Erläuterungen

I. Allgemeiner Teil

Am 29. Juni 2022 wurde Kärnten von schweren Unwettern getroffen, wobei insbesondere in den beiden Gemeinden Arriach und Treffen am Ossiacher See schwere Schäden an der Infrastruktur entstanden. Als Folge des Hochwassers wurden auch Projekte des Hochwasserschutzes und der Wildbachverbauung am Treffnerbach und dessen Zubringern mit Gesamtkosten von rd. 23,0 Millionen Euro erforderlich, wobei auf diese beiden Gemeinden anteilige Finanzierungsbeiträge iHv. rd. 3,0 Millionen Euro entfallen.

Das besondere und einmalige Ausmaß, mit dem diese beiden Gemeinden von der Katastrophe getroffen wurden, führt zu einer finanziellen Belastung, die deren finanzielle Möglichkeiten übersteigt. Mit diesem Gesetz soll daher die Finanzierung der anteiligen, auf die Gemeinden Arriach und Teffen am Ossiacher See entfallende Kosten an den Projekten des Hochwasserschutzes und der Wildbachverbauung am Treffnerbach und dessen Zubringern, die als Folge des Hochwassers am 29. Juni 2022 erforderlich wurden, aus Mitteln des Katastrophenfondsgesetzes sichergestellt werden, um die Finanzierung dieser dringend erforderlichen Projekte sicherzustellen.

II. Besonderer Teil

Zu § 3 Z 4 lit. p KatFG 1996:

Den Gemeinden Arriach und Treffen am Ossiacher See werden insgesamt bis zu 3,0 Millionen Euro zur Finanzierung deren Anteile gemäß Wasserbautenförderungsgesetz 1985 für die Durchführung von Wildbachverbauungen und Hochwasserschutzmaßnahmen am Treffnerbach und dessen Zubringern Arriacherbach, Pöllingerbach, Hütterbach und Talkenbach aus Mitteln des Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.