2099 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über das Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“ (1795 der Beilagen)
1.
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“
Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die GIS Gebühr abschaffen. Die von einem großen Teil der Bevölkerung als solche wahrgenommene abnehmende Programmqualität, eine fragwürdige Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, parteipolitische Besetzungen der Führungspositionen und des Stiftungsrats sowie die Abschaffung wichtiger Sportübertragungen rechtfertigen die bestehende Gebühr aus Sicht der Initiatoren nicht. Eine streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung von Ö1 ist hingegen legitim.
Begründung:
„Weil es notwendig ist.“
2.
Namhaft gemachte Bevollmächtigte gemäß § 3 Abs. 4 Z 3 des Volksbegehrengesetzes 2018:
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Vor- und Familienname |
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Bevollmächtigte(r) |
Dominik Schmied |
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1. Stellvertreter(in) |
Lukas Papula |
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2. Stellvertreter(in) |
Michaela Maier |
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3. Stellvertreter(in) |
Florian Oberauer |
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4. Stellvertreter(in) |
Felix Oberauer |
3.
Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 17. Oktober 2022 für das genannte Volksbegehren kundgemachte Ermittlung und getroffene Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vor, wurde gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.
Bundeswahlbehörde
Zl. 2022-0.724.472
Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“
Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 101/2022, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „GIS Gebühr abschaffen“ festgestellt:
|
Gebiet |
Stimmberechtigte |
Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungserklärungen) |
Stimmbeteiligung in % |
|
Burgenland |
233.292 |
14.767 |
6,33 |
|
Kärnten |
434.057 |
25.822 |
5,95 |
|
Niederösterreich |
1.293.587 |
92.238 |
7,13 |
|
Oberösterreich |
1.099.371 |
63.894 |
5,81 |
|
Salzburg |
392.320 |
22.590 |
5,76 |
|
Steiermark |
954.863 |
55.671 |
5,83 |
|
Tirol |
540.198 |
25.353 |
4,69 |
|
Vorarlberg |
274.970 |
11.101 |
4,04 |
|
Wien |
1.136.200 |
52.910 |
4,66 |
|
Österreich |
6.358.858 |
364.346 |
5,73 |
Da somit mehr als 100.000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B‑VG vorliegt.
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
SC Mag. Dr. Mathias Vogl
4.
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
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Gebiet |
Stimm-berechtigte |
Unterstützungs-erklärungen + Eintragungen |
Stimmbeteiligung inklusive Unterstützungs-erklärungen |
Unterstützungs-erklärungen |
Eintragungen |
|
Burgenland |
233.292 |
14.767 |
6,33 % |
3.267 |
11.500 |
|
Kärnten |
434.057 |
25.822 |
5,95 % |
6.688 |
19.134 |
|
Niederösterreich |
1.293.587 |
92.238 |
7,13 % |
23.777 |
68.461 |
|
Oberösterreich |
1.099.371 |
63.894 |
5,81 % |
21.209 |
42.685 |
|
Salzburg |
392.320 |
22.590 |
5,76 % |
5.853 |
16.737 |
|
Steiermark |
954.863 |
55.671 |
5,83 % |
14.941 |
40.730 |
|
Tirol |
540.198 |
25.353 |
4,69 % |
7.268 |
18.085 |
|
Vorarlberg |
274.970 |
11.101 |
4,04 % |
3.537 |
7.564 |
|
Wien |
1.136.200 |
52.910 |
4,66 % |
14.730 |
38.180 |
|
Österreich |
6.358.858 |
364.346 |
5,73 % |
101.270 |
263.076 |
Das Volksbegehren wurde von 364.346 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Dominik Schmied namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Lukas Papula, Michaela Maier, Florian Oberauer sowie Felix Oberauer.
Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 1. Februar 2023 in der 197. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und dem Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 22. Februar 2023 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Georg Bürstmayr wurden die Verhandlungen vertagt.
Der Verfassungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 erneut in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR einstimmig beschlossen, die Experten Dr. Albert Posch, LL.M., Mag. Michael Pilz, Prof. Dr. Christoph Urtz, Univ. Prof. Dr. Leonhard Dobusch und Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó den Beratungen in Form eines öffentlichen Hearings beizuziehen. Die Generaldebatte bzw. die umfangreiche Erörterung des Volksbegehrens unter Beiziehung von Auskunftspersonen war gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG-NR öffentlich.
Gemäß § 37 Abs. 4 GOG-NR sind der Bevollmächtigte und zwei Stellvertreter:innen des Bevollmächtigten des Volksbegehrens den Beratungen beizuziehen. Der Bevollmächtigte Mag. Dominik Schmied hat seine Teilnahme sowie die Teilnahme von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern abgesagt.
In der Debatte meldeten sich im Anschluss an die Eingangsstatements der Experten Dr. Albert Posch, LL.M., Mag. Michael Pilz, Prof. Dr. Christoph Urtz, Univ. Prof. Dr. Leonhard Dobusch und Univ. Prof. Dr. Nikolaus Forgó die Abgeordneten Mag. (FH) Kurt Egger, Mag. Christian Drobits, Christian Hafenecker, MA, Mag. Eva Blimlinger und Henrike Brandstötter zu Wort. Anschließend wurden die in der Fragerunde aufgeworfenen Fragen durch die Experten beantwortet.
Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung der Beratungen zum gegenständlichen Volksbegehren am 20. Juni 2023 wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen; diese ist in der Anlage enthalten.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2023 06 20
Mag. (FH) Kurt Egger Mag. Jörg Leichtfried
Berichterstattung Obmann