2095 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 133/2022, wird wie folgt geändert:

Dem § 3 Z 4 wird folgende lit. p angefügt:

             „p) zur Finanzierung von bis zu 1,25 Millionen Euro der Gemeindemittel der Gemeinde Arriach sowie von bis zu 1,75 Millionen Euro der Gemeindemittel der Gemeinde Treffen am Ossiacher See für Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Wildbachverbauung gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985 am Treffnerbach und dessen Zubringern Arriacherbach, Pöllingerbach, Hütterbach und Talkenbach.“