Vorblatt
Ziel(e)
- Hebung von Synergiepotentialen in Betrieb, Bereitstellung und Ausbau der Schieneninfrastruktur der Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (GKB) sowie Entlastung des Bundesbudgets
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH in die ÖBB-Infrastruktur AG
- Gesetzliche Sicherstellung der Ansprüche der Bediensteten des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB
- Vertragliche Sicherstellung der Synergieeffekte für den Bund durch die Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur werden gegenüber dem Status quo im Zeitraum 2024 bis 2027 insgesamt beträchtliche Entlastungen für das Bundesbudget erzielt (auflaufend rd. 201,8 Mio. € gegenüber Status quo). Dies ergibt sich sowohl durch die geringeren Betriebskosten der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber der GKB infolge von Skaleneffekten als auch durch Übertragung der Finanzierung der Investitionen in die Annuitätenfinanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG. Dem gegenüber steht ein zusätzlicher Aufwand für den Verkehrsdienstevertrag der GKB aufgrund höherer Produktpreise der ÖBB-Infrastruktur AG. Dieser zusätzliche Aufwand beläuft sich auf Basis der Produktentgelte gem. SNNB 2021 für den Zeitraum 2024 bis 2027 auf rd. 10,1 Mio.€ und ist in o.a. Entlastung von rd. 201,8 Mio.€ berücksichtigt.
Die dargestellten finanziellen Auswirkungen sind im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2023-2026 entsprechend berücksichtigt.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
49.100 |
59.500 |
47.900 |
45.300 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Durch die Integration werden rd. 150 – 200 Mitarbeitende der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG überführt. Es ist keine Änderung der derzeitigen Beschäftigungs- und Einkommenssituation sowohl in der ÖBB-Infrastruktur als auch bei den übergehenden Mitarbeitenden der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH durch die Integration zu erwarten. Mittels Vorgaben im gegenständlichen Bundesgesetz soll sichergestellt werden, dass es für die Dienstnehmenden des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB bei Aufnahme in die ÖBB Infrastruktur AG zu keinen dienstrechtlichen Verschlechterungen kommt.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG angeordnet wird
Einbringende Stelle: |
BMK |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2023 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2023 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Sicherung der Mobilität von Menschen und Gütern unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit" der Untergliederung 41 Mobilität im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Im Bundesland Steiermark stehen in den kommenden Jahren sowohl bei der ÖBB-Infrastruktur AG als auch bei der GKB umfangreiche Investitionen zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur an, die ausschließlich aus staatlichen Mitteln finanziert werden, wie etwa die Fertigstellung der Koralmbahn, die vollständige Elektrifizierung des Streckennetzes der GKB sowie der zweigleisige Ausbau von einzelnen Abschnitten dieses Streckennetzes. Um eine wirtschaftlich möglichst effiziente Umsetzung dieser außergewöhnlichen Investitionsprojekte zu gewährleisten, soll der Teilbetrieb Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG übertragen werden. Für diese Übertragung ist ein entsprechendes Bundesgesetz notwendig.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne die vorgeschlagene Integration können die Synergieeffekte und die damit einhergehenden Entlastungspotentiale für das Bundesbudget nicht realisiert werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2028
Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierung soll nach Abschluss der Investitionsvorhaben in der Weststeiermark (Elektrifizierung der GKB bis 2028 abgeschlossen) erfolgen.
Prüfung hinsichtlich der angenommen positiven Auswirkungen auf das Bundesbudget sowie der realisierten Effizienzpotentiale in der Betriebsführung.
Die Evaluierung wird auf Basis der IST-Daten und der in Maßnahme 3 beschriebenen Dokumentation und Monitoring im Rahmen der Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG durchgeführt.
Ziele
Ziel 1: Hebung von Synergiepotentialen in Betrieb, Bereitstellung und Ausbau der Schieneninfrastruktur der Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (GKB) sowie Entlastung des Bundesbudgets
Beschreibung des Ziels:
Durch die Integration des Teilbetriebes Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG sollen Synergieeffekte aufgrund der wirtschaftlich effizienten Umsetzung der geplanten Investitionsprojekte und aufgrund von Skaleneffekten in der Betriebsführung realisiert werden.
Das Bundesbudget soll durch die Realisierung dieser Synergieeffekte ab 2024 entlastet werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Der Teilbetrieb Infrastruktur der GKB wird im Status quo wie folgt finanziert: a) Finanzierungsbeiträge für Investitionen gem § 4 Privatbahngesetz 2004 (Übereinkommen zur Finanzierung der Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH – 9. Mittelfristiges Investitionsprogramm für Privatbahnen (MIP)) b) Betriebsmittelzuschuss für ungedeckte laufende Betriebskosten des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB Für die Jahre 2024 und 2025 sind aktuell Bundeszuschüsse von gesamt 131,2 Mio. geplant. |
Durch die Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur werden gegenüber dem Status quo im Betrachtungszeitraum ab 2024 beträchtliche Entlastungen für das Bundesbudget erzielt (Entlastung auflaufend für die Jahre 2024 und 2025 rd. 108,6 Mio. gegenüber Status quo). |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH in die ÖBB-Infrastruktur AG
Beschreibung der Maßnahme:
Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltgesetz inkl. Ausarbeitung eines Spaltungs- und Übernahmevertrags und Eintragung in das Firmenbuch.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Der Teilbetrieb Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH und die ÖBB-Infrastruktur AG sind zwei getrennte Unternehmen. |
Der Teilbetrieb Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn ist vollständig in die ÖBB-Infrastruktur AG integriert. Es existiert ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen. |
Maßnahme 2: Gesetzliche Sicherstellung der Ansprüche der Bediensteten des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB
Beschreibung der Maßnahme:
Mittels Vorgaben im gegenständlichen Bundesgesetz soll sichergestellt werden, dass es für die Dienstnehmenden des Teilbetriebs
Infrastruktur der GKB bei Aufnahme in die ÖBB Infrastruktur AG zu keinen dienstrechtlichen Verschlechterungen kommt. Diese Regelungen sind in § 4 des gegenständlichen Bundesgesetzes, mit dem die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG angeordnet wird, aufgeführt.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Die vom Betriebsübergang betroffenen Mitarbeitenden der GKB unterliegen dem Dienstrecht der GKB. |
Die vom Betriebsübergang betroffenen Mitarbeitenden der GKB unterliegen dem Dienstrecht der ÖBB. Vor Betriebsübergang bestehende Rechte der übergegangenen Dienstnehmenden der GKB sind dienstrechtlich bzw. einzelvertraglich abgesichert. |
Maßnahme 3: Vertragliche Sicherstellung der Synergieeffekte für den Bund durch die Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG
Beschreibung der Maßnahme:
Nach Inkrafttreten des gegenständlichen Bundesgesetzes soll mittels vertraglicher Vorgaben sichergestellt werden, dass die identifizierten Synergiepotentiale und Entlastungen für das Bundesbudget tatsächlich gehoben werden.
Aufbau einer nachvollziehbaren Dokumentation und eines effizienten Monitorings im Rahmen der Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Eine vertragliche Regelung zur Sicherstellung und Dokumentation sowie Monitoring der durch die Synergien der Integration gewonnenen Einsparungen des Bundes liegt nicht vor. |
Eine vertragliche Regelung zur Sicherstellung und Dokumentation sowie Monitoring der durch die Synergien der Integration gewonnenen Einsparungen des Bundes im Rahmen der Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz mit der ÖBB-Infrastruktur AG liegt vor. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Transferaufwand |
0 |
‑49.100 |
‑59.500 |
‑47.900 |
‑45.300 |
Aufwendungen gesamt |
0 |
‑49.100 |
‑59.500 |
‑47.900 |
‑45.300 |
Durch die Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur werden gegenüber dem Status quo im Zeitraum 2024 bis 2027 insgesamt beträchtliche Entlastungen für das Bundesbudget erzielt (auflaufend rd. 201,8 Mio. € gegenüber Status quo). Dies ergibt sich sowohl durch die geringeren Betriebskosten der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber der GKB infolge von Skaleneffekten als auch durch Übertragung der Finanzierung der Investitionen in die Annuitätenfinanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG. Dem gegenüber steht ein zusätzlicher Aufwand für den Verkehrsdienstevertrag der GKB aufgrund höherer Produktpreise der ÖBB-Infrastruktur AG. Dieser zusätzliche Aufwand beläuft sich auf Basis der Produktentgelte gem. SNNB 2021 für den Zeitraum 2024 bis 2027 auf rd. 10,1 Mio.€ und ist in o.a. Entlastung von rd. 201,8 Mio.€ berücksichtigt.
Die dargestellten finanziellen Auswirkungen sind im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2023-2026 entsprechend berücksichtigt.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen
Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich
Durch die Integration werden rd. 150 – 200 Mitarbeitende der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG überführt. Es ist keine Änderung der derzeitigen Beschäftigungs- und Einkommenssituation sowohl in der ÖBB-Infrastruktur als auch bei den übergehenden Mitarbeitenden der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH durch die Integration zu erwarten. Mittels Vorgaben im gegenständlichen Bundesgesetz soll sichergestellt werden, dass es für die Dienstnehmer der Teilbetriebs Infrastruktur der GKB bei Aufnahme in die ÖBB Infrastruktur AG zu keinen dienstrechtlichen Verschlechterungen kommt. Diese Regelungen sind in § 4 des Bundesgesetzes, mit dem die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG angeordnet wird, aufgeführt.
Beschäftigung und Einkommen in den (potenziell) begünstigten Institutionen/Bereichen
Wirtschaftszweig |
Beschäftigte gesamt |
Durchschnittseinkommen |
Quelle/Erläuterung |
|||
|
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Relation *) |
|
H Verkehr und Lagerei |
1.170 |
6.956 |
13.656 |
17.593 |
77 |
*) Das Feld Relation bezeichnet das Verhältnis des Durchschnittseinkommens der Frauen im Vergleich zu dem der Männer in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich
Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern
Von einer effizienten Eisenbahninfrastruktur profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer in Österreich.
Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution
Von einer effizienten Eisenbahninfrastruktur profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer in Österreich.
Erwartete Nutzerinnen/Nutzer
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
Von einer effizienten Eisenbahninfrastruktur profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer in Österreich. |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.
Erläuterung
Durch die Integration werden rd. 150 – 200 Mitarbeitende der GKB in die ÖBB-Infrastruktur AG überführt. Es ist keine Änderung der derzeitigen Beschäftigungs- und Einkommenssituation sowohl in der ÖBB-Infrastruktur als auch bei den übergehenden Mitarbeitenden der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH durch die Integration zu erwarten. Mittels Vorgaben im gegenständlichen Bundesgesetz soll sichergestellt werden, dass es für die Dienstnehmer der Teilbetriebs Infrastruktur der GKB bei Aufnahme in die ÖBB Infrastruktur AG zu keinen dienstrechtlichen Verschlechterungen kommt. Diese Regelungen sind in § 4 des Bundesgesetzes, mit dem die Übertragung des Teilbetriebes Infrastruktur der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH an die ÖBB-Infrastruktur AG angeordnet wird, aufgeführt.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
11.100 |
11.500 |
11.800 |
12.100 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
|
60.200 |
71.000 |
59.700 |
57.400 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
gem. BFRG/BFG |
41.02.02 Schiene |
|
|
11.100 |
11.500 |
11.800 |
12.100 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung erfolgt gem. BFRG 2023-2026
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Bund |
|
‑49.100.000,00 |
‑59.500.000,00 |
‑47.900.000,00 |
‑45.300.000,00 |
|
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Entfall GKB Betriebskostenzuschuss |
Bund |
|
|
1 |
‑16.900.000,00 |
|
|
1 |
‑16.900.000,00 |
1 |
‑16.900.000,00 |
Entfall GKB Privatbahnfinanzierung |
Bund |
|
|
1 |
‑43.300.000,00 |
|
|
1 |
‑42.800.000,00 |
1 |
‑40.500.000,00 |
Mehraufwand Zuschuss § 42 Bundesbahngesetz |
Bund |
|
|
1 |
8.700.000,00 |
1 |
9.000.000,00 |
1 |
9.200.000,00 |
1 |
9.500.000,00 |
Mehraufwand IBE VDV GKB |
Bund |
|
|
1 |
2.400.000,00 |
1 |
2.500.000,00 |
1 |
2.600.000,00 |
1 |
2.600.000,00 |
Entfall GKB-Betriebskostenzuschuss |
Bund |
|
|
|
|
1 |
‑16.900.000,00 |
|
|
|
|
Entfall GKB-Privatbahnfinanzierung |
Bund |
|
|
|
|
1 |
‑54.100.000,00 |
|
|
|
|
Durch die Integration des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB in die ÖBB-Infrastruktur werden gegenüber dem Status quo im Zeitraum 2024 bis 2027 insgesamt beträchtliche Entlastungen für das Bundesbudget erzielt (auflaufend rd. 201,8 Mio. € gegenüber Status quo). Dies ergibt sich sowohl durch die geringeren Betriebskosten der ÖBB-Infrastruktur AG gegenüber der GKB infolge von Skaleneffekten als auch durch Übertragung der Finanzierung der Investitionen in die Annuitätenfinanzierung der ÖBB-Infrastruktur AG. Dem gegenüber steht ein zusätzlicher Aufwand für den Verkehrsdienstevertrag der GKB aufgrund höherer Produktpreise der ÖBB-Infrastruktur AG.
Die finanziellen Auswirkungen wurden anhand folgender Parameter ermittelt:
- Entfall GKB-Betriebskostenzuschuss: bisheriger Zuschuss des Bundes für den Betrieb und Bereitstellung der Schieneninfrastruktur an die GKB (bisher budgetiert auf Budgetposition 41.02.02.00-1/7411.005)
- Entfall GKB-Betriebskostenzuschuss: geplanter Zuschuss des Bundes gem. § 4 Privatbahngesetz für den Bau und Erhaltung von Schieneninfrastruktur an die GKB gem. aktueller Kosten- und Bauplanung (bisher budgetiert auf Budgetposition 41.02.02.00-1/7461.500)
- Mehraufwand Zuschuss § 42 Bundesbahngesetz (41.02.02.00-1/7461.510): zusätzliche Mittel für die ÖBB-Infrastruktur AG für die Instandhaltung der übergehenden Eisenbahnanlagen der GKB (durchschnittlicher Instandhaltungsaufwand der ÖBB-Infrastruktur AG pro Gleiskilometer mal Gleiskilometer der GKB)
- Mehraufwand IBE VDV Bund (41.02.02.00-1/7411.020): zusätzliche Mittel für VDV-Bestellungen auf dem GKB Netz aufgrund unterschiedlicher Produktentgelte zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und GKB (Abschätzung auf Basis Verkehrsleistung Fahrplanjahr 2021 und Schienennetznutzungsbedingungen der ÖBB-Infrastruktur AG und GKB 2021)
Die dargestellten finanziellen Auswirkungen sind im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2023-2026 entsprechend berücksichtigt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
- Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist |
Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1734871343).