz Kopf Gabriel Obernosterer
Berichterstattung Obmann