2074 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Volksbegehren

„ECHTE Demokratie - Volksbegehren“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren „ECHTE Demokratie - Volksbegehren“

Der Nationalrat möge unverzüglich Bundes(verfassungs)gesetze zur Umsetzung echter Demokratie in Österreich beschließen.

1. Echte Demokratie = Absolutes Diktaturverbot!

Demnach soll kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden, das der Bundesverfassung widerspricht.

2. Versammlungsfreiheit

3. Volksabstimmungen, die auch durch das Volk einleitbar sind (z.B. durch Volksbegehren)

4. faires Wahlrecht, wo jede Stimme gleich viel zählt (z. B. keine %-Hürden)

Begründung:

Die Gründe für das „ECHTE Demokratie – Volksbegehren“ sind:

1.0. Grundsatzüberlegungen:

 

Volk:

 

1.0.1. „Demokratie“ heißt Volksherrschaft.

Daher geht in einer echten Demokratie das Recht tatsächlich vom Volk aus (und nicht – wie derzeit – von den Parteien im Parlament oder vom Verfassungsgerichtshof mittels Rechtserfindung). Österreich braucht Bürgerentscheidungen auf der Staatsebene, der Landesebene und der Gemeindeebene.

 

1.0.2. Demokratie (= Volksherrschaft) ist leider nicht selbstverständlich.

In den aller-meisten Ländern der Welt gibt es leider keine Demokratie (sondern Diktaturen). Für die Demokratie muss das Volk meist kämpfen. In vielen Fällen geht der Demokratie Bürgeraufstände, ja sogar Revolutionen voraus. Die wenigsten Revolutionen waren friedlich. (Exkurs: Eine Revolution, die friedlich war, war z. B. die Revolution im Jahr 1989 in der „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) – die leider trotz des Namens nicht sehr „demokratisch“ war.) (Derzeitige Ausgangslage: In Österreich hat die jetzige „Demokratie“ auch erst nach zwei Weltkriegen erhalten. Die Regierungsform der „Demokratie“ wurde Österreich von den Siegermächten aufgezwungen. Sie hat sich aber großteils bewährt, bis es zur Entartung der Demokratie durch die machthungrige Kurz-ÖVP kam. Die jetzige Form der Demokratie in Österreich ist deutlich verbesserbar.)

 

 

1.0.3. Demokratie (= Volksherrschaft) kostet Zeit und Geduld.

*      Entscheidungen durch das Volk dauern klarerweise viel länger, als Entscheidungen durch ein Regime.

*      Dafür sind Volksentscheidungen auch deutlich besser, als Politikerentscheidungen.

*      Politiker sollen in einer Demokratie Entscheidungen vorbereiten, aber nicht für das Volk entscheiden.

 

1.0.4. Der Artikel 1 der Bundesverfassung soll dem Volk dienen.

Artikel 1 B‑VG lautet: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

(Exkurs: Der Artikel 1 der Bundesverfassung soll nicht „der Schönheit“ der Bundesverfassung – so wie das Bundespräsident Dr. Alexander Van der Bellen (GRÜNE) gerne hätte – und auch nicht den Parlamentsparteien);

 

1.0.5. Mit „Volk“ ist das Bundesvolk gemeint.

Das Bundesvolk sind die wahlberechtigten Staatsbürger; siehe Art. 26 Abs. 1 B-VG, Art. 44 Abs. 3, Art. 60 Abs. 1 Bundesverfassung. Österreichische Staatsbürger sind alle Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

(Exkurs: Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der durch die Herrschaftsordnung eines Staates vereinigten Menschen. Unter Staatsvolk versteht man das im Staatsgebiet lebende Volk, also auch Ausländer und Staatenlose.

Klarerweise kann jeder Ausländer auch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Wichtig dafür ist die Erfüllung der Voraussetzungen, wo unserer Ansicht auch ein klares Bekenntnis zur (ECHTEN) Demokratie und der immerwährenden Neutralität Österreichs gehören. Andernfalls können Ausländer sinnvoller Weise eben nur in ihrem Heimatland wählen.)

 

1.0.6. Hausverstand & Schwarmintelligenz einer großen Gruppe…

führen in den meisten Fällen zu besseren Ergebnissen, als die Gesetze und Verordnungen der – manchmal auch korrupten – Politiker;

 

1.0.7. Demokratie braucht viele Diskussionen:

Der Mensch ist ein soziales Wesen, das sich in der Gemeinschaft am Wohlsten fühlt. Die Volksherrschaft (= Demokratie) lebt von der Diskussion der Menschen.Die Diskussion sollte möglichst frei sein und vom Staat nicht gelenkt oder manipuliert werden. Freie Diskussionen zwischen Menschen finden überall statt, in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz, unter Freunden, beim Wirten, in Kirchengemeinschaften, auf Märkten, in Stadien und insbesondere auch auf Kundgebungen. Schön langsam bildet sich daraus eine gemeinsame Überzeugung.

(Exkurs: Dagegen sind blinder Gehorsamkeit bis Unterwerfung Anzeichen eines Regimes / Tyrannis.

Ein Despot bzw. Minister entscheidet, das Volk gehorcht.

Das Drüberfahren der Staatsgewalt haben wir leider seit 2020 in der Corona-Pandemie in Österreich erleben müssen. Es gab viele Verwaltungsstrafanzeigen, die teilweise auch 2022 noch nicht beendet waren. Die Angst vor der Obrigkeit und die Existenzängste haben leider auch viele Menschen – insbesondere auch Kinder – in den Selbstmord getrieben. Von ihren Taten haben sich die gesetzgebenden National- ratsabgeordneten und der „Gesundheitsminister“ nicht einmal noch bei den Angehörigen entschuldigt.)

 

1.0.8. (ECHTE) Demokratie erfordert viel Mut:

Demokratie erfordert viel Mut, wenn man in der Gesellschaft mitreden möchte. Dabei wehren sich viele ECHTE-Demokraten auch gegen den Staat, der auch manchmal Gesetze bricht. (Derzeitige Ausgangslage: Dabei riskieren manche ECHTE-Demokraten auch ihren Job oder geben ihren Job gezwungener Maßen auf. Ihre Meinung und Gesundheit war und ist ihnen wichtiger als ihr Job. Deshalb nahmen sie sogar ihre Kündigung in Kauf. Man muss sich gegen Verleumdungen und Verächtlichmachungen durch die Medien wehren, die einem gerne ich ein gewisses Eck stellen wollen. Gar nicht so selten wurden Menschen – die sich nicht Impfen lassen wollten – als „COVIDIOTEN“, „Schwurbler“, „Aluhutträger“, „Staatsverweigerer“, „Wissenschaftsgegner“, usw. diffamiert. Das herrschende System wollte keine Diskussion, sondern die Diskussion – und damit die Demokratie – beenden.

 

Damit trieb man die Diskussion damit aber nur in den Untergrund und es baute sich ein mächtiger Widerstand im Volk auf. Diese Auseinandersetzung haben der Staat, die Polizei und die Medien vorerst einmal verloren. Das Impflichtgesetz der Politiker wurde Ende Juli 2022 in Österreich abgeschafft.

 

1.0.9. Demokratie lebt von der Teilnahme des Volkes an Wahlen und Volksabstimmungen.

Deshalb sollte es die Aufgabe des Innenministeriums sein, die Wähler und Wählerinnen darüber – und auch vom Vorverfahren – zu informieren.

Insbesondere sollte das Innenministerium darüber informieren, welche Bewerber und kandidierende Parteien es gibt und wie man für diese Unterstützungserklärungen unterzeichnen kann, damit diese überhaupt auf dem Stimmzettel kommen. Das ist derzeit leider nicht der Fall.

(aktueller Fall: Bundespräsidentenwahl 2022)

 

1.0.10. Das österreichische Volk haftet für den Staat Österreich.

D.h. die „Staats-bürger“ bürgen – wenig überraschend – für den Staat.

Daher soll das Volk bzw. die Staatsbürger auch darüber entscheiden dürfen, wofür sie nachher haften.

(Derzeitige Ausgangslage: Die Politiker und Abgeordnete haften derzeit nicht für ihre Entscheidungen);

 

1.0.11. Die ECHTE-Demokratie als STOP-Taste.

In einer ECHTEN-Demokratie sollen Fehlentwicklungen der Parteienvertreter im Parlament oder der Bundesregierung jederzeit vom Volk gestoppt werden können;

 

1.0.12. Das Korrektiv zu ungewollten Gesetzen des Regierungskartells sind Volksabstimmungen, die das Volk selbst einleiten kann;

(Exkurs: *"Regierungskartell“ deshalb, weil ja nicht einmal die Parteienvertreter der Opposition effektiv mitentscheiden können. Die Oppositionsparteien fristen eine Statistenrolle im Parlament."Regierungskartell“ auch deshalb, weil es so gut wie kein freies Mandat im Parlamant gibt und alle Abgeordneten dem Parteien-Klubzwang unterworfen werden. Abtrünnige werden dadurch bestraft, dass sie bei der nächsten Wahl nicht mehr bei der Partei kandidieren können und damit den gutbezahlten Abgeordneten-Job verlieren.)

 

1.0.13. Abänderungen von Volksabstimmungen sollen durch das Volk möglich sein:

*      Volksabstimmungen können auch ein schlechtes Ergebnis bringen, so wie auch Politiker Fehlentscheidungen treffen können.

*      Entscheidend ist, dass die Fehlentscheidungen des Volkes vom Volk selbst getragen und bezahlt werden, womit die Volksabstimmungen weniger fehleranfällig sind. Auf jeden Fall ist das Volk nicht korrumpierbar.

*      Volksabstimmungen sollen durch neuerliche Volksabstimmungen abgeändert werden können, denn nichts ist für die Ewigkeit.

*      Jedenfalls gibt es durch Volksabstimmungen viel weniger Entscheidungen zu Lasten Dritter, so wie das mit den jetzigen Politikerentscheidungen der Fall ist.

 

1.0.14. Notfalls – falls der Wählerwillen nicht bei Wahlen oder durch die Gesetze abgebildet wird – gibt es in einer ECHTEN-Demokratie ein uneingeschränktes Versammlungsrecht bzw. Demonstrationsrecht.

 

Recht:

 

1.0.15. Es braucht eine vom Volk beschlossene und von Politikern nicht veränderbare Verfassung: (meint Dieter Grimm; frühere deutsche Verfassungsrichter, Professor an der Humboldt Universität und Rektor des Wissenschaftskollegs)

An beiden Merkmalen mangelt es derzeit in Österreich:

*      Erstens hat das Volk noch niemals über eine österreichische Verfassung abstimmen dürfen!!!

*      Zweitens ändert das Parlament bzw. die Nationalratsabgeordneten die österr. Bundesverfassung bis zu 6 Mal im Jahr ab!

(6x wurde die Bundesverfassung im Jahr 2005 abgeändert. siehe => https.://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138)

 

1.0.16. Wahlen machen noch keine Demokratie:

... Wenn man Wahlen allein als Mittel zur Herrschaftsübertragung betrachte, ..., und die Regierung dann, einmal an der Macht, tun und lassen könne was sie wolle, würde man den Kern der Demokratie verfehlen. ...

Zitat: Barack Obama im Jahr 2009 bei seiner Ansprache in Ägypten.

Besser und kürzer kann man die Situation in Österreich nicht beschreiben.

 

Staatsverschuldung & Währung:

 

1.0.17. Die Schuldenpolitik Österreichs beenden:

*      Das österr. Volk hat dem immer neuen Schulden-machen nicht zugestimmt!!!

*      Kein Haushalt funktioniert auf Dauer, wenn jedes Jahr mehr ausgegeben wird, als eingenommen wird.

*      Schulden bedeuten Souveränitätsverlust und somit Demokratieverlust, weil die Schuldner nicht mehr frei entscheiden können. Alle Schulden müssen auch einmal – inkl. Zinsen – zurückbezahlt werden. Wenn nicht, dann kommt der Exekutor.

*      Österreich erfüllt mit derzeit 83% Staatsschuldenquote vom BIP nicht einmal die EU-Maastricht-Kriterien von maximal 60% Staatsschuldenquote vom BIP.

*      Österreich sollte sich ein Beispiel nehmen an Russland 20%, Luxemburg & Bulgarien 25%, Dänemark & Schweden: 34%, Schweiz 41 %, Tschechien 43%, Polen & Rumänien 51%.

*      Die Rückkehr zur Schilling-Währung und zu geordneten Verhältnissen beim österr. Staatshaushalt wären wichtig. Darüber sollte es dringend eine Volksabstimmung geben.

 

Personen:

1.0.18. Die Politik sollte nicht (Berufs-)Politikern überlassen werden.

Politik geht uns alle etwas an.

Politik regelt nämlich das gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen. Politik ist zu wichtig, als dass man diese den Berufspolitikern überlassen könnte.

(Exkurs: Eine klare Fehlentscheidung war das Impfpflichtgesetz 2022 der Berufspolitiker. Aus diesem verheerenden Fehler sollte man für die Zukunft lernen.)

 

1.0.19. Ein starker Mann, ein fescher Schwiegersohn und die EU sind nicht demokratisch:

Ein „starker Mann, der ordentlich auf den Tisch haut'', sowie ein „fescher Schwiegersohn“ als Bundeskanzler und die EU – die über Österreich herrscht und es ausbeutet – sind nicht demokratisch und lösen nicht die Probleme Österreichs;

 

1.0.20. Die EU- und Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP), die mehrmals eine Impfpflicht des österreichischen Volkes forderte (z. B. am 30.11.2021), hat weder Artikel 1 der Bundesverfassung, noch das Wesen der Demokratie (= Volksherrschaft) verstanden.

Auch die Klubobleute der ÖVP, SPÖ, GRÜNE und NEOS im Nationalrat sind keine Demokraten, da sie die Impfpflicht per 5. Feb. 2022 in Österreich gesetzlich eingeführt haben. Die FPÖ hat beim 1. COVID-Maßnahmengesetz mit ÖVP, SPÖ, GRÜNE und NEOS mitgestimmt. Die FPÖ hat auch in der Koalition mit der ÖVP auf Bundesebene keine vom Volk einleitbaren Volksabstimmungen beschlossen und auf Landesebene auch nicht.

 

 

1.0.21. Wer entscheidet über den Notstand?

Wer über den Notstand bzw. Ausnahmezustand entscheidet, der ist der wahre Souverän bzw. Herrscher. Das Volk kann derzeit in Österreich nicht über den Notstand entscheiden. Das Volk wird nicht einmal zeitnah über die Ausübung von Notkompetenzen informiert. Daher ist das Volk derzeit auch nicht der tatsächliche Souverän von Österreich.

Lösungsvorschlag: Die Notkompetenzen gehören dringend zeitlich und betragsmäßig eingegrenzt. Dafür braucht es ein Gesetz, das durch das Volk beschlossen wird. Die Maßnahmen der Notkompetenzen sind sofort auf der Webseite und mittels Presseaussendung zu veröffentlichen.

(Exkurs: In Wien hat Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) mittels Notkompetenz am 15. Juli 2022 der Wien-Energie 700 Millionen € im Geheimen und im Alleingang überweisen lassen. Die Probleme lösten sich aber nicht von alleine auf, sondern verdoppelten sich bis August 2022 auf 1,4 Milliarden €. Erst als auch die Stadt Wien zahlungsunfähig zu werden drohte und um Rettung beim Bund ansuchte, flog der Deal rund um die Notmaßnahmen auf. (UNFASSBAR!!!))

 

Die Gegner der Demokratie:

1.0.19. Wer sind die Gegner der Demokratie?

Gibt es überhaupt Gegner der (ECHTEN) Demokratie?

Ja und zwar sind das sehr entscheidende Leute und Gruppierungen:

*      z. B. die Elite, die sich um begrenzte Rohstoffe sorgt und deshalb die Menschheit von 8 Milliarden Menschen auf 0,5 Milliarden Menschen senken will; (siehe=> Georgia Guidestones)

*      z. B. die Globalisten, von Kapitalisten bis Kommunisten. Bei den einen zählt nur das Geld, bei den anderen eine Ideologie;

*      z. B. die Großkonzerne und deren Eigentümer;

*      z. B. totalitäre Staaten, die ihren Herrschaftsbereich ausdehnen wollen;

*      z. B. scheindemokratische Staaten, in denen es nicht um das eigene Volk, sondern nur um die jeweils eigene Partei oder Person geht;

*      z. B. auch die EU, USA, Russland, China, UNO, die noch keine einzige Volksabstimmung durchgeführt haben;

*      z. B. so manche Wissenschafter (insb. Virologen / Wirr-o-logen), die meinen die Weisheit für sich gepachtet zu haben;

*      z. B. Parteien, die nur als lnteressensvertretung für ihre eigenen Interessen auftreten (= Lobbyismus), statt das Allgemeinwohl im Auge zu haben. Damit verwässern bzw. verhindern die meisten Parteien die (echte) Demokratie! Insofern sind viele Parteien sogar die Feinde der Demokratie (= Volksherrschaft)!

*      z. B. Bankenvertreter, Bauernvertreter, Beamtenvertreter, Gewerkschaftsfunktionäre und andere Lobbyisten, die im österreichischen Parlament sitzen,

*      z. B. die regierungstreuen, manipulativen Medien.

 

1.1. Echte Demokratie = absolutes Diktaturverbot!

1.1.1 Österreich verkommt immer mehr zu einer Diktatur, im Namen der angeblichen Gesundheit.

In Österreich gab es seit März 2020 Ausgangssperren, Abstandsregeln und die Mund-Nasenschutz- Pflicht. Für viele Betriebe gibt es Betretungsverbote ohne angemessene Entschädigungen. Die Kunst-und Kultur-Szene ist zusammengebrochen. Im Nov. 2021 wird eine Impfpflicht medial propagiert und im Februar 2022 beschlossen. Erst nach heftigen Protesten wurde das Impfpflichtgesetz am 28. Juli 2022 wieder aufgehoben.

Dies alles entgegen dem Staatsgrundgesetz 1867, der Bundesverfassung 1920 idgF und der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo zumindest Versammlungen und die Privatsphäre gesetzlich geschützt wurden.

Deshalb ist es wichtig, dass kein Gesetz, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlass beschlossen werden kann, das der Bundesverfassung widerspricht.

 

 

1.1.2. Wir brauchen die Freiheitsrechte speziell in Krisensituationen und nicht nur bei politischem „Schönwetter“.

Wir wollen ein absolutes Diktaturverbot, von links bis rechts bis zu Gesundheitsthemen. (Derzeitige Ausgangslage: Ein Parlament, dass den Gesundheitsminister dazu ermächtigt hat, mittels Verordnungen die Grundrechte auszuhebeln, ist sich seiner Verantwortung gegenüber dem Volk – das es eigentlich vertreten sollte – nicht bewußt.

 

1.1.3. Die Polizei auf seiten des Staates, statt auf der Seite des Volkes.

Wie immer in Diktaturen steht die Polizei in Österreich auf Seiten der Politik (Nationalrat + Regierung) und nicht auf Seiten des Volkes. Selbst offensichtlich verfassungswidrige Verordnungen werden von Karl Nehammers Polizei ausgeführt. Das ist skandalös und ist sofort zu beenden.

(Derzeitige Ausgangslage: Friedliche Versammlungsteilnehmer werden von der Polizei auf der Straße eingekesselt und anschließend „beamtshandelt“ – sprich identifiziert und angezeigt. Die Angezeigten müssen dann die Strafanzeigen beeinspruchen. Das Rechtsrisiko, zu verlieren und Strafe zu zahlen, liegt auf Seiten des Volkes. Die Politiker & Polizisten werden hingegen gut bezahlt.)

 

1.1.4. Die Bundesverfassung gilt immer!

Es soll kein Gesetz und keine Verordnung, zu keinem Zeitpunkt oder aus irgendeinem Anlaß, die in der Bundesverfassung verankerten Rechte außer Kraft setzen dürfen oder unterlaufen dürfen. Zuwiderhandelnde Beamte sind sofort ihrer Funktion zu entheben und zu bestrafen.

 

1.1.5. Demokratie ist etwas ganz anderes, als eine Diktatur auf Zeit.

(Derzeitige Ausgangslage: Das derzeitige Regierungskartell aus ÖVP und GRÜNE-Partei ist in der Minderheit. Das ÖVP-Grüne Kartell hat nur mehr eine Zustimmung von ca. 32%, wenn man den Meinungsumfragen glauben möchte. Vielleicht ist die Zustimmung auch schon weniger.

 

1.1.6. Echte Demokratie ist auch viel mehr, als nur Wahlen abzuhalten (noch dazu manipulative Wahlen oder sogar eine rechtswidrige Wahl.

Echte Demokratie heißt nicht nur „Wahlen abhalten“ und seine politischen Sachwalter (= Nationalräte) zu wählen, sondern heißt Volksherrschaft, in allen seinen verschiedenen Facetten.

(Derzeitige Ausgangslage: Z. B. musste die Bundespräsidentschaftswahl vom 22. Mai 2016 aufgrund einer Verfassungsgerichtshof-Entscheidung wiederholt werden. Warum es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung beim VfGH gekommen war, lag in einer Fehleinschätzung des VfGH-Präsidenten Dr. Gerhart Holzinger, der glaubte die Argumente der Wahlanfechtung widerlegen zu können, was ihm aber mißlang. Zur Bundespräsidentenwahl 2022 liegen bereits 3 Wahlanfechtungen vor.)

 

1.1.7. Demokratie erfordert ein besseres Schulsystem, das jedem Menschen „eigenständiges Denken“ und „dem eigenen Denken zu vertrauen“ beibringt. Auch sollte man bereits in jungen Jahren lernen, andere Meinungen zu respektieren und Widersprüche zu erkennen (und wenn geht aufzulösen).

 

1.1.8. Die freie Meinungsäußerung sollte erlaubt sein:

(Derzeitige Ausgangslage: Ein großer Teil der Österreicher meint derzeit, man könne seine Meinung nicht frei äußern bzw. habe man wirtschaftliche Nachteile dadurch. Das ist eine Schande für unsere „Demokratie“.

Eine Äußerung seiner Meinung sollte nicht zu beruflichen und gesellschaftlichen Nachteilen führen, denn sonst gibt es keine Meinungsfreiheit mehr. Die Meinungsfreiheit ist die Basis der Demokratie. Andere Meinungen auszuhalten, macht eine Demokratie erst aus. Wir brauchen wieder offene Debattenräume, insbesondere auch zum Coronavirus und den verordneten Maßnahmen.)

 

1.1.9. Demokratie versus Regime versus Parteien-Diktatur:

*      Bei einer Demokratie geht das Recht vom Volk aus. Mitteln dazu sind Volksabstimmungen und Wahlen.

*      Bei einem Regime bzw. einer Diktatur geht das Recht (und die Verfolgung von Staatsbürgern) vom Despoten bzw. Diktator aus.

*      In Österreich leben wir derzeit in einer begrenzten Parteiendiktatur auf Zeit. In einer Legislaturperiode leben die Parteien ihre Machtherrschaft voll aus. Die Bürger bzw. das Bundesvolk hat nichts mitzuentscheiden. Es gibt keine Volksabstimmung.

(Derzeitige Ausgangslage: Das geht so weit, dass die ÖVP-GRÜNE-Bundesregierung derzeit lediglich 32% an Wählerzustimmung hält und das ÖVP-GRÜNE Kartell trotzdem noch die Mehrheit im Parlament inne hat. d.h. nicht repräsentativ für den Volkswillen ist. Über diese Mandatsmehrheit im Parlament stützt sie das Kartell in der Bundesregierung. Der (GRÜNE) Bundespräsident unterstützt das ganze morsche System, anstatt das er sofortige Neuwahlen veranlasst oder die Bundesregierung entlässt. Klarerweise ist Österreich so keine repräsentative Demokratie mehr. Die Medien werden vom Staatsbudget für ihr Schweigen mittels Presseförderung ruhig gehalten. Der parteipolitisch besetzte ORF schweigt großteils zum Thema Volksentscheidungen – wenig überraschend – ebenfalls, außer bei ein paar genehmen Volksbegehren.

 

1.2. ECHTE Demokratie braucht die Versammlungs- & Veranstaltungsfreiheit:

 

1.2.1. Die echte Versammlungs- und Veranstaltungsfreiheit ist wieder herzustellen.

Die Versammlungsfreiheit und Veranstaltungsfreiheit sind Freiheitsrechte. Diese Freiheitsrechte sind seit dem Jahr 1867 im Staatsgrundgesetz in Österreich verankert. Diese Freiheitsrechte sollten nicht vom Gesundheitsminister (dzt. Johannes Rauch, GRÜNE) mittels Verordnungen ausgehebelt werden und so außer Kraft gesetzt werden. Das Problem ist aber, dass er genau das macht.

Daher sind die Coronamaßnahmengesetze und -verordnungen ersatzlos zu streichen.

Damit soll es wieder möglich sein, Versammlungen und Veranstaltungen in Österreich ohne angeblicher Gesundheitsmaßnahmen (Masken, 2 Meter Abstände, Verbote) durchzuführen.

 

Versammlungsfreiheit versus Polizeieinkesselungen

 

(Derzeitige Ausgangslage: Durch das COVID-Maßnahmengesetz und die dazugehörenden Verordungen gibt es immer mehr Beschränkungen. Öffentliche Veranstaltungen waren ab März 2020 gar nicht mehr erlaubt. Bei Versammlungen schikanierte die Polizei die Teilnehmer, identifizierte sie und brachte sie zur Anzeige. Die Teilnehmer mußten dann mühsam die Strafverfügungen und die Verordnungen beeinspruchen. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 28 COVID-Maßnahmen-Verordnungen auf Bundesebene nachträglich aufgehoben.

Aber auch in privaten Wohnungen und Häusern dringt die Polizei ein und bestraft gegebenenfalls die Anwesenden nach den COVID-Verordnungen.)

 

1.2.2. Wir wollen im Versammlungs- und Veranstaltungsrecht eine unverzügliche Überprüfung freiheits- beschränkender Gesetze und Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof verankert sehen.

 

1.2.3. Weiters sollen private Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern, Partys, Grillfeste) wieder möglich sein und zwar ohne Anmeldungen und ohne Bewilligungen.

 

 

1.2.4. Rechtsgrundlagen des Versammlungsgesetzes:

Eigentlich ist das Versammlungsrecht im Artikel 12 des österreichischen Staatsgrundgesetz 1867 und im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben. Diese Rechtsgrundlagen müssen – wie andere auch – im Sinne der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden.

(Derzeitige Ausgangslage: Nur leider wurden diese Rechte durch das COVID-Maßnahmengesetz und die COVID-Verordnungen in Österreich ausgehöhlt und sinnentleert.

 

1.3. FAIRER WETTBEWERB und UNABHÄNGIGE MEDIEN:

 

1.3.1. Meinungsfreiheit:

Ein fairer politischer Wettbewerb setzt die Freiheit der Meinungsäußerung des einzelnen Staatsbürgers und unabhängige Medien voraus.

(Derzeitige Ausgangslage: Das ist derzeit in Österreich leider bei weitem nicht der Fall und hat derzeit leider auch keine Konsequenzen.)

 

1.3.2. Die Qualität der Medien & objektive Informationen:

Die Demokratie – insbesondere Volksabstimmungen und Wahlen – steht und fällt mit der Qualität der objektiven Informationen für das Wahlvolk.

Deshalb braucht es eine Wahlbroschüre und ein Abstimmungsbroschüre, wo sich jede Partei bzw. die Befürworter & Gegner bei Volksabstimmungen selbst darstellen dürfen. Das Wahl- und Abstimmungsbroschüre sollte jedem Staatsbürger vor der Wahl auf Staatskosten zugesandt werden, sowie auf der Parlamentswebseite abrufbar sein.

 

1.3.3. Unabhängige Medien:

*      Es braucht tatsächlich unabhängige Medien, insbesondere finanziell unabhängige Medien.

*      Nur unabhängige Medien können objektive Informationen – zumindest von der Regierung und von Parteien unabhängige Informationen – bieten.

*      Die Medien sollen sich den Lesern verpflichtet fühlen und nicht den Parlamentsparteien oder Regierungsparteien.

(Derzeitige Ausgangslage: Deshalb sollte kein Anfüttern der Medien erlaubt sein, weder durch Regierungsinserate mittels Steuerzahlergeld, noch durch Parlamentsparteien, die derzeit ihrerseits hauptsächlich über die Parteienförderung mittels Steuerzahlergeld finanziert werden. Ebenso stellt die Presseförderung ein Anfüttern der Medien durch die Koalitionsparteien bzw. Parlamentsparteien dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Medien werden derzeit üppigst mit Regierungsinseraten versorgt:

 

Im Jahr 2020 haben staatliche Stellen und staatsnahe Betriebe 222 Millionen Euro (= ca. 3 Milliarden Schilling) für Zeitungsinserate ausgegeben und somit die Medien für eine wohlwollende Berichterstattung angefüttert.

Rund 40% der Inserate der Ministerien gehen an „Krone“, „Heute“ und die Tageszeitung „Österreich“. Die Ausgaben-Steigerung aller Inserate um rund 70% gegenüber dem Vorjahr ist skandalös.

PS: 1/3 der Werbegelder – nämlich die unter 5000 Euro pro Quartal – müssen nicht einmal gemeldet werden.) Resümee: Die Medieninserate und die Presseförderung des Staates gehören sofort ersatzlos gestrichen.

 

1.3.4. Der öffentliche Debattenraum der Medien:

In einer Demokratie wäre es wünschenswert, wenn sich jeder einzelne Staatsbürger erst einmal über die wichtigsten Dinge eingehend selbst informiert und zwar bei unabhängigen Quellen. Wichtig für die ECHTE-Demokratie ist ein möglichst großer, öffentlicher, unzensurierter Debattenraum.

D.h. bei Themen wie EU-Mitgliedschaft versus Selbstbestimmung, immerwährende Neutralität Österreich in Bezug auf den Ukraine-Krieg, Gesundheit durch (lmpf-)Spritze oder durch Immunität, Mobilfunk mittels Mikrowellenfrequenzen, Migration versus Grenzkontrollen, EURO versus Schilling-Währung, CO2 besteuern als Klimaschutz oder CO2 als die Luft zum Atmen für Pflanzen nicht besteuern, usw. sind sinnvolle Lösungen gefragt und die findet man nur bei einer offenen Diskussion.

(Derzeitige Ausgangslage: Stattdessen besteht die „Information“ der – angeblich informierten – Staatsbürger derzeit aus einer Mixtur von dafür bezahlten, manipulierenden Quellen. Da eine Überschrift, dort ein Bild, ein Stück weiter eine umgeschriebene Presseaussendung, im Radio irgendwo ein paar Sätze aufgeschnappt und drum-herum Werbung. So funktioniert die angebliche Information des österreichischen Volkes derzeit über Politik. Es geht den Medien offensichtlich nicht um Information, sondern um Manipulation, Gehirnwäsche mit einfachen Slogans und einer emotional-haltungsorientieren-werten- den-urteilenden Diktion. Die ORF-ZIBs beweisen es jeden Tag! (Mit so einer Anleitung bzw. Faktenlage würde man nicht einmal ein Mittagessen kochen können, geschweige denn ein Auto starten können). Die Demokratie-Show soll aus der Sicht der Strippenzieher (Kapitalisten, Globalisten, Faschisten, „Elite") so weitergehen. Sonst wäre ihr ganz großes Geschäftsmodell bedroht.

Damit die Medien bei diesem manipulativen Spiel mitspielen, erhalten sie hunderte Millionen an Presseförderung, ORF-Förderung und Inserate der Parlamentsparteien, sowie der Minsterien. Dafür wird zum Beispiel dann vom „Nichtwahlkampf“ des Ex-Bundeskanzlers Kurz in den Bundesländern berichtet. Zum Ausgleich wird über neue Parteien so gut wie gar nicht berichtet. Das geht so weit, dass zum Beispiel laut Presseaussendung der Salzburger Nachrichten vom 5.8.2019 die Salzburgen Nachrichten gleich zwei in ganz Österreich kandidierende Parteien – nämlich die KPÖ und Der Wandel – gar nicht zum „Großen Schlagabtausch“ (= Diskussion mit den Spitzenkandidaten) einlädt. Das soll angeblich folgendes bewirken: „Ein spannender politischer Abend, der den Wählerinnen und Wählern erstmals eine Chance auf Orientierung bietet.“

 

Die Einschränkung des öffentlichen „Debattenraums“ durch die Medien:

S. 202 des Buches: „Warum schweigen die Lämmer“, von Prof. Rainer Mausfeld. Rote Ergänzungen von R. Marschall.

 

Durch Selektion der Information schränken die Medien den öffentlichen Debattenraum massiv ein. Der Debattenraum ist jener Raum, über den die Medieninhaber in ihren Medien diskutieren lassen. „Dieser zulässige Debattenraum wurde im Gefolge der neoliberalen Revolution zunehmend verengt bis hin zum gegenwärtigen Schrumpfraum der neoliberalen Mitte.“ ((c) Rainer Mausfeld, Buch: Warum schweigen die Lämmer?). Ist der öffentliche Diskussionsraum eingeschränkt, so ist das Fundament der Demokratie zerstört. Die Einschränkungen werden in den letzten Jahrzehnten immer restriktiver und immer besser sichtbar.

Beispielsweise traten bei der vorigen Nationalratswahl 16 Parteien an. Es wurde aber nur von maximal 5 – 6 Parteien von den Medien berichtet und die restlichen Parteien mehr oder weniger verschwiegen.

Facebook ist zum Linklöschen von Links auf nicht genehme Seiten übergegangen. Suchmaschinen reihen unliebsame (bzw unbezahlte?) Einträge weit nach hinten.

Anderes Beispiel: Die Mitgliedschaft Österreichs in der EU und die Milliarden-Mitgliedsbeiträge werden von den Massenmedien nicht in Frage gestellt, sondern gesund-gebetet. Die Mitgliedschaft Bundesheeres bei der NATO-Partnerschaft und die Auslandseinsätze des Bundesheeres ebenso nicht, obwohl das Bundesheer doch zur „immerwährenden Neutralität“ verpflichtet wäre. Die Grenzkontrollen an der österreichischen Staatsgrenze zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in Österreich sind nur an den Grenzübergängen zu Slowenien und Ungarn halbwegs intakt, bei den anderen Staatsgrenzen gar nicht vorhanden. Die Masseneinwanderung durch Migranten im Jahr 2015/2016 war zwar eu-rechtswidrig, wurde aber dennoch auch von Österreich – genauer gesagt von SPÖ-ÖVP-Grüne-NEOS – mitgetragen.

Statt das Volk zu informieren, überfluten die Medien das Volk mit ausführlichen berichten über Fußball, Autos, Katzenfotos, Girl des Tages, Wetter und klarerweise mit Werbung. Der Debattenraum wird so nicht nur eingeschränkt, sondern geschickt auf Banales umgeleitet.)

„Message-Control“ durch die ÖVP:

Das kann im Falle der ÖVP auch als „Nachrichten-Kontrolle“ übersetzt werden. Die meist von den Inseraten-Gelder der Parteien und der Ministerien abhängigen Medien feiern diese Message-Control als geniale Erfindung der ÖVP, was aber in Wirklichkeit nichts anderes ist, als eine Einschränkung der Pressefreiheit. Früher einmal hätte man Zensur dazu gesagt.

„Medien unterwerfen, Journalisten einschüchtern. Kurier-Herausgeber Brandtstätter über das System Kurz„ => vom 22.7.2019

 

1.3.5. Demokratie ist im Zweifelsfall wichtiger als die Medien:

Wenn die Medien die Demokratie ("Volksherrschaft") bekämpfen, müssen wir – zur Rettung der Demokratie – die Medien bekämpfen.

Anders geht das nicht. Beispielsweise haben die Medien doch glatt versucht, die Anzahl der Bewerber der Bundespräsidenten- wahl 2022 lange Zeit zu verheimlichen. Während auf wikipedia bereits 15 Bewerber bekannt waren, berichteten die regierungstreuen, finanziell abhängigen Massenmedien von lediglich 5 Bewerbern.

Bei Wahlen werden auch meist von den Massenmedien die neuen Parteien verschwiegen. Diese haben dann bei der Wahl keine Chance und die Medien versuchen sich nachträglich damit zu rechtfertigen, dass die neuen Parteien keine Chance gehabt hätten. (= Das ist ein Henne / Ei -Problem)

Lösungsvorschlag:

*      Alternative Medienkanäle z. B. Webseite, E-mail-Verteiler und telegram-Kanäle aufbauen. Jeder kann Infos an zumindest 10 Leute weiterleiten. Daraus entsteht ein großer Multiplikator.

*      Keine Medien mehr abonnieren, die lnseratengelder oder Presseförderung kassieren.

 

1.3.6. Faire Parteienfinanzierung:

Zu einem fairen Wettbewerb gehört auch eine faire Parteienfinanzierung. Lösungsvorschlag: Jede kandidierende Partei bzw. jeder alleine kandidierender Kandidat soll die gleiche staatliche Förderung vor dem Wahltag bekommen (= Startfinanzierung) und den gleichen Betrag pro Stimme nach der Wahl (= Ergebnisfinanzierung).

Andere Vorschläge zu einer fairen Parteienfinanzierung sind uns herzlich willkommen.

(Derzeitige Ausgangslage: Ausgeschlossenen werden sollte, dass sich Parteien über parteinahe Vereine Steuerzahlergeld holen können, wie das aktuell beim ÖVP-Seniorenbund der Fall ist. Dabei hat sich der Seniorenbund ca 2 Millionen € aus dem Corona-Hilfsgeldertopf geholt.)

 

1.3.7. Die Kartellbildung im Parlament gehört dringend verboten:

Lösungsvorschlag:

*      Ziel der ECHTEN Demokratie ist die freie Meinungsbildung im Parlament, wo bei jedem Thema die beste Lösung angestrebt wird;

*      Der freie Mandatar gehört gefördert und nicht die Parteien;

*      Klub- bzw. Parteienfinanzierung gehört abgeschafft, da diese keinen Mehrwert bringen;

*      Kartellbildungen im Parlament gehören verboten und unter eine empfindliche Strafe gestellt.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit ist es üblich, dass Parlamentsparteien ein Kartell bilden und so die Mehrheit und die Regierungsmacht an sich reißen. Diese Kartelle haben den hübschen Namen „Koalition“ bekommen. Die Opposition wird so weitgehend ausgeschaltet. Das wird über geheime „Sideletters“ (= Nebenabsprachen) vollzogen, wie Anfang Februar 2022 öffentlich bekannt wurde. Dadurch wird eine konstruktive Suche nach Lösungen verhindert und die meisten großen Probleme gehen im Parteien-Hickhack unter. Eine Kartellbildung entspricht klarerweise nicht dem Verhältniswahlrecht und nicht einer „repräsentativen“ Demokratie. Die aktuelle ÖVP-Grüne „Koalition“ hat nur mehr eine Zustimmung von 10% (!) in der Bevölkerung. (siehe oe24-Artikel vom 16.6.2022:

 

1.4. ECHTE Demokratie braucht VOLKSABSTIMMUNGEN:

 

Warum?

1.4.1. Eine echte Demokratie ohne Volk ist nicht vorstellbar.

(... so wie Autofahren nicht ohne Räder vorstellbar ist.)

Das gilt umso mehr, wenn in der österreichischen Bundesverfassung im Artikel 1 steht: „Das Recht geht vom Volk aus.“

Demokratie heißt, dass die Bürger gemeinsam zu wichtigen Themen Entscheidungen treffen können.

 

1.4.2. Das ganze Volk ist von Gesetzen betroffen und bezahlt die Steuern.

Daher sind Volksentscheidungen auch sehr sinnvoll.

Die Akzeptanz von Volksentscheidungen im Volk ist wesentlich höher, als von Parteienentscheidungen oder gar nur von Bundeskanzler-Entscheidungen.

 

1.4.3. Der größte Vorteil von Volksentscheidungen ist, dass Lobbyisten nicht das ganze Volk „kaufen“ können.

(so wie das derzeit bei Parteien und Parteiensprechern mittels Korruption der Fall ist oder sein könnte.) Auch ist ein ganzes Volk viel schwerer zu manipulieren, als nur 92 Nationalratsabgeordnete (= die einfache Mehrheit, die es für einen Parlamentsbeschluß benötigt wird) bzw. nur die beiden Fraktionssprecher der Koalitionsparteien.

 

1.4.4. Fehlentwicklungen der Parteienvertreter stoppen:

Fehlentwicklungen der Parteienvertreter (= Nationalräte) oder der Bundesregierung können jederzeit vom Volk mittels Volksabstimmungen gestoppt werden.

 

Wer?

1.4.5. Das Volk darf über jedes Thema abstimmen, denn sonst wäre es nicht der Souverän.

D.h., das Volk hat auch über einen Notstand und Kriegseinsätze zu entscheiden. Die Krisenzeiten sind meist Zeiten, in denen leider die Demokratie abgeschafft oder massiv eingeschränkt wird. Dabei braucht es gerade in der Krise sehr gute Entscheidungen. Da ist die Schwarmintelligenz – die Intelligenz der Vielen – gefordert. Es gibt kein Thema, dass das Parlament mit seinen Parteisoldaten besser abstimmen kann, als das Volk.

 

1.4.6. Somit steht das österr. Volk auch über der EU, dem EuGH und dem EGMR.

Keine internationale Organisation – auch nicht die UNO oder die WHO – entscheidet über das österreichische Volk.

 

Was?

1.4.7. Volksabstimmungen sollen nach allen positiven Volksbegehren (derzeit bei über 100.000 Unterstützungserklärungen) abgehalten werden müssen, denn das sind wichtige Themen.

 

1.4.8. Volksabstimmungen sollen auch bei allen Verfassungsänderungen und am besten auch bei neuen Raumordnungsgesetzen & Naturschutzthemen verpflichtend abzuhalten sein.

 

1.4.9. Klarerweise kann das Volk seine Entscheidung im Laufe der Zeit – durch eine neuerliche Volksabstimmung – auch abändern.

 

1.4.10. Volksabstimmungen sollen auch gegen Verordnungen möglich sein (z. B. gegen die COVID-Verordnungen).

 

 

 

 

Wie?

1.4.11. Der mehrheitliche Wille des Volkes ermitteln und umsetzen:

Der mehrheitliche Wille des Volkes kann mittels Volksabstimmung zuverlässig ermittelt und rechtsverbindlich umgesetzt werden. Wir wollen, dass die Österreicher/innen zu wichtigen Themen Volksabstimmungen selbst – d.h. ohne Parlament – einleiten können! Das ist ein Eckpfeiler der ECHTEN-Demokratie!

 

1.4.12. Der Staat soll gleich viel Sendezeit im staatlichen ORF für Befürworter und Gegner zur Verfügung stellen.

Die Gestaltung der Sendungen soll gleichwertig sein. Dafür kassiert der ORF die ORF-Gebühren.

(Exkurs: Andernfalls sollte man die ORF-Gebühren streichen.)

 

1.4.13. Das Wahlgeheimnis soll auch bei Volksabstimmungen gelten.

Nur in einem Wahllokal kann die Wahlkommission die geheime und persönliche Abstimmung garantieren. Daher soll kein öffentliches und offenes Abstimmen möglich sein (wie bei der Volksabstimmung 1938) und auch keine Abstimmung mittels Brief oder Internet.

 

1.4.14. Knappe Mehrheiten bei Volksabstimmungen:

Bei knappen Mehrheiten (50% – 53%) soll eine Wiederholung der Volksabstimmung durchführt werden müssen, z. B. nach 1 Jahr.

 

1.4.15. Volksabstimmungen & der Verfassungsgerichtshof:

Die Gültigkeit von Volksabstimmungen soll nicht vom Verfassungsgerichtshof – mittels Rechtserfindung – verloren gehen.

(So geschehen mit dem VfGH-Erkenntnis vom 6. Oktober 2020 in Sachen

Flächenwidmung in der Gemeinde Ludesch in Vorarlberg. Qu. ORF.at Beitrag vom 23.10.2020)

 

1.4.16. Volksbegehren & Parlament:

ALLE bisherigen Volksbegehren der 2. Republik Österreichs führten zu keiner einzigen Volksabstimmung, sondern sie wurden im Parlament allesamt abgewürgt!!! Die repräsentative Demokratie hat massiv versagt. Daher braucht es auch die direkte Demokratie, wo Volksabstimmung ohne Parlament gestartet werden können.

 

1.4.17. Beispiele für Fragen bei Volksabstimmungen:

*      Sind Sie für eine (echte) Demokratie in Österreich? JA / NEIN

*      Sind Sie für die Versammlungsfreiheit in Österreich? JA / NEIN

*      Soll das österreichische Volk eine Volksabstimmung nach positiven Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen einleiten können? JA / NEIN

*      Sind Sie für ein faires Wahlrecht (insbesondere für ein Verhältniswahlrecht laut Bundesverfassung), ohne %-Hürden? JA / NEIN

*      Sind Sie für eine Verkürzung der Legislaturperiode auf 2 Jahre? JA / NEIN

*      Sind Sie für die Abschaffung der Briefwahl (da diese gegen das persönliche und geheime Wahlrecht laut Bundesverfassung verstößt)? JA / NEIN

*      Wahlrecht nur für volljährige österreichische Staatsbürger? JA / NEIN

 

Der EU-Wiederaufbauplan und Österreichs Verluste

Österreich => EU: 12,0 Mrd. €

EU => Österreich: 3,5 Mrd. €

Ergebnis für Österr.: 8,5 Mrd. €

oder ca. 1000 Euro Nettoverlust pro Österreicher

Sie können das besser entscheiden. Deshalb jetzt das ECHTE-Demokratie-Volksbegehren unterschreiben => www.echte-demokratie.at

 

*      Sind Sie für Ausgangsbeschränkungen der (ungetesteten) Bevölkerung? JA / NEIN
(Was man alles testen könnte: Coronagrippe, Delta-Variante, Wuhan-Variante, Südafrika-Variante, Omikron-Variante, 30-Coronavirus-Mutationen, Vogelgrippe, Schweinegrippe, Herpes, HIV, Hepatitis, ...)

*      Sind Sie für die Impffreiheit (und somit gegen den Impfzwang) in Österreich? JA /NEIN

*      Sind Sie für Erwerbsfreiheit in Österreich? JA / NEIN

*      Sind für die Beibehaltung von Bargeld? JA / NEIN

*      Sind Sie nur mehr für elektronisches Geld? JA / NEIN

*      Sind Sie für ein Gentechnikverbot in Lebensmitteln? JA / NEIN

*      Sind Sie für Änderungen beim Asylgesetz, in Richtung vorübergehender Schutz bis maximal 3 Jahre? JA / NEIN

*      Sind Sie für ein Export-/lmport-Verbot von Lebendtieren? JA / NEIN

*      Sind Sie für die Abschaffung der 2x jährlichen Uhrenumstellungen? JA / NEIN

*      Sind Sie für die dauerhafte Normalzeit = Sonnenzeit oder für die Sommerzeit (+ 1 Stunde) oder für die Winterzeit (-1 Stunde)?

*      Sind Sie für Grenzkontrollen an der Staatsgrenze? JA / NEIN

*      Sind Sie für Gesundheitskontrollen an der Staatsgrenze? JA / NEIN

*      Sind Sie für die Beibehaltung der immerwährenden Neutralität Österreichs? JA /NEIN

*      Sind Sie für Überflug- und Durchfahrtsrechts von USA-Armee-Soldaten in Österreich? JA / NEIN

*      Sind Sie für Auslandseinsätze / Kriegseinsätze des österreichischen Bundesheeres in Afghanistan, Mali, Libanon? JA / NEIN

*      Sind Sie für den EURATOM-Ausstieg Österreichs? JA / NEIN

*      Sind Sie für Staatszuschüsse an extrem klimaschädliche Betriebe (z. B. Fluggesellschaften wie die AUA)? JA / NEIN

*      Sind Sie für den Rücktritt der derzeitigen Bundesregierung? JA / NEIN

Dieses Volksbegehren will, dass Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen verpflichtend zu Volksabstimmungen führen.

 

Daher ist der Artikel 41 Abs. 2 der Bundesverfassung zu ergänzen:

Jedes von 100 000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Länder unterstützte Volksbegehren ist von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat zur Behandlung vorzulegen. Bei Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen sind zwingend Volksabstimmungen abzuhalten, falls das Parlament nicht von sich aus dem Inhalt des Volksbegehrens zustimmt und die betreffende Gesetze dahingehend abändert. ...

und Artikel 43. B-VG ist abzuändern:

Einer Volksabstimmung ist jeder Gesetzesbeschluss des Nationalrates nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art. 42 beziehungsweise gemäß Art. 42a, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, zu unterziehen, wenn der Nationalrat es beschließt oder die Mehrheit der Mitglieder des Nationalrates es verlangt. Weiters soll eine Volksabstimmung umgehend abgehalten werden, wenn ein Volksbegehren mit mehr als 100.000 Unterstützungserklärungen dies fordert.

 

1.5. ECHTE Demokratie braucht ein FAIRES Wahlrecht

 

1.5.1. Eine gute Demokratie kann es nur mit einem fairen Wahlrecht geben.

 

1.5.2. Nur ein gleiches Wahlrecht in allen Bundesländern ist fair und leicht verständlich. Vorschlag zur Gesetzesänderung:

In den Landesverfassungsgesetzen und Landesbürgerevidenzgesetze von NÖ und Burgenland ist die Wahlberechtigung von Zweitwohnsitzern zu streichen, da diese eben nicht gleich mit Hauptwohnsitzern sind.

(Derzeitige Ausgangslage: Z. B. waren in Niederösterreich (bis Feb. 2022) und sind im Burgenland Zweitwohnsitzer wahlberechtigt, in Wien und anderen Bundesländer nicht. Wer entscheidet, wer nun als Zweitwohnsitzer wahlberechtigt ist? Der (parteipolitische) Bürgermeister!)

 

1.5.3. Ein vorzeitiger Wahltag wird vom Volk bestimmt

(Derzeitige Ausgangslage: Dzt. wird der Wahltag vom Machtkartell der Regierungskoalition bestimmt. Dadurch kann einerseits eine korrupte und fehlgeleitete Regierungskoalition NICHT vorzeitig abgewählt werden. Das Volk muss derzeit bis zu 5 Jahre zuschauen, wie Österreich von der Regierungskoalition ausgebeutet und drangsaliert wird. Andererseits soll ein Regierungskartell nicht den Wahltag beliebig nach günstiger Stimmungslage für die Koalitionsparteien vorverlegen können.)

 

1.5.4. Ausreichende Vorlaufzeiten für Wahltermin, Stichtag, UE-Sammelfrist:

Lösungsvorschlag: Der Wahltermin muss zumindest 6 Monate vor dem Wahltag öffentlich bekannt gemachten werden. Der Stichtag sollte mindestens 6 Wochen vorher vom Nationalrat festgelegt und bekannt gegeben werden. Die Unterstützungserklärungsfristen sollten mindestens 4 Wochen dauern und in allen Gemeinden mit dem Stichtag beginnen. (Dzt. kann man in Wien bereits ab der Ausschreibung der Wahl Unterstützungserklärungen sammeln, während man in den anderen Bundesländern erst ab dem Stichtag – also erst 4 Wochen später – sammeln kann. Die verschiedene Interpretation ist ein klarer Verstoß gegen das „gleiche“ Wahlrecht. Wobei sogar das Sammeln der Unterstützungserklärungen gegen die übergeordnete Bundesverfassung, z. B. Art. 60 Abs. 3 B-VG, verstößt.)

(Derzeitige Ausgangslage: Die Vorlaufzeiten für die Festlegung des Wahltermins, des Stichtages und der Frist zum Sammeln der Unterstützungserklärungen sind viel zu kurz und gar nicht eindeutig im Gesetz festgelegt.)

 

1.5.5. Keine Änderungen der Wahlgesetze in laufenden Wahlverfahren.

Man würde meinen, dass sei selbstverständlich, dass Wahlgesetze nach einer Wahlausschreibung in laufenden Wahlverfahren nicht mehr geändert werden, ist es aber nicht in Österreich.

(Derzeitige Ausgangslage: Das ist es aber derzeit nicht der Fall, wie das Beispiel der Bundespräsiden- tenwahl 2022 in Österreich zeigt: Hier wurde nach der Ausschreibung der Wahl am 7.7.2022 (BGBI. II Nr. 273/2022) nachträglich noch das BPräsWG mittels Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 per 19.7.2022 geändert, das am 20.7.2022 in Kraft trat. Dabei wurde ausgerechnet das Formular für die Unterstützungserklärungen geändert. Das heißt, es war für die Wahl maßgeblich. (siehe dazu die VfGH-Entscheidung vom 05.10.2021 zur Stadtratswahl in Groß Gerungs, WI5/2021.)

 

1.5.6. Es sollte gleiche Regeln für alle wahlwerbenden Gruppen beim Sammeln von Unterstützungserklärungen gelten, solange man diese noch Sammeln muss. Weiters sollen von der Behörde fehlerhaft ausgestellte Unterstützungserklärungen nicht zu Lasten einer wahlwerbenden Partei gehen (so wie dies bei der OÖ-Landtagswahl 2021 der Fall war.)

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit werden die Parlamentsparteien, Landtagsparteien und Gemeinderatsparteien massiv bevorzugt, da diese für ihren Wahlantritt keine Unterstützungserklärungen im Volk sammeln müssen. Das heißt, die Parlamentsparteien, Landtagsparteien und Gemeinderatsparteien haben wesentlich weniger Aufwand zu leisten, als die neu antretenden Parteien. Das ist ein glatter Verstoß gegen das verfassungsgesetzlich festgelegte gleiche Wahlrecht.)

 

1.5.7. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen sollte auch für Wahlen mittels elektronischer Signatur ermöglicht werden:

Lösungsvorschlag: Falls man das Sammeln der Unterstützungserklärungen beibehalten möchte, sollten alle Unterstützungserklärungen bei Volksbegehren und bei Wahlen auf die gleiche Art und Weise unterschrieben werden können. (Dabei gibt es auch keinen Missbrauchsfall, denn im schlimmsten Fall gibt es einen Kandidaten mehr am Stimmzettel. Das wäre ja bei einer Wahl sogar etwas Gutes.)

Derzeitige Ausgangslage: Das Sammeln von Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Gruppen ist derzeit NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z. B. bei den Volksbegehren. Das schafft jede Menge unnötige Verwirrung bei den Wählern/-innen.

1.5.8. Die Anzahl der zu sammelnden Unterstützungserklärungen für einen Wahlantritt soll zumindest halbiert werden.

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

§42 (2) Nationalratswahlordnung ist folgendermaßen abzuändern:

Der Landeswahlvorschlag muss von Personen, die am Stichtag in einer Gemeinde des Landeswahl- kreises in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs. 1) waren, unterstützt sein, und zwar in den Landeswahlkreisen Burgenland und Vorarlberg von je 50, in den Landeswahlkreisen Kärnten, Salzburg und Tirol von je 100, in den Landeswahlkreisen Oberösterreich und Steiermark von je 200 und in den Landeswahlkreisen Niederösterreich und Wien von je 250 Personen. Hierbei sind dem Landeswahl- vorschlag die nach Muster Anlage 4 ausgefüllten und gemäß Abs. 3 eigenhändig unterfertigten Unter- stützungserklärungen anzuschließen.

Der Gesetzgeber kann – bis zu einer Abänderung durch den VfGH – auch überlegen, ob das Sammeln der Unterstützungserklärungen nicht gänzlich zu streichen ist, da diese gegen das „gleiche“ Wahlrecht verstoßen. Jede Person oder Partei – die kandidieren möchte – soll auch kandidieren können. Das Einreichen eines Wahlvorschlages soll ausreichen. Es soll das Volk entscheiden wer gewählt wird und nicht die gesammelten Unterstützungserklärungen darüber entscheiden, eine Partei oder ein Kandidat überhaupt am Stimmzettel steht und damit letztlich gewählt werden kann.

 

1.5.9. Registrierung durch das „Zentrale Wählerregister“ am Amt:

D.h. sobald eine Unterstützungserklärung bei einem Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt abgegeben wurde, ist diese gültig.

Derzeitige Ausgangslage: Das „Zentrale Wählerregister“ sollte nicht – wie bisher – nur bei Volksbegehren gelten, sondern auch bei Wahlen – insbesondere auch bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen.

 

1.5.10. Die Rücksendung der Unterstützungserklärungen an die Kandidaten ist sinnlos:

Lösungsvorschlag: Die Rücksendungsverpflichtung abschaffen.

Die Unterstützungserklärungen werden derzeit ohnedies bei einem Amt abgegeben. Das Innenministerium hat schon derzeit ein elektronisches Wählerverzeichnis und sammelt die Unter- stützungserklärungen bei Volksbegehren österreichweit elektronisch ein. Es ist daher nicht notwendig, dass – wie bisher – eine Rücksendung der Unterstützungserklärung an die Kandidaten in Papierform erfolgen müssen, die die Unterstützungserklärungen dann bei einem weiteren Amt – nämlich beim Innenministerium – einreichen müssen.

Derzeitige Ausgangslage: Die Rücksendeverpflichtung bringt keinen Mehrwert, außer der Post. Der Minderwert der derzeitigen Situation ist:

*      Einige Unterstützungserklärungen verschwinden bei der Post oder kommen zu spät an.

*      Einige Unterstützungserklärungen werden von den Unterstützungswilligen nie aufgegeben, da es am Kuvert oder an der Briefmarke scheitert oder weil sie darauf vergessen, den Brief rechtzeitig abzusenden. Das verringert die Chancen der Kandidaten erheblich, obwohl es nicht am Wählerwillen scheitert.

 

1.5.11. Jede wahlberechtigte Person sollte bei der Wahl zu einer Gebietskörperschaft auch für sich alleine antreten können, (und nicht nur als Teil einer Partei. Derzeit müssen Kandidaten eine Partei gründen oder einer Partei beitreten oder von dieser aufgestellt werden, um kandidieren zu können). Das würde ein Bürgerparlament ermöglichen (anstelle des derzeitigen Parteienparlaments).

 

1.5.12. Die Bundeswahlbehörde braucht einen Behördensitz (und nicht nur einen Briefkasten).

(Laut Mag. Robert Stein, Wahlrechtsabteilung und Stellvertreter des Bundeswahlleiters in der Bundeswahlbehörde, hat die Bundeswahlbehörde keine Anschrift und daher auch keinen Sitz; Qu.: „E‑mail“ vom 26. August 2022, GZ: 2022-0.611.512.

Daher konnten die Wahlwerber zur Bundespräsidentenwahl 2022 auch keine Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde einbringen, so wie das im §7 Abs. 1 BPräsWG gefordert wird. Beim Briefkasten im Innenministerium konnte man den Wahlvorschlag übrigens auch nicht einbringen.)

 

1.5.13. Es soll keine Gebühren für die Einreichung von Wahlvorschlägen geben.

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

Ersatzlose Streichung des § 43 Abs. 4 der Nationalratswahlordnung und § 7 Abs. 9 Bundespräsidentenwahlgesetz.

(Derzeitige Ausgangslage: Es ist nicht einzusehen, warum Parteien und Kandidaten Gebühren für die Einreichung eines Wahlvorschlages (= passives Wahlrecht) bezahlen müssen. Das ist ein Verstoß gegen das gleiche Wahlrecht, denn die einen Parteien – die ein Mandat bekommen – bekommen das Geld über die Parteienförderung wieder retour, die anderen nicht. Bei der Bundespräsidentschaftswahl bewirkt die Zahlungsverpflichtung von 3.600 € eine Diskriminierung jener Kandidaten, die sich das nicht leisten können. Diese Gebühr ist auch unsachlich, da die Gebühr nichts mit den Kosten einer Wahl zu tun hat, denn sonst müßte die Gebühr bei mehreren Kandidaten immer geringer werden. Das tut sie aber nicht. Dass Wähler keine Gebühr für das aktive Wahlrecht bzw. für eine Stimmabgabe bezahlen müssen, steht ja auch außer Streit.)

 

1.5.14. Keine Veröffentlichung von Umfragen mehr kurz vor dem Wahltag

Die Veröffentlichung von (manipulierten) Meinungsumfragen 3 Wochen vor dem Wahltag, gehören bei Strafe verboten.

(Derzeitige Ausgangslage: Wie man gerade in der der Affäre von Sebastian Kurz sieht, hat die ÖVP bzw. sein Umfeld die manipulierten Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Dies mit dem voraussichtlich Ziel, die Nationalratswahl zugunsten der ÖVP medial zu beeinflussen bzw. manipulieren. Gleichermaßen kann man auch andere Wahlen medial manipulieren.)

 

1.5.15. Die Briefwahl soll abgeschafft werden.

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

§38, 39, 40 und 60 der Nationalratswahlordnung sind ersatzlos zu streichen.

Bis zur Abschaffung der Briefwahl, sollen die Briefwahlunterlage nur mittels eingeschriebenen Briefen zugestellt werden dürfen.

 

(Derzeitige Ausgangslage: Die Briefwahl soll abgeschafft werden, da sie Tür und Tor zu einem Mißbrauch öffnet und eine Wahlmanipulation ermöglicht.

Bei der Briefwahl gibt es nämlich keine Wahlbehörde, die z. B. das persönliche und geheime Ausüben des Wahlrechts garantiert. So kann in Vereinen oder Moscheen gemeinsam, offen oder von anderen Personen gewählt werden. Damit ist das persönliche und geheime Wahlrecht nur mehr ein totes Recht, welches nur mehr am Papier steht.

Die Briefwahl wurde erst im Jahr 2007 eingeführt und machte die bis dahin geltende Wahlkartenwahl obsolet.

Die Briefwahl ermöglicht auch den verbotenen Stimmenkauf und gehört schon alleine deshalb abgeschafft.

Die Briefwahl wird teilweise als normaler Brief zustellt, womit nicht einmal sicher ist, dass die betroffene Person die Briefwahlunterlage übernommen hat.

Verfassungsbeschwerden gegen die Briefwahl gab es bereits mehrere. Die VfGH-Richter lehnten aber die Einsprüche gegen die Briefwahl ab, trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit. Somit ist nun der Gesetzgeber gefordert.)

 

1.5.16. Wahlkartenwahl (statt Briefwahl):

Mit einer Wahlkarte kann man in allen Wahllokalen Österreichs und im Ausland (z. B. in Botschaften) wählen gehen, falls man am Wahltag ortsabwesend ist. Wie bei der normalen Wahl (= Urnenwahl) am Hauptwohnsitz, gewährleistet bei einer Wahlkartenwahl eine Wahlkommission die geheime und persönliche Stimmabgabe in einem Wahllokal. Das hat viele Jahre in Österreich sehr gut funktioniert und soll daher wieder eingeführt werden.

1.5.17. Behinderte sollen auch wählen „gehen“ können.

Lösungsvorschlag: Alle Wahllokale sollen behindertengerecht zugänglich sein.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit können gehbehinderte Personen des öfteren nicht der Fall wählen „gehen“, z. B. wenn das Wahllokal im 1. Stock ist und kein Aufzug vorhanden ist. Wie soll der Behinderte mit seinem Rollstuhl oder Rollator in den 1. Stock kommen?

Dass sich mobilitätseingeschränkte Personen bereits Wochen vor der Wahl melden müssen, um am Wahltag barrierefrei wählen zu können, schränkt jedenfalls all jene Personen ein, die kurzfristig Einschränkungen erleben.)

 

1.5.18. Mit Kugelschreiber (statt mit Bleistiften) die Stimmzettel ankreuzen;

Lösungsvorschlag: Alle Wahllokale sind mit nicht-ausradierbaren Kugelschreibern auszustatten.

(Derzeitige Ausgangslage: Immer wieder werden Bleistifte in den Wahlzellen aufgelegt. Das Problem dabei ist, dass man Stimmabgaben ("Kreuze") mit Bleistift nachträglich ausradieren kann und abändern kann. Deshalb sollte sich jeder Bürger einen Kugelschreiber zur Stimmabgabe mitnehmen.)

 

1.5.19. Nur volljährige Österreicher sollen in Österreich wahlberechtigt sein; Es sollen nur volljährige Personen ab 18 Jahren wählen dürfen (statt bisher auch minderjährige Kinder). Begründung: Nur volljährige Menschen sind voll geschäftsfähig. Weiters ist es auch von Vorteil, dass damit Politik aus dem Schulunterricht (Mittelschule, Berufsschule) draußen gehalten werden kann.

 

1.5.20. Das Ausländerwahlrecht für EU-Bürger in Österreich abschaffen:

Das Ausländerwahlrecht der EU-Bürger in Österreich sollte auf allen Ebenen abgeschafft werden. Die Ebenen betreffen sowohl die Gemeindeebene, als auch die EU-Ebene.Das würde die Fremdbestimmung Österreichs verkleinern.

EU-Bürger können und sollen in ihrem Heimatland wählen, aber nicht im Gastland.

Artikel 23a. (1) Bundesverfassung: Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in Österreich auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag volljährig sind und am Stichtag der Wahl entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und nicht nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder die Staatangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union wahlberechtigt sind, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

1.5.21. Für einen einheitlichen, gleichzeitigen Wahlschluss in allen Sprengeln; Lösungsvorschlag: Für alle Sprengel soll es einen einheitlichen Wahlschluss geben. Dadurch kann es nicht passieren, dass schon Ergebnisse von Sprengeln im Umlauf sind, während andere noch wählen.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit ermöglicht der unterschiedliche Wahlschluss, dass viele Sprengel vor Wahlschluss ausgezählt werden und die Ergebnisse von Parteimitgliedern, die in den Wahlkommissionen sitzen, intern weitergegeben werden. D.h. die Parteien wissen dann, ob und wo es für sie knapp wird und können so ihren letzten Wahlkampeinsatz koordinieren. Das ist eine Diskriminierung all jener Parteien, die nicht in allen Sprengeln ihre Vertreter drinnen sitzen haben.)

 

1.5.22. Eine öffentliche Stimmenauszählung soll verpflichtend werden:

Das würde die Transparenz und damit die Glaubwürdigkeit von Wahlen erhöhen. z. B. durch die Anwesenheit von Medienvertretern oder einfachen Bürgern; z. B. durch Fernseh- und Video-Übertragungen, so wie in Großbritannien.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit erfolgt die Stimmenauszählung in Österreich geheim. Warum wohl?)

 

1.5.23. Das Verhältniswahlrecht: Jede Stimmer zählt gleich viel.

Ein faires Wahlrecht beinhaltet, dass jede Stimme gleich viel zählt und den gleichen Erfolgswert bei der Auszählung hat.

Das Verhältniswahlrecht laut Artikel 26 Abs. 1 der österr. Bundesverfassung ist einzuhalten und umzusetzen. Z. B. gab es bei der Nationalratswahl 2019 4.777.246 gültige Stimmen. Bei 183 Abgeordneten würde man für 1 Mandat somit 26.106 Stimmen benötigen. Das letzte Mandat (= Reststimmenmandat) sollte die Person bekommen, die am meisten Reststimmen erhalten hat.

z. B.

1 % der Stimmen soll auch ca. 1 % der Mandate ergeben.

2% der Stimmen soll auch ca. 2 % der Mandate ergeben, usw.

Viele Parteien im Nationalrat repräsentieren die Vielfalt des Volkes deutlich besser, als das jetzige unfaire Wahlrecht gemäß der Nationalratswahlordnung.

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

§ 100. (1) Nationalratswahlordnung ist folgendermaßen abzuändern:

Im zweiten Ermittlungsverfahren nehmen Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren gültige Stimmen erzielt haben.“.

(Derzeitige Ausgangslage: Die %-Hürden bei der Mandatsvergabe für den Einzug ins Parlament sollen abgeschafft werden, da diese nicht dem Verhältniswahlrecht entsprechen und daher verfassungswidrig sind. Wir wollen keine Abänderungen und Uminterpretationen der Bundesverfassung durch einfache Gesetze oder durch den Verfassungsgerichtshof.)

 

1.5.24. Die Legislaturperiode soll auf 2 Jahre verkürzt werden.

Damit könnte der Machtmissbrauch durch die Parteienvertreter im Parlament klein gehalten werden. Vorschlag zur Gesetzesänderung:

Artikel 27. (1) Bundesverfassung: Die Gesetzgebungsperiode des Nationalratsrates dauert zwei Jahre, vom Tag seines ersten Zusammentrittes angerechnet, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Nationalrat zusammentritt.

 

1.5.25. Beschränkung der Amtszeit von Nationalratsabgeordneten auf max. 10 Jahre:

Um Machtmissbrauch und Korruption zu minimieren, sollte man bei Parlamentariern eine Funktionsdauer von max. 10 Jahren vorsehen.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit gibt es keine Höchstdauer für Nationalratsabgeordnete. D.h. es kann derzeit auch jemand 25 Jahre und noch länger Abgeordneter sein.)

 

1.5.26. Die Wahlbehörden gehören von parteifreien Wahlbeisitzern besetzt.

Lösungsvorschlag: Wahlbehörden sollen nur mit Beisitzern besetzt werden, die keiner Partei angehören. Denn nur Wahlbeisitzer, die keiner Partei angehören, sind weitgehend unbefangen und unparteiisch. Nur so kann ein korrektes Wahlergebnis sichergestellt werden!!!

Alternativvorschlag: Jede wahlwerbende Partei kann gleich viele Wahlbeisitzer stellen. Die Wahlbehörden sollten medienöffentlich zugänglich sein. Transparenz schafft Vertrauenswürdigkeit in die Abläufe und in das Wahlergebnis.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit werden die Wahlbehörden (Bundeswahlbehörde, Landeswahlbe- hörden, Gemeindewahlbehörden.) mit Wahlbeisitzern von den Parlamentsparteien besetzt. Diese geloben per Handschlag ihre Unparteilichkeit und Unbefangenheit. Das ist klarerweise eine Farce.)

 

1.5.27. Eine Amtsverschwiegenheit für Wahlzeugen und Vertrauenspersonen sollen bis zum Wahlschluss gelten:

Auch Wahlzeugen und Vertrauenspersonen sollen bis zum Wahlschluss keine Informationen nach außen geben dürfen, um Wahlmanipulationen zu verhindern.

§61 Abs. 2 der Nationalratswahlordnung sollte dahingehend korrigiert werden.

(Anm.: Derzeit geben die Wahlzeugen Informationen an ihre Parteien, wer schon wählen war und wer nicht. Die Parteien vergleichen dann die Wählerliste mit ihrem Mitgliederverzeichnis und drangsalieren dann ihre Mitglieder, doch endlich wählen zu gehen. Manchmal wird den Parteimitgliedern sogar ein Shuttle-Service der Parteien zum Wahllokal angeboten. Dadurch wird von den jeweiligen Parlamentspar- teien versucht, ihr Wahlergebnis positiv zu beeinflussen.)

 

 

 

1.5.28. Niederschriften und Wahlprotokolle gehören veröffentlicht:

Das würde eine Wahl für jeden Bürger nachvollziehbar machen.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit sind alle Wahlprotokolle geheim. Auf der obersten Ebene – der Bundeswahlbehörde – wird kein einziges Wahlprotokoll einer Landeswahlbehörde vorgelegt. Die Niederschrift bzw. das Protokoll einer Sitzung der Bundeswahlbehörde ist wiederum geheim. Nicht einmal die Beisitzer der Bundewahlbehörde erhalten ein Protokoll.)

 

1.5.29. Es sollte für jeden Wahlberechtigten ein Recht zur Wahlanfechtung geben.

Das würde die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit einer Wahl und somit die Glaubwürdigkeit erhöhen.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit können nur wahlwerbenden Parteien eine Wahlanfechtung beimVerfassungsgerichtshof einbringen.)

 

1.5.30. Die Parteienförderung gehört massiv gesenkt, fairer gestaltet und auch für Kleinstparteien zugänglich gemacht.

Eine besondere Förderung von Kleinstparteien, die es bei der letzten Wahl nicht in den Nationalrat geschafft haben, wäre erstrebenswert. Beispielsweise wären Wahlkampfentschädigungen bzw. Ergebnisfinanzierung pro gültiger Stimme bei der letzten Wahl sinnvoll. Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. lnsoferne ist es gerechtfertigt, dass auch Klein- und Kleinst- parteien gefördert werden.

 

1.5.31. Die Abwahl des Bundespräsidenten soll durch das Volk möglich werden.

Lösungsvorschlag: Änderung des §60 (6) B-VG:

Vor Ablauf der Funktionsperiode kann der Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden. Die Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn ein Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen oder die Bundesversammlung es verlangen. ...

(Derzeitige Ausgangslage: Der Bundespräsident kann derzeit zwar mittels Volksabstimmung abgewählt werden (Art. 60 Abs. 6 B‑VG), allerdings kann das Volk diese Volksabstimmung nicht selbst einleiten, sondern nur die parteipolitisch besetzte Bundesversammlung.)

 

1.5.32. Verhältniswahlrecht statt D’Hondt-Wahlverfahren:

In Artikel 26. der Bundesverfassung ist die Verhältniswahl gesetzlich festgelegt:

(1) Der Nationalrat wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der Männer und Frauen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Das Verhältniswahlrecht – wo jede Stimme gleich viel zählt – sollte bei allen Wahlen in Österreich gelten. Die Verteilung der Mandate muss nach dem „Verhältnis der Parteisummen“ erfolgen, so der Verfas- sungsgerichtshof. Das verstehe man unter einem „gleichen Wahlrecht“. In der Praxis bedeutet das, die Anwendung der Hare/Niemeyer-Verfahrens. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht.

(Derzeitige Ausgangslage: Bei Mandatsvergaben wird in Österreich oft das D’Hondt-Verfahren angewandt. Das ein Divisorverfahren mit Abrundung, bei dem Großparteien profitieren und kleinere Parteien benachteiligt werden. Deshalb wurde z. B. die Stadtratswahl in Groß-Gerungs schon 2x vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, weil die Mandatsvergabe nicht dem Wählerwillen entsprach. Diese Bevorzugung der Großparteien verstößt gegen das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung und im Speziellen gegen das Recht auf gleiches Gewicht aller Wählerstimmen. (Vorgeschichte: Die ÖVP hatte mit 68% der Stimmen, 100% der 5 Stadtrats- mandate nach dem D’Hondt-Verfahren für sich beansprucht und sich selbst zugeteilt und damit 2x beim VfGH verloren. Das war auch dem Verfassungsgerichtshof zu krass und er wich von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. Nun ging 1 Stadtrat an SPÖ und 1 Stadtrat an die FPÖ.)

*      Entscheidungen: Verfassungsgerichtshof, Wien, Wl6/2020 vom 8. Oktober 2020 und WI5/2021 vom 05.10.2021.

*      Zeitungsartikel von heute vom 28.10.2021.

 

1.5.33. Mandatsverschiebungen mit einem fairen Wahlrecht:

(d.h. ohne Anwendung der 4%-Hürde bzw. Sperrklausel in §100 und §107 der NRWO.)

Mandatsraub bei der Nationalratswahl 2017 in Österreich:

Welcher Partei wieviele – der ihnen aufgrund des Wahlergebnisses zustehenden – Mandate bei der Nationalratswahl 2017 geraubt wurden:

GRÜNE: 3,8%, 7 Mandate

GILT: 0,95%, 2 Mandate

KPÖ: 0,8%, 1 Mandat

In Summe 5,5% bzw. 10 Mandate, die ihnen vorenthalten ("geraubt") wurden.

 

Wer diese legal geraubten Mandate verloren hätte?

ÖVP· -4 Mandate

SPÖ: -3 Mandate

FPÖ: -3 Mandate

 

Mandatsraub bei der Nationalratswahl 2013 in Österreich:

Welcher Partei wieviele – der ihnen aufgrund des Wahlergebnisses zustehenden – Mandate bei der Nationalratswahl 2013 geraubt wurden:

BZÖ: 3,5%, 6 Mandate

KPÖ: 1,0%, 2 Mandate

Piratenpartei: 0,8%, 1 Mandat

In Summe 5,3% bzw. 9 Mandate, die ihnen vorenthalten ("geraubt") wurden.

 

Wer diese legal geraubten Mandate verloren hätte?

SPÖ: -3 Mandate

ÖVP: -3 Mandate

FPÖ: -2 Mandate

Grüne: -1 Mandat

D.h. man sieht, ein faires Wahlrecht betrifft alle Parteien, (ist also kein links-rechts-Thema).

Siehe auch die Forderungen der lnteressensgemeinschaft für ein => faires Wahlrecht

 

1.6. ECHTE Demokratie braucht eine echte GEWALTENTEILUNG / GEWALTENTRENNUNG:

 

1.6.1. Der Sinn der Gewaltenteilung bzw. Gewaltentrennung ist, dass sich die Staatsmacht auf verschiedene Gruppen verteilt, die sich gegenseitig kontrollieren sollen.

So sollte es zu möglichst geringem Machtmissbrauch und möglichst wenig (Parteien-)Korruption kommen. Durch Gewaltenteilung wird verhindert, dass eine Partei die Mehrheit im Parlament, in der Bundesregierung, im Verfassungsgerichtshof, im Rechnungshof und im ORF gleichzeitig hat (so wie das derzeit leider mit der ÖVP der Fall ist).

(Exkurs: Grundsätzlich ist die Gewaltenteilung in der Bundesverfassung oberflächlich verankert. Der Verfassungsgerichtshof schaut derzeit beim Bruch der Gewaltentrennung zu, ohne den Missstand zu beseitigen.)

1.6.2. Die Staatsgewalt soll in LEGISLATIVE, EXEKUTIVE u. JUDIKATIVE Gewalt aufgeteilt werden. (siehe Charles Montesquieu, vom Geist der Gesetze, 1748)

Diese Staatsgewalten haben nicht nur – wie bisher – formal, sondern auch inhaltlich voneinander unabhängig zu sein. D.h. getrennte Wahlen für die Wahl der Mitgliedern der jeweiligen Staatsgewalt. Parteien dürfen nur bei Wahlen zur Legislative antreten. Bei der Wahl der Exekutive und Judikative sollen nur natürliche Personen zur Wahl antreten dürfen, die keiner Partei zugehörig sind (aber keine juristische Personen, wie z. B. Parteien.)

 

1.6.3. Für jede Staatsgewalt soll es eine eigene Wahl geben.

Die Gewaltentrennung der Staatsgewalten wird am besten durch getrennte Wahlen erreicht. Parteimitglieder sollten bei der Jobbesetzung in den Gerichten und in der Bundes- und Landesregierung ausgeschlossen sein.

(Exkurs: Was bei einer echten Gewaltentrennung nicht mehr ginge wäre, dass eine Partei mit einer absoluten Mehrheit im Parlament, auch – automatisch oder sonst wie – die Mehrheit in den anderen Gewalten erhält. Denn sonst wäre die Gewaltentrennung nur eine scheinbare und würde nicht funktionieren. Wer meint, die getrennten Wahlen wären zu teuer, der soll sich einmal überlegen, wie hoch der Korruptionsschaden durch die derzeitigen Strukturen ohne Gewaltenteilung ist.)

 

1.6.4. Es braucht Ausschließungsgründe für die Bewerbung von Personen von anderen Staatsgewalten. (Abkühlphase 10 Jahre)

Personen sollten nicht zwischen den Gewalten hin- und herspringen dürfen. Unser Vorschlag wäre eine Abkühlphase von 10 Jahren, nach der erst der Umstieg von einer Gewalt auf eine andere möglich ist.

(Derzeitige Ausgangslage: Beispiele:

Es soll nicht möglich sein, dass Sebastian Kurz zum Nationalrat gewählt wird (= Gesetzgebung) und dann Bundeskanzler (= Chef der Staatsverwaltung, Exekutive) wird, dort zurücktritt und anschließend wieder im Parlament auftaucht und von dort aus die Staatsverwaltung (= Bundesregierung) kontrolliert!). Es soll nicht möglich sein, dass Mandatare – wie Werner Kogler – für das Europaparlament gewählt werden und noch während dieser Periode für das österreichische Parlament gewählt werden (= Legislative) und dann den Job als Vizekanzler (= Exekutive, Staatsverwaltung) annehmen. Es soll nicht möglich sein, dass Wolfgang Brandstetter als Justizminister (= Exekutive) anschließend in den Verfassungsgerichtshof (= Judikative) wechselt. Es soll nicht möglich sein, dass die Verfassungsgerichtshofs- präsidentin (Judikative) Brigitte Bierlein anschließend Bundeskanzlerin (= Exekutive) wird.)

 

1.6.5. Die Gewaltentrennung braucht es auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.

Will man Machtmißbrauch und Korruption wirksam bekämpfen, so braucht es die Gewaltentrennung auf allen 3 Verwaltungsebenen des Staates. In den Landtagen und Gemeinderäten gibt es das gleiche Problem, wie auf Staatsebene.

 

1.6.6. Verbot von Kartellbildungen ("Koalitionen") von Parteien im Nationalrat, in den Landtagen und in den Gemeinderäten.

Das Ziel sind Gesetze, die dem Volkswillen entsprechen und nicht den Parteienwillen abbilden. Kartelle / Koalitionen dienen nicht dem Volk und sind daher zu verbieten. Kartelle / Koalitionen sind der pure Machtmißbrauch und daher abzustellen. (Derzeitige Ausgangslage: Derzeit werden von den Parteien nicht nur die Wahlen manipuliert, sondern auch nachher die Umsetzung der Wahlergebnisse. Mit den Kartellen ("Koalitionen") im Parlament, wird die Repräsentativität (= Abbildung des Volkswillens) im Nationalrat umgangen. Es zählt nicht mehrder Wählerwille, sondern es entsteht ein Kuhhandel der beiden Kartellpartner. Dabei stimmt der eine Kartellpartner beim anderen mit, um sich Vorteile gegenüber der Opposition zu verschaffen. Kartelle führen zu Machtmißbrauch. Kartelle sind in der Wirtschaft längst verboten, aber in der Politik Realität.)

 

Maßnahmen im Nationalrat:

1.6.7. Die Freiheit des einzelnen Mandatars gehört aufgewertet.

Der Klubzwang der Parteiklubs gehört gesetzlich bei Strafe verboten.

 

1.6.8. Wichtig wäre ein Sexismusverbot…

… und somit auch das Verbot eines Reißverschlußsystems nach Geschlechtern.

 

1.6.9. Mandatsvergabe nach Anzahl der Vorzugsstimmen:

Die Wahl der Abgeordneten soll nach Anzahl der Vorzugsstimmen (und nicht wie bisher nach Parteienlisten) erfolgen.

(Derzeitige Ausgangslage: Übrigens, wußten Sie, dass Karl Nehammer mit nur 366 Bundes-Vorzugsstimmen – in den Nationalrat (= Legislative) gewählt wurde, um jetzt Bundeskanzler (= Chef der Exekutive) zu sein, für diese Funktion er definitiv nicht vom Volk gewählt wurde.)

 

1.6.10. Für eine freie Bildung von Mehrheiten im Parlament bei jedem Sachthema. Das wäre der eigentliche Sinn der repräsentativen Demokratie!

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit läuft es völlig verkehrt. Derzeit wird das Parlament zum Erfüllungsgehilfen der Regierung gemacht. Die Regierung wurde dabei nicht einmal vom Volk gewählt.)

 

Maßnahmen in der Staatsverwaltung / Regierung:

1.6.11. Die Minister bzw. die Bundesregierung dürfen – aufgrund der Gewaltenteilung – keine Gesetzesvorlagen mehr einbringen dürfen, sondern sollen nur mehr Gesetze vollziehen.

 

1.6.12. Die Minister müssen Qualifikationen für ihren Job haben.

Die Berufsvoraussetzungen müssen durch Bewerbungsunterlagen nachgewiesen werden.

 

1.6.13. Das Volk soll die jeweiligen Bundesminister in einer eigenen Wahl wählen. Krasse Fehlbesetzungen können so vermieden werden.

(Derzeitige Ausgangslage: Norbert Darabos (Wehrdienstverweigerer) oder Fr. Mag. Claudia Tanner (sie war nie beim Bundesheer oder Zivildienst) als Verteidigungsminister sind die offensichtlichsten Fehlbesetzungen in der Regierung. Diese Personen haben ihre Jobs nur aufgrund der fehlenden Gewaltentren- nung von „ihrer Partei“ bekommen. Das ist purer Machtmißbrauch und Postenschacher.

Wie kann man das verhindern?

Indem die Regierung (eigentlich Staatsverwaltung) separat vom Nationalrat (Gesetzgebung) gewählt wird.

z. B. Ausschreibung der Wahl der 12 – 15 Minister.

=>    Definition der Vorkenntnisse samt Praxis der Bewerber.

=>    verschiedene Bewerber zu jedem Ministeramt

=>    Wahl + Stichwahl durch das Volk.

Das Ergebnis lautet mit ganz großer Wahrscheinlichkeit nicht Klaudia Tanner als Verteidigungsministerin oder Karl Nehammer als Innenminister oder Gernot Blümel als Finanzminister oder Rudolf Anschober als Gesundheitsminister.

Traurige Berühmtheit erlangte die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschba- cher, die wegen ihrer abgeschriebenen und stümperhaften Diplomarbeit im Jänner 2021 zurücktrat. Sebastian Kurz könnte – aufgrund der Gewaltentrennung – auch nicht Bundeskanzler werden, wenn er doch in den Nationalrat gewählt wurde. Für Minister gilt das Gleiche.

 

Maßnahmen an den Gerichtshöfen:

1.6.14. Keine Parteipolitik an Gerichtshöfen:

Parteipolitik muss aus den unabhängigen Gerichten draußen gehalten werden.

(Das funktioniert nicht, wenn die Parteien die Richter – auf welche Weise auch immer – nominieren und ernennen.)

D.h. auch hier braucht es eigenständige Wahlen im Sinne der Gewaltentrennung.

Durch Wahlen entsteht die Diskussion, wer denn der bessere Kandidat sei. Schon alleine das würde viel zum Guten bewirken.

 

 

 

 

1.6.15. Höchstrichter sollen vorher Richter gewesen sein:

Die Kandidaten für die Höchstgerichte sollen Richter sein oder zumindest in ihrem Leben einmal Richter gewesen sein. (Das ist derzeit leider bei den 14 Höchstrichtern nicht der Fall!) Die Kandidaten bewerben sich und stellen sich der Öffentlichkeit vor. Das Volk entscheidet.

(Derzeitige Ausgangslage: Das Volk kann schwer schlechter entscheiden, als das, was wir bisher in Österreich erlebt haben.

z. B. der VfGH entschied, dass die Briefwahl verfassungskonform sei (entgegen dem geheimen und persönlichen Wahlrecht, das in der Bundesverfassung verankert ist)

z. B. der VfGH entschied sich für ein drittes Geschlecht / intersexuelle Personen

z. B. der VfGH und die Homoehe => https://presse.dsp.at/einrichtungen/kommunikation/artikel/2018/homoehe-ex-hoechstrichter-kritisiert-verfassungsgerichtshof

z. B. der VfGH und die Aufnahme von Asylwerbern.

 

1.6.16. Für starke Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung,

z. B. durch eine (partei-)unabhängige Staatsanwaltschaft + (partei-)unabhängige Gerichte.

 

1.6.17. Die Dienstdauer der Verfassungsrichter beschränken:

Die Verfassungsrichter sollen maximal auf 10 Jahre bestellt werden.

 

Maßnahmen im Rechnungshof:

1.6.18. Die Besetzung des Präsidenten des Kontrollorgans „Rechnungshof“ muss ein Oppositionsrecht werden.

(Derzeitige Ausgangslage: Derzeit ist die Rechnungshofpräsidentin mit Fr. Dr. Margit Kraker ebenfalls von der regierenden ÖVP besetzt. D.h. die ÖVP-Rechnungshofpräsidentin prüft derzeit die unter Korruptionsverdacht stehende ÖVP.Was für ein Ergebnis will man sich da erwarten?) Aber auch bei den untergeordneten Postenbesetzungen sollte es mehr Objektivität und Transparenz geben. (siehe => Gerichtsprozess vom 9.6.2021 wegen Postenbesetzung im Rechnungshof)

 

1.7. RECHTSSTAATLICHKEIT:

1.7.1. Das Recht geht vom Volk aus. (Art. 1 der Bundesverfassung).

Das muss auf in Zukunft so bleiben.

 

1.7.2. Die Unversehrtheit des Menschen muß wieder gewahrt werden.

Daher sind (angeblich gesundheitlich notwendigen) Zwangsmaßnahmen an Menschen unzulässig.

 

1.7.3. Handlungen des Staates sollen wieder auf der Bundesverfassung und auf Gesetzen beruhen.

Alles andere ist Willkürherrschaft bzw. Diktatur.

 

1.7.4. Der Gesetzgeber soll wieder das österreichische Parlament sein.

(aber nicht der Gesundheitsminister oder der Innenminister oder der Bundeskanzler oder die Wirtschaftskammer oder Arbeiterkammer und auch nicht die EU und die WHO).

 

1.7.5. Der österreichische Gerichtsbarkeit soll wieder (partei-)unabhängig werden.

D.h., die Richter sollen nach den bestehenden Gesetzen entscheiden, aber nicht nach politischen Vorgaben. Die Richter sollen aufgrund ihrer juristischen Leistung und ihren sozialen Fähigkeiten ihr Richteramt erhalten, aber nicht aufgrund ihres Parteibuches oder ihrer Parteinähe.

(Derzeit werden die 14 Verfassungsrichter politisch von den Parlamentsparteien besetzt. Somit ist maximale politische Abhängigkeit garantiert.)

 

 

 

 

1.7.6. Transparente Gerichtsentscheidungen erhöhen das Vertrauen der Bürger in die Justiz:

Die Justiz ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.Tatsächlich verliert die Justiz aber das Vertrauen der Bürger immer mehr. Dieser Vertrauensverlust kann mit intransparenten Gerichtsentscheidungen begründet werden, z. B. bei Nichtwiedergabe von Beschwerdevorbringen vermutlich insbesondere zwecks Verschleierung. Das Volk kann so den rechtserheblichen Sachverhalt nicht erkennen und nicht mehr überprüfen, ob sich die Höchstrichter an die Gesetze gehalten haben. Das wäre aber in einer Demokratie sehr wichtig. Weiters sollten Ton- und/oder Videoaufnahmen von Kläger, Beklagten und unbeteiligten Dritten bei Gericht zugelassen werden. Diese sollten als Beweismaterial für die Betroffenen in nachfolgenden Gerichtsverhandlungen herangezogen werden dürfen. Insgesamt würde sich dadurch die Transparenz von Gerichtsverhandlungen erhöhen. Manipulative und willkürliche Gerichtsverhandlungen durch Richter könnten so durch die Betroffenen und Verurteilten aufgedeckt werden. (Das wollen die Richter klarerweise nicht). Protokolle von Gerichtsverhandlungen sollten den Beteiligten vor dem Urteil zugestellt werden (und nicht erst auf Verlangen nachträglich nach dem Urteil, wie z. B. beim Landesverwaltungsgericht in NÖ). Falls es zu einem Einspruch gegen ein vom Richter unvollständig oder manipulativ verfaßtes Protokoll einer Gerichtsverhandlung kommt, so müßte auch das Gerichtsurteil nachträglich korrigiert werden.

 

1.7.7. Die Polizei soll auf Seiten des Volkes und der Bundesverfassung und im Zweifelsfall auf Seiten der Bürger stehen, statt auf der Seite des Innenministers, wenn dieser offensichtlich verfassungswidrig handelt und entscheidet. Ein Diensteid der Polizisten gilt dem Staat Österreich, nicht dem Innenminister!

 

1.7.8. Die Polizei soll Kundgebung & Demonstrationen und deren Teilnehmer beschützen, (und diese nicht drangsalieren, so wie das 2021 der Fall war).

 

1.7.9. Die Polizei soll de-eskalierend auf die Leute einwirken (und nicht eskalierend).

 

1.7.10. Die Polizei soll wieder „Freund und Helfer“ der (normalen) Menschen werden.

 

1.7.11. Das Betreten von Wohnungen und Häusern im Privateigentum soll für die Polizei nur mit richterlichem Beschluß erlaubt sein.

 

1.7.12. Der Bundes-Verfassungsschutz soll gegen offensichtlich verfassungswidrige Gesetze beim Verfas- sungsgerichtshof Verfassungsbeschwerden einbringen können und nicht warten müssen, bis Leute aus dem Volk eine solche einbringen. Es sollte nicht so sein, dass das Volk bislang über 28 Bundesverordnungen (COVID-Maßnahmenverordnungen) wegen Verfassungswidrigkeit erfolgreich bekämpft hat und der Verfassungsschutz immer noch untätig ist!!!

 

Mag. Robert Marschall,

Bevollmächtigter des „ECHTE-Demokratie – Volksbegehrens“;

 

Ende.


 

2.

Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:

 

 

Vor- und Familienname

Bevollmächtigte(r)

Mag. Robert MARSCHALL

1. Stellvertreter(in)

Ing. Andre HUTTER

2. Stellvertreter(in)

Ing. Michael FICHTENBAUER

3. Stellvertreter(in)

Alexandra PICHLER-GERITZ

4. Stellvertreter(in)

Gerlinde WOLZ

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 9. Mai 2023 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.


Bundeswahlbehörde

Zl. 2023-0.340.639

Volksbegehren „ECHTE Demokratie - Volksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 7/2023, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2023 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „ECHTE Demokratie - Volksbegehren“ festgestellt:

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen)

Stimm-beteiligung in %

Burgenland

233.186

4.008

1,72

Kärnten

432.699

8.371

1,93

Niederösterreich

1.292.692

31.123

2,41

Oberösterreich

1.097.199

26.588

2,42

Salzburg

391.406

7.638

1,95

Steiermark

952.310

18.693

1,96

Tirol

539.305

9.268

1,72

Vorarlberg

274.735

5.346

1,95

Wien

1.131.938

20.584

1,82

Österreich

6.345.470

131.619

2,07

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                               Mag. Gregor Wenda, MBA


4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen

Unterstützungs-erklärungen

Eintragungen

Burgenland

233.186

4.008

1,72 %

2.790

1.218

Kärnten

432.699

8.371

1,93 %

6.250

2.121

Niederösterreich

1.292.692

31.123

2,41 %

22.578

8.545

Oberösterreich

1.097.199

26.588

2,42 %

19.488

7.100

Salzburg

391.406

7.638

1,95 %

5.514

2.124

Steiermark

952.310

18.693

1,96 %

13.564

5.129

Tirol

539.305

9.268

1,72 %

6.840

2.428

Vorarlberg

274.735

5.346

1,95 %

4.147

1.199

Wien

1.131.938

20.584

1,82 %

14.882

5.702

Österreich

6.345.470

131.619

2,07 %

96.053

35.566